i Umwelt Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen • BIST DU GESCHEIT • CO2-Steuer abschaffen • Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren • Energieabgaben streichen – Volksbegehren • Energiepreisexplosion jetzt stoppen! • Essen nicht wegwerfen! • Frieden durch Neutralität • Glyphosat verbieten! • BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN! • Kein Elektroauto-Zwang • Kein NATO-Beitritt • Nein zu Atomkraft-Greenwashing • Neutralität Österreichs stärken • Parteienförderungen abschaffen • Tägliche Turnstunde Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 11. März 2024, bis (einschließlich) Montag, 18. März 2024, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (bmigvat/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 5. Februar 2024 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen) Rathaus, Bürgerservice, Zimmer E6 20 Nr. 10 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Bibliothek an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 11. März 2024, von 08 bis 16 Uhr, Dienstag, 12. März 2024, von 08 bis 20 Uhr, Mittwoch, 13. März 2024, von 08 bis 16 Uhr, Donnerstag, 14. März 2024, von 08 bis 16 Uhr, Freitag, 15. März 2024, von 08 bis 16 Uhr, Samstag, 16. März 2024, von geschlossen, Sonntag, 17. März 2024, von geschlossen, Montag, 18. März 2024, von 08 bis 16 Uhr. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (18. März 2024), 20.00 Uhr, durchführen. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 3101, juergen.peter@lustenau.at Feuerwehr Lustenau 140. Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Lustenau am Samstag, 9.3., um 18 Uhr, im Feuerwehrhaus Wir laden Gemeindemandatare und Behördenvertreter herzlich ein, sich über die im Jahr 2023 erbrachten Leistungen zu informieren. i Feuerwehr Für alle aktiven Feuerwehrleute, Ehrenmitglieder und Mitglieder der Feuerwehrjugend stellt die Jahreshauptversammlung eine Pflichtausrückung dar. Die Teilnahme erfolgt in Paradeuniform. Jürgen Hämmerle, Kommandant Neudorfstraße 122, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1800, www. feuerwehr.lustenau.at Öffnungszeiten Karfreitag und Karsamstag geschlossen Die Bibliothek bleibt am Karfreitag 29.3. und Karsamstag 30.3., geschlossen! Wir wünschen allen unseren Besucher:innen frohe Ostern! Euer Team der Bibliothek! Dornbirner Straße 19, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 4800, bibliothek@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 10 / 24 21
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