i Rathaus Kundmachung über die in der 31. Sitzung der Gemeindevertretung am 7.3.24 gefassten Beschlüsse 1. VERGABE STAHLBAUARBEITEN - SA- NIERUNG RHEINHALLE Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt, das Gewerk ‚Stahlbau’ zum Nettopreis von € 576.740,00,- an die Firma Geiger Technik GmbH, Gewerbestraße 18, 6710 Nenzing zu vergeben.“ 2. RÄUMLICHER ENTWICKLUNGSPLAN - ENTWURF Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 27:9 Stimmen folgenden Beschluss: „In § 34 Absatz 1 der Verordnung Räumlicher Entwicklungsplan solle die Wortfolge ‚Das Straßen- und Wegekonzept’ durch die Wortfolge „Ein Straßen- und Wegekonzept“ ersetzt werden. In § 34 Absatz 2 der Verordnung Räumlicher Entwicklungsplan solle die Wortfolge ‚angestrebt wird auf Gemeindestraßen Tempo 30 km/h’ durch die Wortfolge ‚angestrebt wird eine Temporeduktion im Gemeindegebiet’.“ Die Verordnung wird gesondert kundgemacht. 3. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWID- MUNGSPLANES Diese Verordnungen werden gesondert kundgemacht. 4. MINDESTMASS DER BAULICHEN NUTZUNG - GST-NRN 7152/1, 7152/2 - STALDENSTRASSE, SONSTIGER HANDELSBETRIEB - VERORDNUNG Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 5. GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN 5.1. GST-NR 5901/3 (REICHSHOFSTADI- ON) - ERRICHTUNG GASTGARTEN BEIM NACHWUCHSSTÜBLE Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Über einstimmige Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 26.02.2024 stimmt die Marktgemeinde Lustenau dem Antrag des SC Austria Lustenau zu, auf der gemeindeeigenen Liegenschaft Gst-Nr 5901/3 (Reichshofstadion) eine Erweiterung der Terrasse beim ‚Fußballnachwuchsstüble’ mit einer Fläche von 125,8 m² durchzuführen. Da durch dieses Erweiterungsprojekt Teile unserer Kanal- und Trinkwasserinfrastruktur überbaut werden, ist Sorge zu tragen, dass Instandhaltungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden und die Infrastruktur für notwendige Arbeiten zugänglich gemacht wird.“ 5.2. GST-NR 7577 - GESTALTUNG DER MITTELACHSE IM RAHMEN DER ENTWICKLUNG MP-SÜD Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Auf einhellige Empfehlung des Finanzund Wirtschaftsausschusses (Sitzung vom 26. Februar 2024) mögen folgende Grundsatzbeschlüsse gefasst werden: Die Marktgemeinde Lustenau fasst hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Produktivquartiers Millennium-Park Süd durch die Unternehmen MP EINS Investment GmbH, MP ZWEI Investment GmbH und MP DREI Investment GmbH bzw. PRISMA Zentrum für Standort- und Regionalentwicklung GmbH, alle Hintere Achmühlerstraße 1, Dornbirn, und dessen 20 Nr. 13 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
Erschließung über das gemeindeeigene Grundstück Gst- Nr 7577 folgende Grundsatzbeschlüsse: 1. Die Mittelachse wird als öffentliche, zweispurige Straße T-förmig ausgebildet. Eine Sackgassenbildung wird weitgehend vermieden. Die Mittelachse wird an die Westerschließung (Haubner-Zufahrtsstraße) angebunden. 2. In der Planung und Errichtung der Mittelachse und Westerschließung findet ein einseitiger, öffentlicher Fußgängerweg Berücksichtigung. 3. Der Nord-Süd-Verlauf der Mittelachse ist durch die Fortsetzung der Mittelachse des nördlichen Millennium Park in seiner Lage weitgehend definiert. Lediglich das südliche Ende sollte in einem Umfang von +/- 10 Metern geschoben werden können. 5.4. GST-NR 7262 - ANMIETUNG EINES GRUNDSTÜ- CKES (KINDERPAVILLON) Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau mietet von Herrn Marc Grahammer, Schubertstraße 6a, Lustenau, das Grundstück mit der Nummer 7262 mit einer Gesamtgröße von 2.973 m² für den Zeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2044. Der monatliche Mietzins beträgt € 5.800,- und wird wertgesichert. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Jahre. Danach kann der Vertrag von Seiten der Marktgemeinde Lustenau zum Ende eines jeden Kalenderjahres auf ein Jahr gekündigt werden.“ Dr. Kurt Fischer Bürgermeister 4. Der West-Ost-Verlauf der Mittelachse ist in seiner Lage abhängig von der Ausbildung des Infrastrukturkerns der Projektfläche bzw. dem noch laufenden Landesraumplanungsänderungsverfahren und sollte in einem Umfang von +/- 10 Metern in Nord-Süd- Richtung geschoben werden können. 5. Die Mittelachse wird ausschließlich für den Langsamverkehr (Fußgänger und Fahrradfahrer) bis zur Dornbirner Straße fortgeführt. Allfällige notwendige Grundstückstransaktionen nach endgültiger Fixierung des Straßenverlaufes erfolgen im Rahmen eines weiteren Antrages an die Gemeindevertretung.“ 5.3. GST-NR 7720 - KAUF DER LIEGENSCHAFT IM GEBIET HEITERE Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 26:10 Stimmen folgenden Beschluss: „Über einstimmige Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 26.02.2024 kauft die Marktgemeinde Lustenau von Herrn Johann Hagen, 4343 Glen Roy Road, RR2 Green Valley, Ontario, Kanada, die Liegenschaft Gst-Nr 7720 mit einer Fläche von 2.574 m² zum Kaufpreis von € 1.158.300,- (€ 450,- pro m²). Die Kosten der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr, der Vertragserrichtung und der Maklergebühr für die Vermittlung des Grundstücksgeschäftes trägt die Käuferseite.“ Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1200, gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 13 / 24 21
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