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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 14 | Freitag, 5. April 2024

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Der Entwurf des

Der Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplans wird in einer Ausstellung im Rathaus-Foyer präsentiert. (Fotos Lukas Hämmerle) Planung Lustenau quo vadis? Ausstellung des Räumlichen Entwicklungsplans Der Räumliche Entwicklungsplan geht ins Finale: In der Gemeindevertretung am 7. März gaben alle für Lustenau verantwortlichen Politikerinnen und Politiker ihre Zustimmung zu dem umfassenden Plan, der die Weichen für Lustenaus Zukunft stellt. Seit dem 29. März bis zum 26. April ist er nun online auf www.lustenau.at veröffentlicht. In dieser Zeit ist es möglich, schriftlich Stellung zu nehmen bzw. Änderungsvorschläge zu erstatten. Parallel dazu läuft eine REP-Ausstellung im Rathaus-Foyer. Der REP gibt Antworten auf die Frage, wohin sich unsere Gemeinde in den nächsten 10 Jahren entwickeln soll und wie wir in Zukunft zusammenleben wollen. Wie nutzen wir unseren Grund und Boden für Wohnen, für Mobilität, zum Erholen, zum Spielen, um zu arbeiten und wirtschaften? All diesen Fragen sind Fachleute, Politikerinnen und Politiker und die Bevölkerung in den letzten vier Jahren auf dem Weg zum Räumlichen Entwicklungsplan nachgegangen. Sie haben sich in den Planungsgruppen und -ausschüssen ausgetauscht, mit den Nachbargemeinden abgestimmt und sich miteinander in Ortsteilgesprächen, Spaziergängen, einer Radausfahrt und einer Ausstellung vernetzt. Gemeinsam wurden Ziele festgelegt und Pläne und Maßnahmen ausgearbeitet, wie sie erreicht werden können. Ausstellung im Rathaus Aus allen Inputs, aus den Rückmeldungen aus der Bevölkerung und den Erkenntnissen sämtlicher Masterpläne von Lustenau und überregionaler Planungen, hat die Planungsabteilung im Bauamt, begleitet vom Schweizer Fachbüro Metron, den nun vorliegenden Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplans ausgearbeitet. Wie und wohin die Reise in Lustenau gehen soll, können alle Interessierten erneut erfahren. Eine Ausstellung im 8 Nr. 14 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

Entwicklungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Schriftliche Stellungnahmen können auch gerne direkt in der Planungsabteilung des Bauamts, bei Franz Wiesinger, abgegeben oder per Mail an franz.wiesinger@lustenau.at geschickt werden. Nach der vierwöchigen Auflage muss der REP von der Gemeindevertretung beschlossen und von der Landesregierung genehmigt werden. Der Räumliche Entwicklungsplan wird verordnet und damit gesetzlich bindend. Wie nutzen wir zukünftig unseren Grund und Boden in Lustenau? Der Räumliche Entwicklungsplan stellt die Weichen dafür. Rathaus-Foyer gibt Einblick in den Räumlichen Entwicklungsplan. Alle Themenfelder des REP von Bauen und Wohnen über Mobilität und Verkehr, Landwirtschaft, Freizeit und Erholung, Arbeiten und Wirtschaft, Klima und Energie bis zum Schutz von Natur und Landschaft werden präsentiert. Auflage auf www.lustenau.at Parallel zur Ausstellung ist der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt Umweltbericht seit dem 29. März bis zum 26. April 2024 online auf dem Veröffentlichungsportal unter www.lustenau.at/kundmachungen veröffentlicht. Während dieser Zeit können natürliche und juristische Personen, Organisationen oder Gruppen zum Verordnungsentwurf sowie zum Umweltbericht schriftlich Stellung nehmen. Zudem kann jede Gemeindebürgerin und jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin und Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der räumliche Planung Ausstellung Räumlicher Entwicklungsplan 29. März – 26. April Foyer Rathaus Auflage Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt Umweltbericht www.lustenau.at/verordnungen Schriftliche Stellungnahmen und Änderungsvorschläge an Franz Wiesinger Planungsabteilung Bauamt franz.wiesinger@lustenau.at Bis zum 26. April gibt es die Möglichkeit, schriftlich zum REP-Entwurf Stellung zu nehmen bzw. Änderungsvorschläge zu erstatten. (Fotos Lukas Hämmerle) Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 14 / 24 9

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