i Polizei Verordnung Verkehrsbeschränkung Säger- und Mühlefeldstraße Betrifft: Säger- und Mühlefeldstraße - Verkehrsbeschränkungen ("24. Luschnouar Sparkassen-Meile") L130.2-29/2024-4 Verordnung: Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg. Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der Teilnehmer der Veranstaltung verordnet: § 1 Aus Anlass der Sportveranstaltung „24. Luschnouar Sparkassen-Meile“ wird - der Geh- und Radweg der Sägerstraße, von der Kreuzung mit der Mühlefeldstraße bis zur Einfahrt in den Geh- und Radweg nördlich der Rheinhalle, § 2 Von diesem Verbot sind die Veranstaltungsteilnehmer ausgenommen. Die Umleitung erfolgt über Gemeindestraßen. § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und nach § 52 lit. a Z 14 b “Verbot für Fußgänger”, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO “ausgenommen Veranstaltungsteilnehmer” sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer - der Geh- und Radweg nördlich der Rheinhalle, von der Sägerstraße bis zum südlichen Eingangstor des Parkstadion - sowie der Geh- und Radweg der Mühlefeldstraße, vom Kiesparkplatz westlich des Parkstadions bis zur Sägerstraße am 5. Mai 2024, in der Zeit von 08.30 Uhr bis längstens 17.00 Uhr, für den Fahrzeugund Fußgängerverkehr gesperrt. –––––––––––––– = Laufstrecke Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at 22 Nr. 18 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Parkbad Parkbad Eintrittsgebühren 2024 Preise und Öffnungszeiten Schüler:innen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Einzelkarte € 2,40 Zehnerblock € 15,50 Saisonkarte € 24,00 Kombi-Saisonkarte (Parkbad/Rheinhalle) € 36,00 auswärtige Schulklassen – pro Person € 1,60 Jugendliche bis 18 Jahre, Student:innen, Lehrlinge, Präsenzdiener, Senior:innen, Invalide Einzelkarte € 2,90 Zehnerblock € 22,50 Saisonkarte € 38,00 Kombi-Saisonkarte (Parkbad/Rheinhalle) € 59,00 Erwachsene Einzelkarte € 4,80 Zehnerblock € 36,00 Saisonkarte € 64,00 Kombi-Saisonkarte (Parkbad/Rheinhalle) € 98,00 Kurzbadezeit von 12.00 – 14.00 Uhr (nur an Werktagen) und täglich von 17.00 – 19.45 Uhr € 2,90 Besucher:innen € 2,90 Kabinen-Saisonmiete (ohne Eintrittsgebühr) € 20,50 Kaution für Saisonkabinenschlüssel € 30,00 Für Inhaber des Vorarlberger Familienpasses Familiensaisonkarte € 116,00 Kombi-Familiensaisonkarte (Parkbad/Rheinhalle) € 174,00 Saisonkarte für Alleinerzieher:innen mit Kindern € 70,00 Kombi-Alleinerzieher:innensaisonkarte (Parkbad/Rheinhalle) € 105,00 Bearbeitungsgebühr für Ersatzkartenausstellungen € 5,00 Vergünstigungen mit dem Vorarlberger Familienpass für Tageskarten: Wenn mindestens ein Elternteil und zwei unversorgte Kinder anwesend sind, bezahlen das zweite Kind und allenfalls weitere Kinder keinen Eintritt. Kinder bis zum schulpflichtigen Alter zahlen keinen Eintritt. Wer einen Schlüssel verliert, hat als Ersatz € 30,00 zu bezahlen. Für nicht hinterlegte Wertsachen wird keine Haftung übernommen. ÖFFNUNGSZEITEN: 9.00 bis 20.00 Uhr EINLASS bis 19.30 Uhr | BADEZEIT bis 19.45 Uhr bei Schlechtwetter: Frühschwimmen 9.00 bis 11.00 Uhr (nur Sportbecken) Mühlefeldstraße 21, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 3210, parkbad@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 18 / 24 23
Laden...
Laden...
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
© Marktgemeinde Lustenau 2023