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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 2 | Freitag, 10. Jänner 2025

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

iSozialesHeizkostenzuschuss2024 / 2025Anträge können bis21. Februar 2025eingereicht werdenAnträge können bis 21. Februar 2025 im Sozialreferat (Zimmer E2 und E3) des Rathausesgestellt werden.Höhe des Zuschusses pro Haushalt: € 80.- bis max. € 330,- (einmalig)Voraussetzung:Der Zuschuss wird gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschrittenwerden:Bei AlleinstehendenBei Ehepaaren/LebensgemeinschaftenBei 3-Personen-HaushaltenBei 4-Personen-HaushaltenBei 5-Personen-HaushaltenBei 6-Personen-HaushaltenBei 7-Personen-HaushaltenBei größeren Haushalten€ 1.660 ,– (netto)€ 2.170 ,– (netto)€ 2.610 ,– (netto)€ 3.050 ,– (netto)€ 3.490 ,– (netto)€ 3.930 ,– (netto)€ 4.370 ,– (netto)auf AnfrageFür Bezieher einer Sozialhilfe gelten andere Kriterien (nähere Auskünfte im Sozialreferat).Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensunterlagen (Gehalt, Pension,AMS-Bestätigung, Wohnbeihilfebestätigung, Unterhaltsnachweise etc.) sowie derNachweis einer Bankverbindung (Kontokarte) vorzulegenWeitere Auskünfte erhalten Sie im Sozialreferat, Tel. 05577 8181 DW 3002 oder 3003.Rathausstraße 1, 6890 LustenauT +43 5577 8181 3000soziales@lustenau.atDIE GELBE FORMELGILT AB 1. JÄNNER 2025+ -€€=LEICHT-VERPACKUNGENMETALL-VERPACKUNGENPFANDGELBE TONNE &GELBER SACK14Nr. 02 / 25 | Lustenauer Gemeindeblatt

iMobilitätMobilitätszuschussfür VereineEhrenamtlichevon Vereinenkönnen EcopointsnutzenFunktionäre (ehrenamtliche Vorstandsmitglieder)und regelmäßig ehrenamtlicheMitarbeiter:innen (z.B. Trainer:innen,Platzwarte, Chorleiter:innen) von Vereinenhaben die Möglichkeit, Ecopoints zunutzen, wenn die Vereinstätigkeit in einerparkraumbewirtschafteten Zone liegt.Die Vereine können jedes Jahr bei derGemeinde einen Antrag stellen, um dieEcopoints-Parkgebühren in Form einesMobilitätszuschusses zurückzuholen. DerAntrag muss spätestens bis 31. Jänner2025 eingelangt sein.Alle Formulare für den Mobilitätszuschussund Ecopoints Vereine sind aufwww.lustenau.at/mobil unter dem Punkt„Mobilitätszuschuss für Vereine“ zu finden.Wie kommt der Verein zu Ecopoints undMobilitätszuschuss?• Förderantrag „Mobilitätszuschuss fürVereine in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung“2025 bis spätesten EndeJanuar 2025 ausfüllen und per E-Mail ancarina.niedermair@lustenau.at• Der Verein erhält für die ehrenamtlichenMitglieder einen Zugang zuwww.ecopoints.at.• Der Verein erhält nach Ende desKalenderjahres eine „Auflistung AbrechnungEcopoints“ über die Parkgebühren,die durch das EcoPoints-Parken derEhrenamtlichen angefallen sind.• Über das Formular „Antrag auf Auszahlungdes Mobilitätszuschusses fürVereine in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung“kann der Verein um Rückerstattungder Parkeinnahmen ansuchen.Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181-5004, carina.niedermair@lustenau.atLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 02 / 25 15

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