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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 2 | Freitag, 10. Jänner 2025

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

§Wir bleiben

§Wir bleiben sauberHundekot gehört in ein Säckchen und in den nächstenAbfalleimer. Hinterlassenschaften in der Wiese des Nachbarn,auf Schuhabsätzen, Kinderwagenreifen sind ein No-Go.Personen, die Hunde mitführen, sind verpflichtet, Hundekotauf öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen.VerantwortungsvolleHundehaltung in LustenauLustenauDie Gemeindeam Rhein46Nr. 02 / 25 | Lustenauer Gemeindeblatt

Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 02 / 25 47

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