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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 2 | Freitag, 12. Jänner 2024

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Kinder spielen, weil sie

Kinder spielen, weil sie sich entwickeln und Kinder entwickeln sich, weil sie spielen. Spielen ist die Königsdisziplin des Lernens. Margit Franz Neues Angebot im Eltern-Kind-Zentrum EntdeckungsRaum Unser EntdeckungsRaum ist für Kinder von 8 bis 12 Monaten, in einer Kleingruppe von max. 8 Eltern- Kind-Paaren. Die Kinder bekommen die Möglichkeit, sich selbst zu enfalten und ihre Umgebung mit den altersgerechten Spiel- und Bewegunsmaterialien völlig erwartungsfrei zu erkunden. Die Eltern schenken ihrem Kind die volle Aufmerksamkeit und können ihm entspannt bei seinem Tun und Spiel beobachten und bei Bedarf Trost geben. Zeit: mittwochs 8.30 bis 9.45 Uhr Ort: Eltern-Kind-Zentrum Lustenau, Veranstaltungssaal, Pfarrweg 7 Kosten: 6 Einheiten plus Eltern-Infogespräch 60 Euro Anfragen per Mail: ekiz@lustenau.at oder dienstags unter 0664 434 76 82 Begleiterinnen: Nicole Bösch und Claudia Egender Termine: 7. Februar: Erstes Kennenlernen mit Eltern-Infogespräch 14. Februar: Start EntdeckungsRaum 21. Februar, 28. Februar, 6. März, 13. März, 20. März 14 Nr. 02 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Polizei Verordnung Verkehrsbeschränkung Wichnerstraße temp. Fahrverbot in beiden Richtungen Betrifft: Wichnerstraße - Verkehrsbeschränkung (temp. Fahrverbot (in beiden Richtungen) und Verbot für Fußgänger) L120.2F3-130/2023-8 Verordnung: Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Tiefbauarbeiten (Wasserund Gasleitung) auf der Wichnerstraße (vorgesehener Zeitraum: 15. Jänner bis 29. Mai 2024) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren der Wichnerstraße im Bereich zwischen Kreuzung mit der Rheinstraße und Hnr 43 verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. § 3 Der Verkehr wird über Gemeindestraßen umgeleitet. § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und § 52 lit. a Z 14b „Verbot für Fußgänger“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainer- und Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: i.A., Kdt. Schreiber René § 2 Fußgängern ist das Begehen des unter § 1 angeführten Teilstückes der Wichnerstraße verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 02 / 24 15

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