Kinder spielen, weil sie sich entwickeln und Kinder entwickeln sich, weil sie spielen. Spielen ist die Königsdisziplin des Lernens. Margit Franz Neues Angebot im Eltern-Kind-Zentrum EntdeckungsRaum Unser EntdeckungsRaum ist für Kinder von 8 bis 12 Monaten, in einer Kleingruppe von max. 8 Eltern- Kind-Paaren. Die Kinder bekommen die Möglichkeit, sich selbst zu enfalten und ihre Umgebung mit den altersgerechten Spiel- und Bewegunsmaterialien völlig erwartungsfrei zu erkunden. Die Eltern schenken ihrem Kind die volle Aufmerksamkeit und können ihm entspannt bei seinem Tun und Spiel beobachten und bei Bedarf Trost geben. Zeit: mittwochs 8.30 bis 9.45 Uhr Ort: Eltern-Kind-Zentrum Lustenau, Veranstaltungssaal, Pfarrweg 7 Kosten: 6 Einheiten plus Eltern-Infogespräch 60 Euro Anfragen per Mail: ekiz@lustenau.at oder dienstags unter 0664 434 76 82 Begleiterinnen: Nicole Bösch und Claudia Egender Termine: 7. Februar: Erstes Kennenlernen mit Eltern-Infogespräch 14. Februar: Start EntdeckungsRaum 21. Februar, 28. Februar, 6. März, 13. März, 20. März 14 Nr. 02 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Polizei Verordnung Verkehrsbeschränkung Wichnerstraße temp. Fahrverbot in beiden Richtungen Betrifft: Wichnerstraße - Verkehrsbeschränkung (temp. Fahrverbot (in beiden Richtungen) und Verbot für Fußgänger) L120.2F3-130/2023-8 Verordnung: Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Tiefbauarbeiten (Wasserund Gasleitung) auf der Wichnerstraße (vorgesehener Zeitraum: 15. Jänner bis 29. Mai 2024) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren der Wichnerstraße im Bereich zwischen Kreuzung mit der Rheinstraße und Hnr 43 verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. § 3 Der Verkehr wird über Gemeindestraßen umgeleitet. § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und § 52 lit. a Z 14b „Verbot für Fußgänger“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainer- und Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: i.A., Kdt. Schreiber René § 2 Fußgängern ist das Begehen des unter § 1 angeführten Teilstückes der Wichnerstraße verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 02 / 24 15
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