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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 20 | Freitag, 17. Mai 2024

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

dem Nachtragsvoranschlag

dem Nachtragsvoranschlag alleine schon deswegen nicht zustimmen werden, weil sie auch dem Budget nicht zugestimmt haben. Der Vorsitzende dankt für die Klarstellung und erinnert wie schwierig die Situation wäre, wenn kein Budget beschlossen worden wäre. Mag. Manuela Lang, BA MSc. stellt klar, dass sie sich bewusst nicht zum Rechnungsabschluss zu Wort gemeldet habe. Sie sei der Meinung, dass man den Rechnungsabschluss zur Kenntnis nehmen und daraus lernen soll. Dennoch wolle sie die Standpunkte der SPÖ zu den auf der Tagesordnung stehenden Finanzthemen darlegen. Ihre Fraktion habe in der Gemeindevertretungssitzung im November 2023 vorgebracht, dass der Bau des Reichshofstadions nochmals hinterfragt bzw. evaluiert werden sollte. In der Gemeindevertretungssitzung im Dezember 2023 habe ihre Fraktion in Bezug auf das Budget einen Vertagungsantrag gestellt aus dem Grund, dass sofort (und nicht erst im Juni) Einsparungspotentiale gesucht werden sollten. Dieser Antrag sei von allen Gemeindevertreter:innen abgelehnt worden. Dies sei ein Mitgrund dafür, dass ihre Fraktion auch dem Budget die Zustimmung verweigert habe. Den Zusatzantrag habe ihre Fraktion jedoch wohlwollend aufgenommen. Dieser laute wie folgt: „Die Gemeindeverwaltung, alle ressortzuständigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die Obleute der Ausschüsse werden beauftragt, bei allen laufenden Projekten Einsparungspotential zu suchen und der Gemeindevertretung bis 30. Juni 2024 über erfolgte und geplante Einsparungen zu berichten.“ In der Gemeindevertretungssitzung im Jänner 2024 sei die Stellungnahme der Gebarungskontrolle des Landes Vorarlberg zur Kenntnis gebracht worden mit dem eindeutigen Hinweis, dass die Gemeinde Gefahr laufe, zahlungsunfähig zu sein bzw. einer Vollverschuldung unterliege und alle Anstrengungen zu unternehmen seien, um die laufenden Aufwendungen einschließlich der Schulden durch Erträge bedecken zu können. Projekte und Investitionen müssten unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten erfolgen. Trotzdem habe man im Jänner und März weitere ungeplante Ausgaben beschlossen für die Spielfeldsanierung Reichshofstadion, für einen Grundstückskauf im Betriebsgebiet Heitere sowie für die Sanierung der Schülerbetreuung in der Maria-Theresien- Straße. Hier sei festzuhalten, dass es sich bei der ursprünglichen Summe im Budget nur um einen Platzhalter gehandelt habe, dies sei nicht tragbar. Die Gemeindevertreter:innen sollten annehmen dürfen, dass alle Zahlen und Schätzungen im vollen Umfang vorgelegt werden. Ihre Fraktion werde daher nur den Investitionen zustimmen, die unbedingt nötig sind. Zudem müsse geprüft werden, ob Grundstücksverkäufe Sinn machen würden. Mag. Ruth Lukesch weist ebenfalls darauf hin, dass man sich im Dezember 2023 darauf geeinigt habe, eine Liste von Grundstücken zu erstellen, die als potentielle Verkaufsobjekte in Frage kämen. Diese Liste fehle bis heute. Zu einer aktiven Bodenpolitik gehöre nicht nur der Kauf, sondern auch die Nutzung, Erhaltung und Veräußerung. Vizebürgermeister GR Daniel Steinhofer erklärt, dass die Diskussion keine gute Verhandlungsbasis für einen Grundstücksverkauf biete. Es seien die Grundstücke im Betriebsgebiet Heitere, die für einen Verkauf angedacht seien. Man habe nicht damit rechnen können, dass diese Verkäufe aufgrund fehlender wasserrechtlicher Bewilligung verzögert werden würden. Mag. Manuela Lang BA, MSc stellt klar, dass sie einfach enttäuscht sei, dass fünf Monate Stillstand geherrscht habe. Klare Kommunikation und Einhaltung der Abmachungen hätten diese Diskussion verhindert. Gerhard Bezler stellt klar, dass er noch etwas zur Kritik des Bürgermeisters sagen wolle. Er habe den Bürgermeister nie persönlich beleidigt bzw. nie beleidigen wollen. Er habe jedoch feststellen müssen, dass es in Lustenau in den vergangenen 25 Jahren bei den frei verfügbaren Mittel nie so schlechte Zahlen gegeben habe. Es handle sich um eine sehr ernste Situation. Und auch den Kollegen Wiedl wolle er hinweisen, dass die Gemeinde verschuldet sei. Vizebürgermeister GR Daniel Steinhofer weist die Kritik, wonach fünf Monate lang nichts getan worden sei, aufs Schärfste zurück. Niemand könne etwas dafür, dass man auf die notwendige wasserrechtliche Bewilligung warten müsse. Dies sei auch nicht zu erwarten gewesen. Die Hausaufgaben im Tiefbau und Straßenbau seien gemacht worden. Mag. Patrick Wiedl stellt klar, dass keine Verschuldung vorliege, da die Buchwerte höher seien als die Verbindlichkeiten. Mag. Manuela Lang, BA MSc stellt klar, dass sie den Vorwurf der Untätigkeit nicht in Bezug auf die Grundstücksverkäufe gemeint habe, sondern in Bezug auf die zu erstellende Liste. GR Martin Fitz stellt klar, dass nach der wasserrechtlichen Bewilligung auch noch weitere Schritte zu tätigen seien, bevor die Grundstücke verkauft werden können. Zum Kollegen Wiedl möchte er sagen, dass die Gemeinde derzeit nicht liquide sei. 22 Nr. 20 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

Die Gemeindevertretung beschließt den nachstehenden 1. Nachtragsvoranschlag 2024 gemäß § 73 Abs 5 Gemeindegesetz mehrheitlich mit 27:9 Stimmen wie folgt: „Ergebnisvoranschlag: Erträge (Summe operative und investive Gebarung) € -9.800.000 Aufwendungen (Summe operative und investive Gebarung) € 200.000 Nettoergebnis € -10.000.000 Entnahme aus Rücklagen € 0 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen € -10.000.000 Finanzierungsvoranschlag: Einzahlungen € -9.800.000 Auszahlungen € 200.000 Nettofinanzierungssaldo € -10.000.000 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit € 10.000.000 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit € 0 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung € 0 4. AUFNAHME VON DARLEHEN 4.1. FINANZIERUNG BAUVORHABEN CAMPUS ROT- KREUZ 2024 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau nimmt bei der Dornbirner Sparkasse Bank AG, Maria-Theresien-Straße 8, Lustenau, ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren zur Finanzierung des Bauvorhabens Campus Rotkreuz auf. Die Darlehenshöhe beträgt € 10.000.000,-, der Zinssatz errechnet sich aus dem 3-Monats-Euribor zuzüglich eines Aufschlags von 0,40% (Negativzinsen werden nicht weitergegeben) ohne weitere Spesen. Das Kreditinstitut garantiert diesen Aufschlag über den gesamten Finanzierungszeitraum.“ 4.2. FINANZIERUNG BAUVORHABEN REICHSHOFSTA- DION 2024 Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 31:5 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau nimmt bei der Dornbirner Sparkasse Bank AG, Maria-Theresien-Straße 8, Lustenau, ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren zur Finanzierung des Bauvorhabens Reichshofstadion auf. Die Darlehenshöhe beträgt € 11.000.000,-, der Zinssatz errechnet sich aus dem 3-Monats-Euribor zuzüglich eines Aufschlags von 0,39% (Negativzinsen werden nicht weitergegeben) ohne weitere Spesen. Das Kreditinstitut garantiert diesen Aufschlag über den gesamten Finanzierungszeitraum.“ 5. ABWEICHUNGEN VOM VORANSCHLAG Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die mit € 100.000,- dotierte Voranschlagsstelle 1/2322 6149 (Mittagsbetreuung an Schulen – Adaptierung Wohnhaus Maria-Theresien-Straße 75 für Mittagsbetreuung VS Rheindorf) kann um € 180.000,- überschritten werden. Die Bedeckung erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Voranschlagsstelle 2/2322 3000 (Mittagsbetreuung an Schulen – Beiträge des Bundes) mit € 77.000,-, Mehreinnahmen bei der Voranschlagsstelle 2/2322 3010 (Mittagsbetreuung an Schulen – Beiträge des Landes) mit € 77.000,- und Mehreinnahmen bei der Voranschlagsstelle 2/2402 3010 (Kindergarten Weiler – Beiträge des Landes) mit € 26.000,-.“ 6. VERGABE STAHLBAUARBEITEN – REICHSHOFSTADION Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 35:1 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt für den Neubau/die Erweiterung des Reichshofstadions die Stahlbauarbeiten zum Nettopreis € 545.830,90 an die Firma Vonbank+Witwer Stahlbau GmbH, Nüziders zu vergeben.“ 7. GRUNDSATZBESCHLUSS ÜBER DIE LIEFERUNG EINES LÖSCHFAHRZEUGES FÜR DIE FEUERWEHR LUSTENAU Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung eines Löschfahrzeugs mit Containerbeladung für die Feuerwehr zum Bruttopreis von € 600.000,- mit einer Kostengenauigkeit von +/- 15%. Im Preis enthalten sind das Fahrgestell, der Feuerwehraufbau, die Ladebordwand, die Fahrzeugbeschriftung und das Vergabemanagement sowie die Lieferung der technischen Gerätschaften von diversen Lieferanten. Die Förderung des Katastrophenfonds für dieses Fahrzeug beträgt 40%. Die Gemeindevertretung beschließt ferner, die Anschaffung eines Fahrgestells für den Ersatz des LF 1 zum Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 20 / 24 23

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