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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 21 | Freitag, 26. Mai 2023

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Luschnouar Markt

Luschnouar Markt Weltspieltag am Luschnouar Markt Am Samstag, den 27. Mai ist wie gewohnt Luschnouar Markt von 8 – 12 Uhr. Ab 9 Uhr bekommen die Marktfahrerinnen und Marktfahrer Gesellschaft: Der Weltspieltag macht den Kirchplatz zu einem kunterbunten Spielparadies für alle. „Schluss mit der Einfalt – es lebe die Vielfalt“ „Der alljährlich Ende Mai stattfindende Weltspieltag möchte auf das Recht auf Spiel aufmerksam machen und steht jedes Jahr unter einem anderen Motto“, berichtet Marktkoordinatorin Manuela Haller. „Das Thema in diesem Jahr weist auf die besondere Bedeutung von Spiel und Inklusion hin. Inklusion wird als das Recht auf Teilhabe aller Menschen und insbesondere aller Kinder – unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie kulturellen oder sozioökonomischen Hintergründen – angesehen. Organisiert vom Vorarlberger Familienver- band, der auch die Kinderkrippen SPAZi, SPAZini und LEBE! führt und in Zusammenarbeit mit dem Team des Luschnouar Marktes wird der Marktvormittag zu einem ganz besonderen“, freut sich Manuela Haller auf viele spielende Kinder. Kunterbuntes Mitmachen An diesem Marktvormittag stehen die Kinder und das „Tun im Spiel“ im Vordergrund. Viele Stationen zum Dabeisein und Ausprobieren sind für alle bereit. Beim Kinderschminken verwandeln sich Kinder in eine Fee, einen Tiger oder vieles andere. Außerdem wird im Zelt getrommelt und musiziert, es können Handabdrucke auf Leintüchern verewigt werden und ein großes Gummipuzzle sowie ein Schwungtuch laden zum Mitmachen ein. Es gibt Seifenblasen, Malkreiden, einen Malund Basteltisch sowie eine Fühlkiste. Alle Kinder sind ganz herzlich eingeladen, an diesem Vormittag mit ihren Familien an den Kirchplatz zu kommen. Markt Weltspieltag Samstag, 27.5. von 9 – 12 Uhr beim Luschnouar Markt am Kirchplatz (Markt von 8 – 12 Uhr) Stationen zum Mitmachen und Ausprobieren: • Kinderschminken • trommeln & musizieren im Zelt (ab 10 Uhr) • großes Gummipuzzle • Handabdrucke auf Leintüchern • Seifenblasen • Malkreiden • Mal- und Basteltisch Viel Spiel, Spaß und Abwechslung warten auf die Kinder am Markt. (Foto Miro Kuzmanovic) 12 Nr. 21 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt

Rathaus Unbürokratisch vermitteln - der Gemeindevermittlungsdienst Wem kommt das bekannt vor: Man ärgert sich schon länger über Lärm oder Bäume, deren Äste auf das eigene Grundstück ragen. Es fällt aber schwer, deswegen vor Gericht zu ziehen, weil die gute Nachbarschaft aufrechterhalten werden soll. Was ist nun zu tun? Der Gemeindevermittlungsdienst der Marktgemeinde Lustenau ist genau die richtige Stelle für solche Anliegen. Dort kann unbürokratisch und ohne Anwaltskosten eine Lösung gefunden werden. Gemeindevermittlungsämter gibt es in Vorarlberg schon seit 1869. Im Jahr 2020 wurden diese novelliert und die Gesetzgebung grundlegend vereinfacht. Das vormals obligatorische „Gemeindevermittlungsamt“ ist vom fakultativen „Gemeindedienst“ abgelöst und die neuen organisationsrechtlichen Regelungen sind im Vorarlberger Gemeindegesetz aufgenommen worden. Die Gemeindevertretung hat heuer in ihrer 22. Sitzung den Gemeindevermittlungsdienst für die Marktgemeinde Lustenau neu eingerichtet und die Mitglieder für diese anspruchsvolle Aufgabe bestellt: Mag. Rebecca Emberson-Borufka als Vorsitzende, Hans Fitz und Wolfgang Bösch als Mitglieder sowie Gertraud Sucher und Franz Reinbacher als Ersatzmitglieder. Gleichzeitig wurde der verdiente Obmann des Gemeindevermittlungsamtes, Hans Fitz, dankend verabschiedet. Wie läuft das Verfahren ab? Der Gemeindevermittlungdienst ist als Stelle eingerichtet, bei der Vergleiche zwischen BürgerInnen in Bürgerlichen Rechtssachen abgeschlossen werden können. Die Themen reichen vom Nachbarschaftsstreit bis hin zu Geldforderungen aus Verträgen. Auch Ehrenbeleidigungssachen können an dieser Stelle außergerichtlich geklärt werden. Tritt ein Problem auf, kann man sich an die Vorsitzende des neu eingerichteten Gemeindevermittlungsdienstes, Mag. Rebecca Emberson-Borufka im Rathaus wenden. Sie entscheidet, ob der Gemeindevermittlungsdienst in dieser Rechtssache zuständig ist. Ist die Zuständigkeit geklärt, wird eine Sitzung des Vermittlungsdienstes einberufen, bei der die Rechtssache im Beisein der Parteien gütlich geklärt werden soll. Obwohl diese Stelle kostenlos in Anspruch genommen werden kann, sind die Ergebnisse die gleichen wie bei gerichtlich abgeschlossenen Vergleichen. Die neu bestellte Vorsitzende Mag. Rebecca Emberson-Borufka lädt die Lustenauerinnen und Lustenauer ein, sich an den Gemeindevermittlungsdienst zu wenden: „Der Gemeindevermittlungsdienst soll für alle Lustenauer Bürgerinnen und Bürger eine kostenlose erste Anlaufstelle sein und dazu beitragen, dass Vergleiche gütlich geklärt werden können.“ Kontakt: Mag. Rebecca Emberson-Borufka, +43 5577 81 81 1203, rebecca.emberson-borufka@lustenau.at Aufgaben: Vergleiche in Bürgerlichen Rechtssachen und Sühneversuche in Ehrenbeleidigungssachen Kosten: keine Die Mitglieder des Gemeindevermittlungsdienstes Gertraud Sucher, Rebecca Emberson-Borufka, Wolfgang Bösch, Franz Reinbacher und Hans Fitz mit Bürgermeister Kurt Fischer (Foto Michael Pezzei) Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 21 / 23 13

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