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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 21 | Freitag, 26. Mai 2023

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Freizeit Action Day der

Freizeit Action Day der Feuerwehrjugend Am vergangenen Wochenende erfreute ein 24 Stunden Feuerwehrprogramm mit Spaß und jede Menge Einsätzen die Feuerwehrjugend. FWJ-Leiter Stefan Knoll und sein Team sorgten für ein abwechslungsreiches Programm im Feuerwehrhaus. Einsatzleiter Milos Zivanovic mit André Schnetzer, Lukas Hämmerle, Stefan Fitsch und Daniel Steinhofer, organisierten zusammen mit einem motivierten Helfer:innenteam die Einsätze. Am Samstagnachmittag war auch die Jugendgruppe der Rotkreuzabteilung Lustenau "im Einsatz". Nach dem Mittagessen im Feuerwehrhaus starteten die Einsätze mit einem Verkehrsunfall im Rasis Bündt und einem Containerbrand mit vermissten Personen in der Musikschule. Dann wurden die Einsatzkräfte zu einem Flüssigkeitsbrand (Feuerlöschübung) und einer Sachgutbergung (Tresor im Riedgraben) gerufen. Am frühen Abend musste die Feuerwehrjugend eine Ölspur und einen weiteren Flüssigkeitsbrand abarbeiten. Großbrandbekämpfung beim Gutshof Heidensand (Fotos André Schnetzer) Stets für den Einsatz bereit Um 22 Uhr wurde eine unklare Rauchentwicklung beim Gutshof Heidensand gemeldet, die dann zu einem Gebäudebrand wurde. Die Einsatzkräfte legten ein Zubringerleitung vom Alten Rhein und bekämpften den Brand, der nach knapp einer Stunde von den jungen Feuerwehrleuten unter Kontrolle gebracht wurde. Die Nachtruhe endete abrupt um 4 Uhr wegen der Suche nach Vermissten auf der Hohenemser Straße. Außerdem musste ein Hubschrauberlandeplatz ausgeleuchtet werden. Es folgte eine Erholungsphase für die Jugendlichen, bis gegen 8.30 Uhr die beiden Züge zu einem Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen und zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage gerufen wurden. Insgesamt war es ein spannender und unterhaltsamer 24-Stunden-Bereitschaftsdienst, der ohne die vielen Helfer:innen nicht möglich gewesen wäre. Deshalb gebührt allen ein riesengroßes Danke! Die Vermissten werden aus dem Gebäude gerettet. Verkehrsunfall in der Reichenaustraße 18 Nr. 21 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Rathaus i Rathaus Kundmachung Veröffentlichung Verordnungsentwurf „Dachbegrünung“ der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau über die Erlassung des Gesamtbebauungsplanes „Dachbegrünung“ Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 11.05.2023 den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des Gesamtbebauungsplanes „Dachbegrünung“ gemäß § 28 Abs 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen. Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wird vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde (https://www.lustenau.at/kundmachungen; BBP-Dachbegrünung) von 23.05.2023 bis 20.06.2023 veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/ Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 5002, franz.wiesinger@lustenau.at Kundmachung Veröffentlichung Verordnungsentwurf „Radabstellanlagen“ der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau über die Erlassung des Gesamtbebauungsplanes „Radabstellanlagen“ Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 11.05.2023 den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des Gesamtbebauungsplanes „Radabstellanlagen“ gemäß § 28 Abs 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen. Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wird vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde (https://www.lustenau.at/kundmachungen; BBP-Radabstellanlagen) von 23.05.2023 bis 20.06.2023 veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/ Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 5002, franz.wiesinger@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 21 / 23 19

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