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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 21 | Freitag, 26. Mai 2023

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Sprechstunde

Sprechstunde Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Kann ich Ihnen bei Ihren Fragen oder Anliegen weiterhelfen? Haben Sie Ideen oder Anregungen für Lustenau? Dann nützen Sie meine Sprechstunde für ein persönliches Gespräch. i Rathaus Dienstag, 30.5.2023, von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Ich freue mich auf Ihren Besuch! Bitte melden Sie sich im Sekretariat für einen Sprechstundentermin an. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1200 gemeindeamt@lustenau.at Terminvereinbarung Nachmittags Terminvereinbarung erbeten Gerade zu Beginn eines Bauvorhabens ist man als Bauherrin oder Bauherr mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts unterstützen Sie im persönlichen Gespräch gerne. Weil die Mitarbeiter:innen aber sehr oft im Außendienst, z.B. bei Bauverhandlungen, sind, möchten wir Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten ersparen. i Bauamt Wir bitten deshalb nachmittags um Terminvereinbarung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr, unter T 05577 8181-5000 oder per Mail an bauamt@lustenau.at. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 5000 bauamt@lustenau.at 22 Nr. 21 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Umwelt Sperriger Baumund Strauchschnitt Abholung ab dem ersten Freitag im April, Mai, Juni, September, Oktober und November Jeweils ab dem ersten Freitag im April, Mai, Juni, September, Oktober und November wird sperriger Baum- und Strauchschnitt vor Ort vom Bauhof-Team abgeholt. Jährlich nutzen rund 500 Lustenauerinnen und Lustenauer dieses Angebot. So können jedes Jahr über 130 LKW-Fuhren gesammelt und einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden, ohne zusätzliche Verkehrsbelastung. Übrigens: Ein Teil des gesammelten Materials wird als Brennmaterial für die Biomasse-Nahwärmeanlage im Rathaus verwendet. Obstbaum- und Strauchschnitt mit Verdacht auf Feuerbrand bitte unbedingt separat halten! Folgendes ist zu beachten: Das abzuführende Material ist gut sichtbar am Einfahrtsbereich des Grundstückes zu deponieren. Das Schnittgut soll geordnet bereitgestellt werden. Die Abholung erfolgt mit LKW und Kran, eine Lagerung unter Bäumen ist daher nicht zulässig. Laub an Baum- und Strauchmaterial stellt kein Problem dar. Achtung: Es darf nur sperriger Baum- und Strauchschnitt zur Abfuhr bereitgestellt werden, kein Laub oder sonstige Gartenabfälle! Für Laub, krautige und andere Gartenabfälle können die dafür vorgesehenen 40-l oder 80-l-Gartenabfallsäcke verwendet werden. Diese sind im Weltladen, Jahnstraße 5, erhältlich. Wir ersuchen um Verständnis, dass aufgrund des maschinellen Abtransportes Kleinteile wie feines Reisig oder Bruchstücke nicht mitgenommen werden können. Baumstämme und große Äste aus Baumfällungen sowie zu spät bereitgestelltes Material können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Die Abholung findet nur im Siedlungsgebiet statt, Riedgrundstücke und Schrebergärten können nicht angefahren werden. Anmeldung: www.lustenau.at/formulare Anmeldeschluss: jeweils 16 Uhr am Vortag des 1. Abholtages im Monat. Für jeden angefangenen m³ werden € 11,– nach der Abholung in Rechnung gestellt. Bitte haben Sie Verständnis, wenn das abzuführende Material nicht gleich am ersten Abfuhrtag abgeholt wird. Aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen kann sich die Abholung einige Tage verzögern. Eine weitere Abgabemöglichkeit besteht beim ASZ (Altstoffsammelzentrum) Königswiesen, Lustenau. Annahmezeiten: März bis Oktober Mo. : 7 - 11.45 Uhr | 13 - 17.45 Uhr Di. bis Fr.: 7 - 11.45 Uhr | 13 - 16.45 Uhr Jeden Sa.: 8.30 - 11.45 Uhr November bis Februar Mo. bis Fr.: 7 - 11.45 Uhr | 13 - 16.45 Uhr Jeden Sa.: 8.30 - 11.45 Uhr Diese und weitere Informationen über Abfallentsorgungsmöglichkeiten entnehmen Sie dem Gemeindeblatt oder der Website unter www.lustenau.at/abfall. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5202, guenter.boesch@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 21 / 23 23

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