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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 23 | Freitag, 6. Juni 2025

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

SportIronmännli 2025:

SportIronmännli 2025: Lustenau war imTriathlonfieberStrahlender Sonnenschein, ein volles Teilnehmerfeld und einneuer Zeitplan, der sich bewährt hat: das Ironmännli 2025in Lustenau war ein voller Erfolg. Das Ironmännli wird auchim nächsten Jahr am Samstagnachmittag stattfinden. DerTermin ist auch schon fixiert: Triathlonfans können sich den6. Juni 2026 im Kalender notieren.Nach dem regnerischen Vorjahr zeigten sich Wetter und Stimmungdiesmal von der besten Seite. Über 350 Athlet:innen – vomNachwuchs bis zu erfahrenen Triathlet:innen – sorgten für einesportlich wie atmosphärisch beeindruckende Veranstaltung, dielängst über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist.Spitzen- und Breitensport vereintDas Ironmännli bleibt seinem Motto „vom Ironmännli zumIronman“ treu: Einsteigerinnen und Einsteiger wagten ihreersten Schritte im Triathlon, Nachwuchsathletinnen und-athleten zeigten groß auf – und die Elite kämpfte um Sekundenund Titel. Sehr erfreulich war die große Zahl junger Teilnehmer:innen,die beim Ironmännli liebevoll „Bimbis“ genanntwerden und mit beeindruckendem Einsatz an den Start gingen.Auch der Funbewerb für Einsteigerinnen und Einsteiger war gutbesucht – viele meisterten ihre erste Triathlonerfahrung mitBravour. Die anfängliche Nervosität wich spätestens im Zieleinem strahlenden Lächeln und bei nicht wenigen wurde dieLust auf weitere sportliche Abenteuer geweckt.Eine gute Zeit im Becken schafft die Ausgangsposition für den Sieg.Ein starkes Miteinander – auf und neben der Strecke„Das Ironmännli 2025 hat eindrucksvoll gezeigt, wie gut der Mixaus ambitioniertem Wettkampf, Nachwuchsförderung undgelebter Sportbegeisterung funktionieren kann“, freut sichLenka Lauren vom Organisationskomitee. „Ein besonderer Dankgilt den zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfern, ohnederen Einsatz eine Veranstaltung in dieser Qualität nicht möglichwäre. Ebenso möchten wir uns herzlich bei allen Anrainerinnenund Anrainern für ihr Verständnis und ihre Geduld im Zusammenhangmit den notwendigen Straßensperren bedanken.“Ein guter Wechsel vom Rad auf die Laufstrecke bringt wertvolleSekunden.Auch die Bimbis schwammen und liefen um Medaillen.20Nr. 23 / 25 | Lustenauer Gemeindeblatt

iRathausKundmachungüber dieEinberufung derVollversammlungder JagtgenossenschaftLustenauam Mittwoch, den 25.06.2025, um 19 Uhr,findet im Rathaus, Rathaussaal E9, eineVollversammlung der Jagdgenossenschaftfür das GenossenschaftsjagdgebietLustenau statt.Tagesordnung:1. Begrüßung und Feststellung derBeschlussfähigkeit2. Bestellung Schriftführer und Stellvertretung3. Berichte4. Berichte Rechnungsprüfer5. Genehmigung JahresrechnungJagdjahr 01.04.2023 - 31.03.20246. Neuwahl der Rechnungsprüfer7. Genehmigung der Niederschrift vom05.07.20238. AllfälligesZu dieser Vollversammlung werden alleEigentümer der anrechenbaren Grundflächenim GenossenschaftsjagdgebietLustenau im Sinne des § 6 Jagdgesetz,LGBI 32/1988 idF LGBI 7/2024, herzlicheingeladen.Das Stimmrecht in der Vollversammlungkommt nur jenen Mitgliedern zu, dieEigentümer von mehr als 0,3 ha anrechenbarerFläche sind. Das Stimmrecht derGenossenschaftsmitglieder richtet sichnach ihrem Anteil an den anrechenbarenFlächen, die zur Jagdgenossenschaftgehören. Bei einem Flächenanteil von 0,3ha - 5 ha stehen 1 Stimme, bei 5 - 10 ha 2Stimmen zu. Für die 10 ha übersteigendeFläche steht je angefangene 10 ha eineweitere Stimme zu.Das Stimmrecht ist persönlich oder durcheinen schriftlich Bevollmächtigten auszuüben.Ein Bevollmächtigter darf, abgesehenvon Ehegatten sowie von Eltern undKindern, höchstens 3 Mitglieder vertreten.Steht ein Grundstück (anrechenbare Fläche)im Miteigentum mehrerer Personen,so können die Miteigentümer ihr Stimmrechtnur durch einen gemeinsamenBevollmächtigten ausüben.Bei ordnungsgemäßer Einberufung ist dieVollversammlung unabhängig von der Anzahlder anwesenden Mitglieder und dieauf diese Mitglieder entfallenden Stimmenbeschlussfähig.Die Stimmberechtigten werden höflichgebeten zur Vollversammlung eine Liste,beinhaltend Einlagezahl (EZ), Grundstücksnummern(Gst-Nrn), einen Pass/Personalausweis/Führerschein zur Identifikationsowie allenfalls eine schriftlicheVollmacht der Miteigentümer, mitzubringen.HINWEIS: Mit der Registrierung derStimmberechtigten und Bevollmächtigtenwird bereits ab 18.30 Uhr (eine halbeStunde vor Beginn der Vollversammlung)begonnen. Ab sofort ist bereits eine Anmeldungunterwilliam.hoerburger@lustenau.at bzw.T 05577/8181-1602 möglich.Wir ersuchen Sie von dieser MöglichkeitGebrauch zu machen.Der Obmann:Bürgermeister,Mag. Patrick WiedlRathausstraße 1, 6890 LustenauT +43 5577 8181 1200gemeindeamt@lustenau.atLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 23 / 25 21

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