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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 23 | Freitag, 9. Juni 2023

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Planung 1. Riedkonferenz

Planung 1. Riedkonferenz in Lustenau – Im Dialog gemeinsam Ziele setzen Im Rahmen der 1. Riedkonferenz am 16. Mai in Lustenau wurde geladenen Akteur:innen und Interessensvertreter:innen aus verschiedenen Fachbereichen der Planungsstand des regionalen Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) Ried der drei Gemeinden Hohenems, Dornbirn und Lustenau vorgestellt. Im Anschluss daran diskutierten die Teilnehmer:innen die vorgestellten Inhalte im Rahmen eines Workshops in Kleingruppen. Lustenau hat bereits 2019 ein Landschaftsentwicklungskonzept unter Beteiligung der Bevölkerung erarbeitet. Im Frühjahr 2022 starteten nun die Arbeiten für ein gemeinsames regionales Landschaftsentwicklungskonzeptes für das Ried der Städte Hohenems und Dornbirn sowie der Marktgemeinde Lustenau. Die Planungsbüros Rosinak & Partner und Stadtland sowie das Umweltbüro Grabher unterstützen die drei Gemeinden bei der fachlichen Erarbeitung und der Durchführung des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses. Auftakt zur 1. Riedkonferenz in Lustenau: Bürgermeisterin Andrea Kaufmann, Bürgermeister Dieter Egger und Bürgermeister Kurt Fischer. Beteiligungsprozess Bei der 1. Riedkonferenz stellten die Expert:innen den aktuellen Planungsstand vor. Danach diskutierten und erarbeiteten die Teilnehmer:innen in Kleingruppen Ziele und Handlungsbedarf für diesen besonderen Landschafts- und Lebensraum. Im weiteren Beteiligungsprozess ist die Bevölkerung eingeladen, an der Umfrage zur Erholungsnutzung im Ried teilzunehmen. Die Ergebnisse der 1. Riedkonferenz sowie der Zugang zur Umfrage sind auf www.hohenems.at/lek-ried abrufbar. Zudem findet am 10. September eine geführte Radtour durch das Ried statt, Details dazu werden noch bekanntgegeben. Im September findet dann die 2. Riedkonferenz statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erarbeiteten Ziele und Handlungsbedarf für das Ried. Was ist ein Landschaftsentwicklungskonzept? Mit dem Landschaftsentwicklungskonzept wird definiert, wie sich unser wertvoller Landschaftsraum außerhalb des Siedlungsgebietes entwickeln soll. Es geht um die Erhaltung und Aufwertung der Erholungsräume, die landwirtschaftliche Nutzung, den Schutz vor Naturgefahren, Wasserwirtschaft, Klimaschutz und Energieerzeugung sowie die Anpassung an den Klimawandel. Die verschiedenen Nutzer- und Schutzinteressen unter einen verträglichen „Hut“ zu bringen, ist dabei eine der besonderen Herausforderungen: damit auch unsere Kinder und Nachfahren noch so eine wunderbare Landschaft haben werden. 16 Nr. 23 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt Das wertvolle Ried erhalten: Lustenau hat dafür 2019 ein Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet. (Foto Christian Grass)

i Rathaus Kundmachung über die in der 24. Sitzung der Gemeindevertretung am 11.05.2023 gefassten Beschlüsse 1. BERICHT ÜBER VERGABE IM DRING- LICHKEITSFALL GEM. § 60 ABS. 3 GG - CAMPUS ROTKREUZ - MÖBELTISCHLER BA 1 Nachstehende, gemäß § 60 Abs. 3 GG getroffene Verfügung des Gemeindevorstandes wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht: „Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 30.03.2023 im Dringlichkeitsfall die Vergabe der Möbeltischlerarbeiten BA 1 für das Projekt ,Campus Rotkreuz’ an die Firma Modl GesmbH, Pfongauerstraße 13, 5202 Neumarkt zum Nettopreis von € 665.085,50,- beschlossen.“ 2. BERICHT DES PRÜFUNGSAUS- SCHUSSES Der Bericht über die 15. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 18.04.2023 wird gemäß § 52 Abs 4 Gemeindegesetz von der Gemeindevertretung einstimmig zur Kenntnis genommen. 3. RECHNUNGSABSCHLUSS DER MARKTGEMEINDE LUSTENAU FÜR DAS JAHR 2022 Finanzreferent Bürgermeister Dr. Kurt Fischer führt zum Rechnungsabschluss der Marktgemeinde Lustenau für das Jahr 2022 aus wie folgt: Werte Gemeindevertreter:innen, Liebe Zuhörer:innen, Am 26. Jänner 2023, unser Budgetvollzug für das aktuelle Jahr 2023 hatte gerade Fahrt aufgenommen, sagte Bundespräsident Van der Bellen in seiner Rede anlässlich der erneuten Angelobung: „Wir werden unseren gewohnten Alltag verändern müssen. Denn sonst laufen wir Gefahr, unsere Zukunft abzuschaffen.“ Genau genommen sind wir schon dabei. Zu viele sehen unsere Zukunft nicht mehr als hoffnungsfrohen Ort, an dem unsere Kinder es einst besser haben werden als wir. Manche von uns glauben nicht mehr an eine Wendung zum Guten. Andere sind so sehr mit den Herausforderungen der Gegenwart beschäftigt, dass sie meinen, sich Zukunftsgedanken nicht leisten zu können. Einige haben das Gefühl, die Zukunft war einmal, nämlich bei den Eltern. Die hatten noch eine, als sie jung waren. Jetzt: No future. Nichts lohnt sich mehr. Wieder andere verfallen in schiere Panik und apokalyptische Befürchtungen. „Es ist unser aller Aufgabe“, so unser BP, „ein Bild von einer Zukunft zu entwerfen, auf die man sich wieder freuen kann.“ Wir alle entwerfen dieses Bild durch unser tägliches Handeln. Wir entwerfen dieses Bild, indem wir als Politiker:innen nicht nur auf unser eigenes Klientel und unsere unmittelbaren Gesinnungsgenossen achten, sondern auf das Wohl des ganzen Staates. Wir entwerfen das Bild einer Zukunft, auf die man sich freuen kann, weil wir auf unsere Talente, unsere Fähigkeiten, unser Wissen und Können vertrauen. Und weil wir einander vertrauen. Weil wir uns nicht von der Angst steuern lassen. Angst lässt uns erstarren. Angst kennt keine Zukunft. Lassen wir uns also nicht von der Angst das Bild unserer Zukunft diktieren, sondern von der Zuversicht: „Hô bei Gott ma richt’s“, das hoffnungsvollzuversichtliche Lustenauer Zoubrsprüchli. Politik muss Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1200 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 23 / 23 17

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