i Rathaus Kundmachung „Gemäß § 50 Abs1 lit. b) Z. 11 Gemeindegesetz wird beschlossen, die Bibliothek Lustenau und das DOCK 20 umzubauen und zu sanieren. Das Umbauvorhaben wird in den Jahren 2023 und 2024 umgesetzt. Der Kostenrahmen für die Errichtungskosten gemäß ÖNORM B 1801-1 (1-9) wird mit € 3.211.155,53,- exkl. Mehrwertsteuer mit einer Genauigkeit von +/- 20% festgelegt. Der Kostenrahmen ist auf Projektdauer jährlich zu indexieren. Basis ist der Baukostenindex (BKI) für den Wohnhaus- und Siedlungsbau, herausgegeben von der Statistik Austria.“ 6. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES - GST-NR 4414/1 UA. - LW ASTRID KÖNIG - VERORD- NUNG Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 7. BEBAUUNGSPLÄNE 7.1. BEBAUUNGSPLAN DACHBEGRÜNUNG - ENTWURF Die Gemeindevertretung fasst einstimmig nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Gesamtbebauungsplanes ,Dachbegrünung’ vom 11.05.2023.“ 7.2. BEBAUUNGSPLAN RADABSTELLANLAGEN - ENT- WURF Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 35:1 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf eines Gesamtbebauungsplanes zur Regelung von Qualität und Anzahl von Fahrradabstellanlagen vom 11.05.2023.“ 8. GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN 8.1. GST-NRN 7791 U. 7792, KAUF VON FLÄCHEN FÜR DIE REALISIERUNG DES BIRKENSEERADWEGES Die Gemeindevertretung fasst einstimmig nachstehenden Beschluss: 1. Die Marktgemeinde Lustenau kauft das Trennstück 4 lt. dem Teilungsplan GZ 8287/23 der AVD Vermessung ZT GmbH mit einer Gesamtfläche von 461 m² von Frau Dr. Christa Zadra, Kaiser-Franz-Josef-Straße 3, Lustenau. Der Kaufpreis beträgt € 6.915,-. 2. Die Marktgemeinde Lustenau kauft die Trennstücke 2 (454 m²) und 9 (56 m²) lt. dem Teilungsplan GZ 8287/23 der AVD Vermessung ZT GmbH mit einer Gesamtfläche von 510 m² von Frau Astrid König, Vorachstraße 159, Lustenau. Der Kaufpreis beträgt € 7.650,-. Die Teilflächen 2 und 4 werden im neuen Grundstück mit der Nummer 7791 zusammengefasst. Teilfläche 9 ergibt das neue Grundstück mit der Nummer 7792. Sämtliche Kosten, die im Zuge des gesamten Flurbereinigungsverfahrens anfallen, werden von der Marktgemeinde Lustenau getragen (Eintragungsgebühr für alle Tauschgeschäfte, Immobilienertragssteuer, Kosten Rechtsanwalt, …).“ 8.2. GST-NRN 627/8 UND 6720/8, KAUF Die Gemeindevertretung fasst einstimmig nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau kauft von der SB-Autowaschanlage Bludenz-Bürs GmbH, Fabrikweg 5, Feldkirch, die beiden Liegenschaften Gst-Nrn. 627/8 und 6720/8 mit einer Gesamtfläche von 1.024 m² zum Preis von € 1.380,- pro m². Das ergibt einen gesamten Kaufpreis von € 1.413.120,-. Gleichzeitig überlässt die Gemeinde der Fa. Uniwash die angekaufte Fläche zum Betrieb einer Autowaschanlage und verzichtet auf eine Dauer von 25 Jahren auf die Ausübung einer Kündigung. Der jährliche Bestandzins beträgt € 9.216,- (= € 0,75/m² und Monat) und wird jährlich indexiert. Die Käuferseite trägt die Kosten für die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr beim Bezirksgericht und die Vertragserrichtungskosten.” Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1200 gemeindeamt@lustenau.at 28 Nr. 23 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Rathaus Kundmachung 8.3. GST-NR 80, VERMIETUNG VON RÄUMLICHKEITEN IM OBJEKT HOLZSTRASSE 8 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig nachstehenden Beschluss: 1. Die Marktgemeinde Lustenau übergibt am 1. Juni 2023 im Top C02 des Objektes Holzstraße 8, Lustenau, das Büro (10,0 m²) und den Beratungsraum 1 (10,6 m²) unentgeltlich an das „Fraueninformationszentrum Vor- 2. arlberg“ – „FEMAIL“, Marktgasse 6, Feldkirch, in Form eines Prekariums. Die Bittleihnehmerin ist weiters dazu berechtigt, die Teeküche (7,50 m²), den Warteraum bzw. den Wiege- und Messraum (29,10 m²) und das WC (4,4 m²) gemeinsam mit den restlichen Vertragspartnern der Marktgemeinde Lustenau in diesem Top zu nutzen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Der Bittleihnehmerin wird eine wertgesicherte Betriebskostenpauschale in Höhe von € 50,- (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt. 3. Die Marktgemeinde Lustenau übergibt am 1. Juni 2023 im Top C02 des Objektes Holzstraße 8, Lustenau, das Büro (10,0 m²) und den Beratungsraum 1 (10,6 m²) unentgeltlich an das Institut für Sozialdienste, ifs, gemeinnützige GmbH, Interpark FOCUS 40, Röthis, in Form eines Prekariums. Die Bittleihnehmerin ist weiters dazu berechtigt, die Teeküche (7,50 m²), den Warteraum bzw. den Wiege- und Messraum (29,10 m²) und das WC (4,4 m²) gemeinsam mit den restlichen Vertragspartnern der Marktgemeinde Lustenau in diesem Top zu nutzen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Alle Betriebs- und Nebenkosten werden von der Marktgemeinde Lustenau übernommen. 4. Die Marktgemeinde Lustenau übergibt am 1. Juni 2023 im Top C02 des Objektes Holzstraße 8, Lustenau, den Beratungsraum 2 (13,30 m²) unentgeltlich an die connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH, Quellenstraße 16, Bregenz, in Form eines Prekariums. Die Bittleihnehmerin ist weiters dazu berechtigt, die Teeküche (7,50 m²), den Warteraum bzw. den Wiege- und Messraum (29,10 m²) und das WC (4,4 m²) gemeinsam mit den restlichen Vertragspartnern der Marktgemeinde Lustenau in diesem Top zu nutzen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Alle Betriebsund Nebenkosten werden von der Marktgemeinde Lustenau übernommen.“ 8.4. GST-NR 5901/6, UNTERVERMIETUNG EINER ARZTPRAXIS (SCHÜTZENGARTENSTRAßE 10) Die Gemeindevertretung fasst einstimmig nachstehenden Beschluss: 1. Die Marktgemeinde Lustenau löst den Untermietvertrag mit Dr. Martin Grabher und Dr. Günter Diem (Ärztepraxis Dr. Grabher – Dr. Diem) vom 09. Februar 2017 per 31. Dezember 2023 einvernehmlich auf. 2. Die Marktgemeinde Lustenau untervermietet im Objekt Schützengartenstraße 10 eine Fläche mit 224,17 m² und ein Kellerabteil an Herrn Dr. Martin Grabher und Herrn Dr. Andreas Gruden (Ärztepraxis Dr. Grabher – Dr. Gruden), Schützengartenstraße 10, Lustenau, für den Betrieb einer Arztpraxis. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01. Jänner 2024 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der monatliche Mietzins beträgt aktuell € 3.548,52,-. Dieser wird an die jeweils aktuelle Vorschreibung der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. angepasst und enthält die Hauptmiete, den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, die Verwaltungskosten und die Betriebskosten (allfällige Gutschriften bzw. Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung werden in weiterer Folge den Untermietern gutgeschrieben bzw. in Rechnung gestellt). Hinzu kommt ein monatlicher Mietzins in Höhe von € 356,43,- für das Inventar.“ Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1200 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 23 / 23 29
Ehrung der Wettbewerbsteilnehmer:in
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