i Musik Rheintalische Musikschule Musikschultage: Ensemble-Orchester- Konzert Donnerstag, 20. 6. | 19 Uhr Reichshofsaal Lustenau Klassenvorspiel Bernhard Schaunig - Gitarre Freitag, 21. 6. | 15 Uhr Saal der Rheintalischen Musikschule Musikschultage: Sommer am Platz, Jazzseminar live Freitag, 21. 6. | 15 Uhr Kirchplatz Lustenau Klassenabend Imana Zaffignani – Danksagmüller – Blockflöte, Oboe Freitag, 21. 6. | 16 Uhr Aula der VS Kirchdorf Klassenabend René Reiter - Klavier Freitag, 21. 6. | 18.30 Uhr Saal der Rheintalischen Musikschule Klassenvorspiel, Teil 1 Katarina Lauterer - Klavier Samstag, 22. 6. | 9.30 Uhr Saal der Rheintalischen Musikschule Musikschultage: Gottesdienstgestaltung Sonntag, 23. 6. | 9.30 Uhr Pfarrkirche St. Peter und Paul Musikschultage: Matinée mit Ehrung der PLM Preisträger:innen Sonntag, 23. 6. | 10.45 Uhr Reichshofsaal Lustenau Klassenabend Bernhard Lampert - Trompete Montag, 24. 6. | 18.30 Uhr Saal der Rheintalischen Musikschule Klassenkonzert Magdalena Grabher - Gesang Dienstag, 25. 6. | 18 Uhr Carinisaal, Jazzseminar Lustenau Musikschultage: Serenadenkonzert in Höchst Mittwoch, 26. 6. | 18.30 Uhr Rheinauhalle Höchst Direktor: Mag. Dietmar Nigsch Klassenvorspiel, Teil 2 Katarina Lauterer - Klavier Samstag, 22. 6. | 10.30 Uhr Saal der Rheintalischen Musikschule Maria-Theresien-Straße 61, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 4700, musikschule@lustenau.at, www.lustenau.at/musikschule 16 Nr. 25 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Polizei Verordnung Geh- und Radweg Totalsperre wegen Straßenbauarbeiten Betrifft: Geh- und Radweg zwischen Grindelstraße und der Hannes-Grabher-Siedlung – Verkehrsbeschränkung (Totalsperre wegen Straßenbauarbeiten - Errichtung neuer Geh- und Radweg) L612.6110.1-11/2024-2 Ansuchen vom 25.01.2024 Verordnung: Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Straßenbauarbeiten – Bau eines neuen Geh- und Radweges zwischen der Negrelli- und Grindelstraße (vorgesehener Zeitraum: 30. Juni 2024 bis voraussichtlich 16. August 2024) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 2 Fußgängern ist das Begehen des unter § 1 angeführten Geh- und Radweges verboten. Von diesem Verbot ist der Baustellenverkehr ausgenommen. § 3 Der Verkehr wird über Landes- und Gemeindestraßen umgeleitet. § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und § 52 lit. a Z 14b „Verbot für Fußgänger“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: i.A. Kdt. Schreiber René § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren des Geh- und Radweges zwischen der Grindelstraße und der Hannes-Grabher-Siedlung – siehe beiliegende Planskizze verboten. Von diesem Verbot ist der Baustellenverkehr ausgenommen. = gesperrte Bereiche für den Geh- und Radweg Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 25 / 24 17
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