i Rathaus i Gemeindeblatt Asphaltierungsarbeiten am Radweg Der Radweg Zentrum-Hasenfeld wird asphaltiert Seit dem Frühjahr wird auf der Grindelstraße und rund um die Hannes-Grabher-Siedlung am Radweg vom Zentrum ins Hasenfeld gearbeitet. Von Freitag, 21. Juni bis Dienstag, 25. Juni wird der rund 350 Meter lange Radweg nun asphaltiert. Anschließend folgen Zaun-, Mäh- und Gärtnerarbeiten. Über die Sommermonate wird die neue Radwegverbindung vom Zentrum über die Raiffeisenstraße in die Negrellistraße fertiggestellt. Regie des Vorarlberger Straßenbauamtes unterirdisch in den Straßenkörper eingebaut. Derzeit blinkt die Ampel gelb, da sich die Steuerungstechnik bis Anfang August noch in Anpassung befindet. „Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Baustelle, bitten sie jedoch, die Totalsperre des Radweges bis Anfang August unbedingt zu beachten. Ampel wird noch angepasst Nicht zu übersehen ist die neu errichtete Ampel auf der Grindelstraße L203 auf Höhe „Oski’s Jausenstation“. Sie ist mit Sonden ausgestattet, die melden, wenn sich Fußgänger:innen und Radfahrer:innen der Kreuzung nähern. Die elektrischen Leitungen hierzu wurden unter Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5601, bettina.epple@lustenau.at Erratum Fehlerteufel im Artikel „Hunde sicher verstehen“ Leider haben sich im Artikel „Hunde sicher verstehen im Kindi Rosenlächer“ (KW 23) ein paar Fehler eingeschlichen: Angelika heißt mit Nachnamen Yekdes, ist keine Hundetrainerin, sondern -führerin. Sie und Hündin Balina sind ein Therapiebegleithundeteam und möchten Kinder für Begegnungen mit Hunden sensibilisieren. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1300, gemeindeblatt@lustenau.at 18 Nr. 25 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Polizei Verordnung Ortszentrum Sperre wegen Sommer am Platz 21.6. von 14.30 - 18.00 Uhr Betrifft: Ortszentrum - Verkehrsbeschränkung (Sperre wegen Veranstaltung Sommer am Platz 2024) L130.2-46/2024-3 Verordnung: Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit. b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl Nr. 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit der Veranstaltungsbesucher und des Verkehrs verordnet: § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist am 21. Juni 2024, in der Zeit von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr das Befahren folgender Teilstücke von Gemeindestraßen verboten: 1. Maria-Theresien-Straße – von der Kreuzung mit der Schillerstraße bis zur Kreuzung mit der Rathausstraße, 2. Kaiser-Franz-Josef-Straße – von der Kreuzung mit der Raiffeisenstraße bis zur Kreuzung mit der Rathausstraße, 3. Rathausstraße – von der Kreuzung mit der Holzstraße bis zur Einmündung in die Kaiser-Franz-Josef-Straße, 4. Jahnstraße – von der südlichen Hofzufahrt zum Hauptpostamt bis zur Einmündung in die Kirchstraße § 2 Die Zufahrt bis zu allen Kirchplatz-Absperrungen ist gestattet. Die Umleitung erfolgt über Gemeindestraßen. Vom Verbot des § 1 sind Zustelldienste für die Veranstaltung ausgenommen. § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO 1960 „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO 1960 „Zufahrt bis Kirchplatz-Absperrung gestattet“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO 1960 idgF „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 idgF mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer = gesperrte Bereiche für den Fahrzeugverkehr Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 25 / 24 19
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