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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 27 | Freitag, 4. Juli 2025

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

SicherheitRHESI-Staatsvertrag trat in KraftDie Schweiz und Österreich unterzeichneten seit 1892 vierStaatsverträge zur Regulierung des Alpenrheins. Der vierteund jüngste Staatsvertrag wurde erst vergangenes Jahr, am17. Mai 2024, auf der Wiesenrainbrücke signiert und tratdiese Woche, am 1. Juli 2025, offiziell in Kraft. Er regeltnicht nur die Finanzierung des HochwasserschutzprojektsRhesi, sondern auch die Neuorganisation der InternationalenRheinregulierung.Nachdem der österreichische Bundesminister Norbert Totschnigund der Schweizer Bundesrat Albert Rösti den vierten Staatsvertragzur Regulierung des Alpenrheins unterzeichnet hatten, mussteer von den Parlamenten beider Staaten gutgeheißen werden.In der Schweiz war der Vertrag zusätzlich einem fakultativenReferendum unterstellt. Das bedeutet, das Volk hatte noch dieMöglichkeit, eine Volksabstimmung über den Staatsvertrag einzufordern,die jedoch nicht genutzt wurde. Am 1. Juli 2025, tratnach 1892, 1924 und 1954 somit auch der Staatsvertrag 2024 inbeiden Staaten in Kraft – ein weiterer wichtiger Meilenstein fürdas Hochwasserschutzprojekt RHESI, da dieser Vertrag unteranderem dessen Finanzierung regelt.Neuorganisation der IRRDie Internationale Rheinregulierung ist so alt wie der erste Staatsvertrag.Im Zuge der damals neu entstandenen Zusammenarbeitzwischen Österreich und der Schweiz wurde die Organisationgegründet. Der Organisationsaufbau blieb seither derselbe undhat sich all die Jahre bewährt, sowohl als die InternationaleRheinregulierung über 1.000 Mitarbeitende hatte, aber auch alses zwischenzeitlich nur einer war.Nun wird mit Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags die Strukturder Internationalen Rheinregulierung zukunftsfit gemacht.Die operative Führung übernimmt neu eine Geschäftsführung.Die Position wird öffentlich ausgeschrieben. Interimistisch wirdMarkus Mähr, aktueller Gesamtprojektleiter des HochwasserschutzprojektsRhesi, mit der Aufgabe betraut.Bundesminister Norbert Totschnig und Bundesrat Albert Röstiunterzeichneten am 17.05.2024 den vierten Staatsvertrag. (FotosIRR/Dietmar Mathis)Die Wiesenrainbrücke war Schauplatz für den feierlichen Staatsaktzwischen der Schweiz und Österreich.16Nr. 27 / 25 | Lustenauer Gemeindeblatt

iPolizeiVerordnungVerbindungSchützengartenundReichshofstraße:Fahrverbot für alleKraftfahrzeugeBetrifft:Verbindungsweg zwischen Schützengarten-und Reichshofstraße (nördlich desReichshofstadions) - Fahrverbot für alleKraftfahrzeugeL120.2F2-1/2025Verordnung:Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 und94c der Straßenverkehrsordnung 1960(StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1der Verordnung der Vlbg Landesregierungüber den übertragenen Wirkungsbereichder Gemeinde in Angelegenheiten derStraßenpolizei, LGBl Nr. 30/1995, wirdverordnet:§ 2Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichennach § 52 lit a Z 6c StVO„Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge“kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs.1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichenin Kraft.Der Bürgermeister:Mag. Patrick Wiedl§ 1Lenkern von Kraftfahrzeugen im Sinne des§ 2 Abs. 1 Z 1 KFG ist das Befahren desVerbindungsweges zwischen der Schützengartenstraßeund der Reichshofstraße(nördlich des Reichshofstadions) - siehebeiliegende Planskizze - verboten. = Fahrverbot für alle KraftfahrzeugeRathausstraße 1, 6890 LustenauT +43 5577 8181 1500sicherheitswache@lustenau.atLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 27 / 25 17

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