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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 3 | Freitag, 20. Jänner 2023

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

i Rathaus Kundmachung b)

i Rathaus Kundmachung b) Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet Herrn Josef Bösch, Schillerstraße 33, Lustenau, die Grundstücke mit den Nummern 5119 und 5120 mit einer Gesamtfläche von 5.804 m² für den Zeitraum 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2032. Der Pachtzins beträgt € 121,88 (exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Jahr. c) Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet Herrn Martin Hofer, Vorachstraße 155, Lustenau, das Grundstück mit der Nummer 5121 mit einer Fläche von 3.750 m² für den Zeitraum 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2032. Der Pachtzins beträgt € 78,75 (exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Jahr. d) Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet Herrn Michael Hofer, Vorachstraße 151, Lustenau, die Grundstücke mit den Nummern 5123 und 5124 mit einer Gesamtfläche von 3.474 m² für den Zeitraum 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2032. Der Pachtzins beträgt € 72,95 (exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Jahr. e) Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet Herrn Johannes Hofer, Glaserweg 75, Lustenau, die Grundstücke mit den Nummern 5107, 5092, 5101 und 5039 mit einer Gesamtgröße von 17.584 m² für den Zeitraum 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2032. Der Pachtzins beträgt € 369,26 (exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Jahr. f) Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet Herrn Christian Bösch, Hofsteigstraße 99, Lustenau, die Grundstücke mit den Nummern 5089, 4952 und 4954 mit einer Gesamtgröße von 10.544 m² für den Zeitraum 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2032. Der Pachtzins beträgt € 221,42 (exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Jahr. g) Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet Herrn Stefan Fitz, Hofsteigstraße 66, Lustenau, die Grundstücke mit den Nummern 5036, 5037, 5043 und 5077 mit einer Gesamtfläche von 7.991 m² für den Zeitraum 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2032. Der Pachtzins beträgt € 167,81 (exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Jahr. h) Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet Frau Astrid König, Vorachstraße 160, Lustenau, die Grundstücke mit den Nummern 5040, 5064, 5200/2 und 5200/3 mit einer Gesamtfläche von 19.457 m² für den Zeitraum 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2032. Der Pachtzins beträgt € 408,60 (exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Jahr. i) Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet Herrn Günter Riedmann, Weiherstraße 50, Lustenau, das Grundstück mit der Nummer 5029/2 mit einer Fläche von 4.314 m² für den Zeitraum 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2032. Der Pachtzins beträgt € 90,59 (exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Jahr. j) Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet Herrn Martin Alge, Roseggerstraße 1, Lustenau, die Grundstücke mit den Nummern 5066 und 5059 mit einer Gesamtfläche von 8.730 m² für den Zeitraum 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2032. Der Pachtzins beträgt € 183,33 (exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Jahr. k) Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet Herrn Stefan Hämmerle, Reichenaustraße 35, Lustenau, die Grundstücke mit den Nummern 5049 und 7023 mit einer Gesamtfläche von 8.271 m² für den Zeitraum 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2032. Der Pachtzins beträgt € 173,69 (exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Jahr. Die angeführten Pachtzinse entsprechen dem seitens des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Lustenau beschlossenen ortsüblichen Pachtzins für landwirtschaftliche Flächen (ab 2023 € 2,10 pro Ar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).“ 5.3. GST-NR 7204, U.A. (KG DORNBIRN UND HOHE- NEMS), VERPACHTUNG DER EIGENJAGD SCHÖNEN- MANN-BRIEDLER Von der Gemeindevertretung wird einstimmig mit 36:0 Stimmen folgender Beschluss gefasst: Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1200 gemeindeamt@lustenau.at 40 Nr. 3 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Rathaus Kundmachung „Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet Herrn Bruno Broger, Dammweg 43, Klaus, die Eigenjagd Schönermann-Briedler mit einer Gesamtfläche von ca. 123 ha für den Zeitraum 01. April 2023 bis 31. März 2029. Der jährliche Pachtzins beträgt aktuell € 3.435,66,- (inklusive Mehrwertsteuer) und wird wertgesichert. Ergänzend wird festgehalten: Die Jagdfläche liegt innerhalb eines Naturschutzgebietes mit erhöhten Anorderungen sowie Biotopinventarsflächen. In dieser Hinsicht ist sich die Gemeinde bewusst, dass ein modernes Jagdmanagement mit Berücksichtigung aller Interessen die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben und gewünschten Zielen erreich kann und der Jagdpächter eine hohe Verantwortung trägt. Diese Verantwortung wird auch durch die Gemeinde getragen und der Jagdpächter nötigenfalls unterstützt. Über die Hege von Schalenwild und anderem jagdbarem Wild besteht weiters die Verpflichtung zur Förderung des Biotop-und Artschutzes unter Einbindung der relevanten Behörden und Fachstellen. Diesbezügliche Initiativen des Landes – beispielsweise für die Lenkung der Freizeitnutzung oder zu schützten Arten (Raufußhühner, Luchs, Wildkatze etc.) und etwaige Möglichkeiten sind zu erwägen. Die Wahrnehmung oder der Verdacht von geschützten oder besonderen Arten sind jedenfalls an Behörden, Amtssachverständigen oder Inatura zu melden. Eine Möglichkeit zur Förderung von Arten auf „Lustenauer Boden“ im Berggebiet ist durch eine mögliche Kooperation mit Vereinen zu prüfen. Die Gemeinde unterstützt bei der Anbahnung und Umsetzung etwaiger Gemeindschaftsprojekte (Nistkästen für Eule, Schutzmaßnahmen für Felsenbrüter, etc.).“ 5.4. TAUSCH GST-NRN 564/4 UND 5771/5 (ARNO WOHLGENANNT) UND GST-NR 7487 (MG LUSTENAU) Von der Gemeindevertretung wird einstimmig mit 36:0 Stimmen folgender Beschluss gefasst: „Die Marktgemeinde Lustenau und Herr Arno Wohlgenannt, Kumma 9a, Koblach, tauschen und übergeben 1. die Marktgemeinde Lustenau die Liegenschaft Gst- Nr 7487 in EZ 9193 GB 92005 Lustenau an Herrn Arno Wohlgenannt, Kumma 9a, Koblach; 2. Herr Arno Wohlgenannt, Kumma 9a, Koblach, die Liegenschaften Gst-Nr 564/4 in EZ 4626 GB 92005 Lustenau und Gst-Nr 5771/5 in EZ 8088 GB92005 Lustenau an die Marktgemeinde Lustenau und die Marktgemeinde Lustenau und Herr Arno Wohlgenannt übernehmen wechselseitig diese Tauschobjekte in ihr Alleineigentum. Die Marktgemeinde Lustenau und Herr Arno Wohlgenannt bewerten ihre tauschweise übergebenen bzw übernommenen Tauschobjekte so, dass der Tauschwert zum Zwecke der Gebührenbemessung gemäß Grundstückswertverordnung 2016 für Herrn Wohlgenannt € 100.892,45,- und für die Marktgemeinde Lustenau € 372.892,45,- beträgt. Die Marktgemeinde Lustenau hat Herrn Wohlgenannt somit eine Ausgleichszahlung in Höhe von € 272.000,- zu leisten. Die Übergabe der jeweiligen Liegenschaften erfolgt mit beglaubigter Unterfertigung des verbücherungsfähigen Tauschvertrages. Die Marktgemeinde Lustenau trägt die anfallenden Kosten der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr beim Bezirksgericht und der Vertragserrichtung sowie pauschal einen Betrag in Höhe von € 13.000,- für die Nebenkosten von Herrn Wohlgenannt (das entspricht ca 64% seiner Nebenkosten). Für die Marktgemeinde Lustenau fallen keine Kosten für die Immobilienertragsteuer an. Damit wird der Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.09.2022 aufgehoben.“ Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1200 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 3 / 23 41

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