Freizeit Live bei Sommer am Platz – Rootsman Fyah Ein entspannter Sommerabend mit Freundinnen und Freunden, kühlen Drinks und bester Unterhaltung: Das erwartet alle Musikbegeisterten diese Woche bei Sommer am Platz mit Rootsman Fyah. Zwei Sänger, eine Rhythmusgruppe und ein vierstimmiger Bläsersatz aus dem süddeutschen Raum versprühen Reggaefeeling und laden zum Feiern, Leben und Nachdenken ein. Unverkennbarer Sound mit unterschiedlichen Einflüssen Zu wenig Klischee für Pop-Produzentinnen, zu „schön“ für Jazzbegeisterte und zu laut für den Klassik-Mäzen – das ist Rootsman Fyah. Die zehn Musikfreunde fanden sich 2020 und starteten ganz still und heimlich ein neues Bandprojekt. Sie nahmen sich, was die Musik braucht – nämlich Zeit – und arbeiteten Woche für Woche an neuen Songs. Dabei entstanden mehrsprachige Texte, gepaart mit kraftvollem Sound und einer ordentlichen Portion Reggaefeeling. Die Rootsmänner sind charmant leise, brachial laut, wohltuend melodiös und kreischend schrill, schwebend und dynamisch. Juhu! Ersatztermin dabado am 30. August Erstmals in der Geschichte von Sommer am Platz hat ein Sturm am 12. Juli das Konzert von dabado extended regelrecht „vom Platz gefegt“. Die eingefleischte Fangemeinde der Vorarlberger Liveband darf sich aber auf den Ersatztermin am Freitag, den 30. August, freuen. Somit wird der Abschluss der heurigen Konzertreihe mit den Bangern aus den 90ern, den Songs aus der Disco-Ära und mit Rock ´n´ Roll-Klassikern gefeiert, wenn sich der Kirchplatz in einen riesigen Dancefloor verwandelt. Tanz mit – der Eintritt ist frei! Sommer am Platz ROOTSMAN FYAH Fr, 2. August, 20 Uhr Kirchplatz www.lustenau.at/sommeramplatz Sommer am Platz - AUSBLICK Fr, 9. August, 20 Uhr ROADWORK ***Fr, 30. August, 20 Uhr DABADO EXTENDED – ERSATZTERMIN*** Rootsman Fyah aus dem Allgäu versprechen einen Sommer am Platz-Abend, vollgefüllt mit Genre-Mixturen auf Reggae-Basis. (Foto Sven Baetz) 12 Nr. 31 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Polizei Verordnung temporäres Halteund Parkverbot – Widnauer Straße Betrifft: Widnauer Straße - Verkehrsbeschränkung (Halte- und Parkverbot anlässlich des Szene Open Air 2024) L130.2-47/2024-1-1 Verordnung: des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Lustenau vom 20. Juni 2024. Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit. b sowie 94d Z 4 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) wird angeordnet: § 1 Auf dem Teilstück der Widnauer Straße, von der Kreuzung mit der Forststraße bis zum östlichen Rand der an der Widnauer Straße gelegenen Schrebergartensiedlung – siehe beiliegende Planskizze – ist vom 1. August 2024, 12.00 Uhr bis zum 4. August 2024, 12.00 Uhr das Halten und Parken beidseitig verboten. § 2 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 13 b StVO “Halten und Parken verboten” und den Zusatztafeln nach § 54 StVO “Anfang” bzw. “Ende” kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Für den Gemeindevorstand: Dr. Kurt Fischer Bürgermeister .......................... = beidseitiges Halte- und Parkverbot auf der Widnauer Straße von der Kreuzung mit der Forststraße bis zum östlichen Rand der Schrebergartensiedlung Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 31 / 24 13
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