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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 34 | Freitag, 23. August 2024

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Luschnouar Markt Großes

Luschnouar Markt Großes Flohmarkttreiben am Wochenende Flohmarktliebhaber:innen aufgepasst: Am kommenden Wochenende stehen am Luschnouar Markt gleich zwei große Flohmärkte an! Donnerstags und freitags kommen Schnäppchenjäger:innen beim großen Nachtflohmarkt auf ihre Kosten. Am Samstag dürfen sich Kinder beim Luschnouar Kinderflohmarkt im Verkaufen üben und neue Spiel-Schätze entdecken. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Bei Linda´s Ice Cream können sich die Flohmarktfans ihre Pause mit cremigem und fruchtigem Eis versüßen. Zudem sorgen Piazza Azzurra mit Grillspezialitäten und Maria Rodewald aus Sri Lanka mit vegetarischen sowie veganen Köstlichkeiten für kulinarische Highlights. Wer doch lieber in einen Gastgarten sitzt, kann im Piazza Azzurra, Schmugglar, Lausbuöb oder Italy gemütlich verweilen. Der beliebte und bekannte Nachtflohmarkt zieht Schnäppchenjäger:innen am Donnerstag, 22. und Freitag, 23. August nach Lustenau. Von 16 bis 22 Uhr kann an über 46 Ständen nach Kleidung, Schmuck, Haushaltsartikel, Hobbyartikel, Büchern oder anderen Raritäten gestöbert werden. Musikalisch wird der Nachtflohmarkt am Donnerstag von „Mike Live“ und am Freitag von „Falke & Eule“ begleitet. Bei einem Gewinnspiel gibt es viele tolle Preise zu gewinnen, unter anderem eine JUHU-Gutscheinkarte im Wert von 200 Euro. Flohmarkt von und für Kinder Die Kinder können den Text der Märchenbücher schon auswendig mitsprechen und die Lieder der Kinder-CDs laufen in den Köpfen der Eltern bereits auf und ab? Was für den einen als Spielzeug ausgedient hat, kann für die andere ein wahrer Schatz sein! Beim Kinderflohmarkt, am Samstag von 8 bis 12 Uhr, wird all das feilgeboten, was Kinderherzen höherschlagen lässt - von Spielsachen über Stofftiere und Bücher bis zu Kleidung. Und er bietet den Kindern die perfekte Möglichkeit, sich im Verkaufen zu üben und vielleicht auch noch ein Schnäppchen für sich zu entdecken. Luschnouar Markt Flohmarkttage Nachtflohmarkt Do. und Fr., 22. und 23. August 16 – 22 Uhr Kinderflohmarkt Sa., 24. August 8 – 12 Uhr Am Wochenende herrscht großes Flohmarkttreiben am Kirchplatz. (Foto Lukas Hämmerle) 8 Nr. 34 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Polizei Verordnung Ortszentrum Sperre wegen Nacht- und Kinderflohmarkt Betrifft: Ortszentrum - Verkehrsbeschränkung (Sperre wegen Nacht- und Kinderflohmärkte) L130.2-55/2024-3 Verordnung: Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit. b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl Nr. 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit der Marktteilnehmer und des Verkehrs verordnet: § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist in der Zeit vom 22. August 2024, 15.00 Uhr bis 24. August 2024, 14.00 Uhr das Befahren folgender Teilstücke von Gemeindestraßen verboten: 1. Maria-Theresien-Straße – von der Kreuzung mit der Schillerstraße bis zur Kreuzung mit der Rathausstraße, § 2 Die Zufahrt bis zu allen Kirchplatz-Absperrungen ist gestattet. Die Umleitung erfolgt über Gemeindestraßen. Vom Verbot des § 1 sind die teilnehmenden Marktfahrer und Zustelldienste für die Veranstaltung ausgenommen. § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO 1960 „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO 1960 „Zufahrt bis Kirchplatz-Absperrung gestattet“ und „ausgenommen Marktfahrer und Zustelldienste für die Veranstaltung“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO 1960 idgF „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 idgF mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer 2. Kaiser-Franz-Josef-Straße – von der Kreuzung mit der Raiffeisenstraße bis zur Kreuzung mit der Rathausstraße, 3. Rathausstraße – von der Kreuzung mit der Holzstraße bis zur Einmündung in die Kaiser-Franz-Josef-Straße, 4. Jahnstraße – von der südlichen Hofzufahrt zum Hauptpostamt bis zur Einmündung in die Kirchstraße ● ● ● ● ● ● ● = gesperrte Bereiche für den Fahrzeugverkehr Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 34 / 24 9

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