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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 35 | Freitag, 28. August 2026

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

i Polizei

i Polizei Verkehrsservice Fahrverbot Neudorf- und Dr.-Baldauf-Straße 31. August bis 2. Oktober Das Teilstück der Neudorfstraße zwischen dem Kindergarten Rheindorf und dem Friedhof der Erlöserkirche ist wegen Tiefbauarbeiten (Ausbau Fernwärme) in beide Richtungen gesperrt. Der Anrainer- und Baustellenverkehr ist ausgenommen. Fahrverbot und Verbot für Fußgänger Teilstück Glaserweg 17. August bis 8. Oktober Der Glaserweg ist zwischen der Kreuzung mit der Gemeindestraße „Zur Feldrast“ und der Brücke über den Neunerkanal für Fahrzeuge und Fußgänger wegen Tief- und Straßenbauarbeiten gesperrt. Der Anrainerund Baustellenverkehr ist ausgenommen. Fahrverbot Teilstück Maria- Theresien-Straße 8. Juli bis 4. Sept. In der Maria-Theresien-Straße zwischen der Kreuzung mit der Kapellenstraße und der Kreuzung mit der Rosenlächerstraße gilt ein temporäres Fahrverbot in beiden Richtungen wegen Tiefbauarbeiten für das Fernwärmenetz. Der Anrainer- und Baustellenverkehr ist ausgenommen. Fahrverbot und Verbot für Fußgänger Blumenaustraße 29. Juni bis 13. Sept. Auf der Blumenaustraße gilt abschnittsweise ein temporäres Fahrverbot in beiden Richtungen aufgrund von Tiefbauarbeiten für das öffentliche Versorgungsnetz. Fußgängern ist das Begehen der Blumenaustraße verboten. Der Anrainer- und Baustellenverkehr ist ausgenommen. Beachten Sie die Beschilderungen und Umleitungen. Alle Verordnungen sind auf dem Veröffentlichungsportal auf www.lustenau.at/veroeffentlichungsportal abrufbar. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 55 77 1500, sicherheitswache@lustenau.at 12 Nr. 35/26 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Umwelt i Polizei Verwertung Fallobst Hilfe beim Auflesen Mit dem nahenden Herbst fallen nicht nur die Blätter, sondern auch reifes Obst von den Bäumen. Birnen und Äpfel können heute großteils nicht mehr im eigenen Haushalt verwertet werden. Wer nicht weiß, wohin mit dem Fallobst, kann sich an die Jugendwerkstätten wenden: Die Jugendlichen lesen für Sie das Obst auf. Ist das Obst verwertbar, ist die Arbeit kostenlos. Bei nicht verwertbarem Obst sind pro Helfer und Stunde € 10,- als Selbstbehalt an Ort und Stelle zu bezahlen. Die Jugendwerkstätten beraten Sie gerne und kommen zu einer Besichtigung vorbei. Diese Aktion ist ausschließlich für die Obstbaumbesitzer vorgesehen, die in Lustenau Obstbäume besitzen oder betreuen. Kontakt Dornbirner Jugendwerkstätten T +43 5572 513 51, E auftrag@djw.or.at Mobiltelefon Herr Willibald: M +43 676 833 068 883 Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5202, guenter.boesch@lustenau.at Heckenschnitt Hecken, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, müssen gestutzt werden. Was für die Schneeräumung im Winter gilt, ist auch beim Heckenschnitt im Frühjahr oder Sommer zu beachten: Grundstücksbesitzer:innen müssen gemäß § 91 StVO an ihre Grundstücke angrenzende Straßen und Gehwege von Hindernissen befreien. Die Sicherheitswache ersucht daher Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, ihre Hecken und Sträucher so zu schneiden, dass Straßen und Wege freibleiben und die Sicht auf Verkehrszeichen, Straßenlaternen, Ampeln etc. immer gegeben ist. Auch bei Regen und Schnee stellen in den Straßenraum wachsende Bäume teils nicht zumutbare Behinderungen dar. Bei Unfällen auf zugewachsenen Straßen oder Gehsteigen haften unter Umständen auch die Eigentümer:innen angrenzender Grundstücke. Im Interesse der Verkehrssicherheit müssen daher Bäume und Sträucher entlang von Straßen regelmäßig geschnitten und gepflegt werden. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1500, sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 35/26 13

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