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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 35 | Freitag, 28. August 2026

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

§ Wir bleiben sauber

§ Wir bleiben sauber Hundekot gehört in ein Säckchen und in den nächsten Abfalleimer. Hinterlassenschaften in der Wiese des Nachbarn, auf Schuhabsätzen, Kinderwagenreifen sind ein No-Go. Personen, die Hunde mitführen, sind verpflichtet, Hundekot auf öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Verantwortungsvolle Hundehaltung in Lustenau Lustenau Die Gemeinde am Rhein

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