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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 37 | Freitag, 13. September 2024

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

i Sichertheit i Musik

i Sichertheit i Musik AT-Alert gestartet Testphase für neues Katastrophenwarnsystem am Handy in Österreich startete am 9. September die Testphase für den AT-Alert. In dieser sendet die Landeswarnzentrale eindeutig als Testwarnung formulierte Nachrichten an Mobiltelefone. Die Aussendung erfolgt noch nicht flächendeckend. Der AT-Alert wird die vorhandenen Zivilschutzsirenen als Warn- und Alarmsystem ergänzen. Meldungen können bei Naturgefahren wie Stürmen oder Hochwassern, bei bedrohlichen technischen Gefahren wie Chemieunfällen oder bei bedrohlichen polizeilichen Situationen ausgelöst werden. Die höchste Warnstufe, der Notfallalarm, ist standardmäßig eingeschaltet und kann auch nicht ausgeschaltet werden. Weitere Informationen sind unter www.at-alert.at sowie unter www.vorarlberg.at/warnung verfügbar. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1506, simon.mueller@lustenau.at Restplätze im Schuljahr 2024/25 Rheintalische Musikschule Unterrichtsbeginn: ab 16. September • Elementares Musizieren – Musikalische Früherziehung für alle 4- bis 6jährigen Kinder in Fußach • Fagott • Tenorhorn • Zither • Breakdance und HipHop mit Willi am Dienstagnachmittag in der Mittelschule Kirchdorf in Lustenau Der Musikschulunterricht startet in der Woche ab dem 16. September, wir wünschen allen einen guten Start ins neue Musikschuljahr! Direktor: Mag. Dietmar Nigsch Maria-Theresien-Straße 61, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 4700, musikschule@lustenau.at, www.lustenau.at/musikschule 18 Nr. 37 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Polizei Verordnung Verkehrsbeschränkungen Zufahrten zum Parkbad und zur Rheinhalle temp. Fahrverbote wegen Oldtimertreffen 2024 Betrifft: Mühlefeld- und Sägerstraße – Verkehrsbeschränkungen (temp. Fahrverbote [in beiden Richtungen] für die Zufahrten zum Parkbad und zur Rheinhalle anlässlich des Oldtimertreffens 2024) L130.2-64/2024-3 Verordnung: Gemäß den §§ 43 Abs 1 lit b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs 1 der Verordnung der Vlbg Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl Nr 30/1995, wird anlässlich des „Oldtimertreffens 2024“ im Interesse der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer verordnet: § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z. 19 StVO ist am 14. September 2024, in der Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr, das Befahren des Teilstückes der Mühlefeldstraße – Zufahrt zum Parkbad (asphaltierter Parkplatz Höhe Gymnasium) sowie des Geh- u Radweges vom Parkbad bis zur Sägerstraße – verboten. § 2 Von dem im § 1 angeführten Verbot sind Teilnehmer des Oldtimertreffens und Zulieferer ausgenommen. § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und der Zusatztafel nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Teilnehmer des Oldtimertreffens und Zulieferer“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 37 / 24 19

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