i Polizei Verordnung temporäre Sperren wegen Erdbewegungsarbeiten zwischen 18.9. - 31.10. Betrifft: Geh- und Radweg im Rheinvorland - Verkehrsbeschränkungen; (temporäre Totalsperren aus Anlass von Erdbewegungsarbeiten) L120.2F3-144/2023 Bezug: Ansuchen v. 11.09.2023, 2023- 1109100230437 Verordnung: Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 8. Juni 2006 wird auf Grund von Erdbewegungsarbeiten im Rheinvorland - Abtragen von Hochwasseranlandungen - (vorgesehener Zeitraum: 18. September 2023 bis 31. Oktober 2023, jeweils von Montag 7 Uhr bis Freitag 12 Uhr) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren des im Rheinvorland verlaufenden Geh- und Radweges, im Bereich zwischen der Wiesenrainbrücke und der Eisenbahnbrücke“ - siehe beiliegende Planskizze - verboten. § 2 Fußgängern ist das Begehen des unter § 1 angeführten Teilstückes des Geh- und Radweges und des in diesem Bereich befindlichen Weges auf dem Steindamm verboten. § 3 Von diesen Verboten sind der Baustellenverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgenommen. Der Verkehr wird über Gemeindestraßen umgeleitet. § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und § 52 lit. a Z 14b „Verbot für Fußgänger“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Baustellenverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at 18 Nr. 38 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt
Sprechstunde Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Kann ich Ihnen bei Ihren Fragen oder Anliegen weiterhelfen? Haben Sie Ideen oder Anregungen für Lustenau? Dann nützen Sie meine Sprechstunde für ein persönliches Gespräch. i Rathaus Dienstag, 26.9.2023, von 9.30 Uhr bis 11 Uhr. Ich freue mich auf Ihren Besuch! Bitte melden Sie sich im Sekretariat für einen Sprechstundentermin an. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1200 gemeindeamt@lustenau.at Terminvereinbarung Nachmittags Terminvereinbarung erbeten Gerade zu Beginn eines Bauvorhabens ist man als Bauherrin oder Bauherr mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts unterstützen Sie im persönlichen Gespräch gerne. Weil die Mitarbeiter:innen aber sehr oft im Außendienst, z.B. bei Bauverhandlungen, sind, möchten wir Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten ersparen. i Bauamt Wir bitten deshalb nachmittags um Terminvereinbarung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr, unter T 05577 8181-5000 oder per Mail an bauamt@lustenau.at. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 5000 bauamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 38 / 23 19
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