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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 4 | Freitag, 24. Jänner 2025

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

iFinanzZweitwohnungsabgabefür Wohnungen,die weniger als26 Wochen alsHauptwohnsitzgenutzt werden.Aufgrund der Ermächtigung im Zweitwohnungsabgabegesetz des Landes hat dieGemeindevertretung am 27. Juni 2024 die Einhebung der Zweitwohnungsabgabeverordnet.Welche Objekte sind abgabepflichtig?Von Gesetz und Verordnung erfasst sind Wohnungen, für die weniger als ein halbesJahr (26 Wochen) ein Hauptwohnsitz gemeldet ist und die nicht unter eine der imGesetz genannten Ausnahmen fallen.Welche Ausnahmen gelten?§ 2 Abs. 4 Zweitwohnungsabgabengesetz legt 15 Ausnahmen von der Abgabenpflichtfest. Die wichtigsten betreffen Wohnungen, die- der gewerblichen Beherbergung von Gästen oder Privatzimmervermietung dienen.- auch als Arbeitsstätten (zB Arztpraxis, Massagepraxis) genützt werden.- als Unterkunft bei Schulbesuch dienen.- aufgrund der Betreuung des Wohnungsinhabers in einer stationären Einrichtungnicht mehr als dessen Hauptwohnsitz verwendet werden.- für Pflege und Betreuung von Menschen verwendet werden- den Anforderungen barrierefreier Wohnungen entsprechen und den Eigentümernals Altersvorsorge dienen.- sich in Häusern mit zwei Wohneinheiten befinden, wenn der Eigentümer in deranderen Wohnung lebt- über „Sicher vermieten“ angeboten werden. Das gilt auch, wenn die Anmeldungjetzt noch erfolgt.- aufgrund baurechtlicher Vorschriften nicht benützbar sind und derenInstandsetzung unwirtschaftlich wäre.Wie hoch ist die Abgabe und wie wird sie berechnet?In Lustenau beträgt sie für das Jahr 2024 8,91 €/m² der Geschoßfläche, höchstensjedoch 1.335,78 € je Wohnung. Die Abgabe muss selbst berechnet und abgeführtwerden. Das entsprechende Formular ist auf www.lustenau.at/digitales-amt undgedruckt in der Abgabenabteilung des Rathauses verfügbar.Wann ist die Abgabe fällig?Die Abgabe für das Jahr 2024 ist am 15. Februar 2025 fällig.Rathausstraße 1, 6890 Lustenau , T +43 5577 8181 2104, abgaben@lustenau.at14Nr. 04 / 25 | Lustenauer Gemeindeblatt

iUmweltiMusikGebrauchte 4-RadContainerGebrauchte,funktionstüchtigContainer fürGewerbetreibendeDie Marktgemeinde Lustenau bietet LustenauerGewerbetreibenden gebrauchte4-Rad Container (1.100 Liter) günstig zumVerkauf – solange der Vorrat reicht.Die Container sind gebraucht, funktionstüchtigund für die Sammlung von Abfällenbei Unternehmen vorgesehen. Eine Abgabean Privatpersonen ist nicht möglich!Pro Unternehmen werden maximal dreiStück der 1.100 Liter Container abgegeben.Die Kosten für einen Containerbetragen EURO 50,- und werden durchden Bauhof Lustenau zugestellt. DieEntleerung der Container ist eigenständigmit dem Entsorger zu vereinbaren. Es istkeine Entleerung über die haushaltsnaheAbholung möglich.Da die Container gebraucht sind, bestehtkein Anspruch auf Gewährleistung.Bestellung der Container:Eine Voranmeldung ist über dasSekretariat im Bauamt per Mail anbauamt@lustenau.at möglich.Ob ein Anspruch besteht, wird nacherfolgter Anmeldung geprüft.Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5000, bauamt@lustenau.atRheintalischeMusikschuleKlassenvorspieleImana Zaffignani – Blockflöte, OboeFreitag, 24.1. | 15 Uhr und 17 UhrSaal der Musikschule, LustenauFaschingskonzertBlechbläser-Ensemble, Kinderorchester,Jugendsinfonietta, Sinfonietta,Tanz, Workshop-BandFreitag, 24.1. | 19 UhrReichshofsaal LustenauKlassenabendPatrick Radoszticz – GitarreMontag, 27.1. | 18 UhrAlte Schule Höchst, AlemannensaalVorbereitungskonzert für denFörderpreis-wettbewerbgemischte KlassenMittwoch, 29. 1. | 18 UhrSaal der Musikschule LustenauFörderpreiswettbewerb der RaiffeisenbankIm Rheintal, der MarktgemeindeLustenau und der RheintalischenMusikschule - Preisträger:innenkonzertSonntag, 2. 2. | 10.30 UhrReichshofsaal LustenauDirektor:Mag. Dietmar NigschMaria-Theresien-Straße 61, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 4700, musikschule@lustenau.at, www.lustenau.at/musikschuleLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 04 / 25 15

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