iPolizeiVerordnungTemp. Fahrverbotam Glaserweg,20.1. – 18.4.Betrifft:Glaserweg - Verkehrsbeschränkung (temp.Fahrverbot [in beiden Richtungen] undVerbot für Fußgänger)L612.6110.1-4/2025-3Verordnung:Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindungmit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung1960 idgF (StVO) und unter Hinweisauf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandesvom 08. Juni 2006 wirdauf Grund von Tiefbauarbeiten (GrabendurchlassHeiteregraben) auf demGlaserweg (vorgesehener Zeitraum:20. Jänner bis 18. April 2025) im Interesseder Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeitdes Verkehrs und zur Sicherheit dermit den Arbeiten beschäftigten Personenverordnet:Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführunggelten auf der angeführten Straße fürdie Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen:§ 1Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des§ 2 Z 19 StVO ist das Befahren des Glaserwegesim Bereich zwischen Hnr 10 undGebäude Dornbirner Straße Hnr 20 (sieheSkizze) verboten. Von diesem Verbot istder Anrainer- und Baustellenverkehrausgenommen.§ 2Fußgängern ist das Begehen des unter§ 1 angeführten Teilstückes des Glaserwegesverboten. Von diesem Verbot istder Anrainer- und Baustellenverkehrausgenommen.§ 3Der Verkehr wird über Landes- undGemeindestraßen umgeleitet.§ 4Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichennach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot(in beiden Richtungen)“, § 52 lit. a Z 14b „Verbotfür Fußgänger“, den Zusatztafeln nach§ 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen AnrainerundBaustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichennach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO„Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäߧ 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieserZeichen in Kraft.Der Bürgermeister:Dr. Kurt FischerRathausstraße 1, 6890 LustenauT +43 5577 8181 1500sicherheitswache@lustenau.at16Nr. 04 / 25 | Lustenauer Gemeindeblatt
iRathausKundmachungSitzung der GVE,Do., 30.1., 19 UhrAm Donnerstag, den 30.1., findet im RathaussaalE 9 des Lustenauer Rathauses,um 19 Uhr die 30. Sitzung der Gemeindevertretungstatt. Die Sitzung ist öffentlich.Fragestunde: 19 – 19.30 UhrDie Tagesordnungspunkte entnehmenSie bitte der auf der Amtstafel veröffentlichtenTagesordnung,www.lustenau.at/veroeffentlichungsportal.Beschlüsse und Debatten können viaLivestream mitverfolgt werden. Den Linkdazu finden Sie auf unserer Homepage,www.lustenau.at.Der Bürgermeister:Dr. Kurt FischerRathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1200, gemeindeamt@lustenau.atSprechstundeBürgermeisterDr. Kurt FischerKann ich Ihnen bei Ihren Fragen oder Anliegen weiterhelfen?Haben Sie Ideen oder Anregungen für Lustenau?Dann nützen Sie meine Sprechstunde für ein persönlichesGespräch.iRathausDienstag, 28.1.2024, von 9.30 Uhr bis 11 Uhr.Ich freue mich auf Ihren Besuch!Bitte melden Sie sich im Sekretariat für einenSprechstundentermin an.Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1200 , gemeindeamt@lustenau.atLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 04 / 25 17
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