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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 43 | Freitag, 25. Oktober 2024

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

i Rathaus Kundmachung

i Rathaus Kundmachung über die in der 34. Sitzung der Gemeindevertretung am 26.09.2024 gefassten Beschlüsse 1. GESCHÄFTSBERICHT 2023 - LUSTE- NAU MARKETING GMBH Der Geschäftsbericht 2023 der Lustenau Marketing GmbH wird von der Gemeindevertretung einhellig mit 36:0 Stimmen zur Kenntnis genommen. 2. STATUTEN BEIRAT FÜR VIELFALT UND ZUSAMMEN.LEBEN Die Gemeindevertretung fasst einhellig mit 36:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt die Statuten des neuzugründenden „Beirats für Vielfalt und Zusammen.Leben“ und beauftragt die Fachstelle Zusammen.Leben mit der Umsetzung.“ 3. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWID- MUNGSPLANES GST-NR 4107/1 UA. – MILLENNIUM PARK SÜD – ENTWURF Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 4. GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN 4.1. GST-NRN 5052/3, 5187 UND 6936/1, VERPACHTUNG OPEN AIR-FLÄCHE Die Gemeindevertretung fasst einhellig mit 36:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau verpachtet die sogenannte Open-Air Fläche (Teilflächen der Gst-Nrn 5052/3, 5187 und 6936/1) zwischen der Schmitterstraße und der Liegewiese am Alten Rhein an Stefan Fitz, Hofsteigstraße 60, Lustenau, für die Bewirtschaftungsjahre 2025 und 2026. Die gesamte zu bewirtschaftende Fläche beträgt 4,52 Hektar. Da diese Fläche zeitlich nur eingeschränkt nutzbar ist, werden 50% des gemeindeeigenen Standardpachtzinses, somit lt. aktuellem Satz in Summe € 569,52,- (inkl. Mehrwertsteuer), verrechnet.“ 4.2. GST-NR 5052/3, U.A., ÜBERLASSUNG DER SOG. OPEN-AIR FLÄCHE Die Gemeindevertretung fasst einhellig mit 36:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau überlasst dem Kultur- und Jugendverein Szene Lustenau, Kneippstraße 8, Lustenau, unentgeltlich die sogenannte Open-Air Fläche (Teilflächen der gemeindeeigenen Gst-Nrn 5052/3, 5187 und 6936/1) zwischen der Schmitterstraße und der Liegewiese am Alten Rhein mit einer Gesamtgröße von ca. 5 Hektar für die Durchführung des nächstjährigen Festivals. Das Szene Open- Air 2025 ist für den Zeitraum 31. Juli bis 02. August 2025 angesetzt. Ca. 10 Tage davor beginnen die Aufbauarbeiten, direkt danach erfolgen die Aufräumarbeiten. Im gleichen Zeitraum werden diverse Flächen vom Zugangsbereich des Gutshofes Heidensand unentgeltlich von Zulieferern und Mitarbeitern als Parkplatz und von Taxiunternehmen als Standplatz genützt. Der Ursprungszustand der Liegenschaften ist im Rahmen der Aufräumarbeiten durch den Veranstalter umgehend nach dem Open-Air wiederherzustellen.“ 20 Nr. 43 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

5. MASSNAHMEN ZUR ERHÖHUNG DER VERKEHRSSI- CHERHEIT IN DER ZELLGASSE Die Gemeindevertretung fasst einhellig mit 36:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau beschließt daher folgenden Maßnahmenkatalog und fordert das Land Vorarlberg auf, folgende dringende Maßnahmen, im Zuständigkeitsbereich des Landes, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Landesstraße L41, Zellgasse umzusetzen: Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 34:2 Stimmen nachstehenden Beschluss: „2.) Ampelanlage im Bereich Ausfahrt Rasis Bündt - Zellgasse zur Verbesserung der Ein-/Ausfahrten aus den Seitenstraßen, der verkehrlichen Anbindung des Industriegebiets Nord und zur Pförtnerung des Verkehrsflusses.“ Dr. Kurt Fischer Bürgermeister 1.) Fahrradüberfahrt Bahngasse – Am Schlatt: • Grundablöse Bahngasse 2b durch die Marktgemeinde Lustenau • Umsetzung der baulichen Maßnahmen durch Land Vorarlberg • Errichtung einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage durch Land Vorarlberg • Umsetzung im Jahr 2025 3.) Wiederherstellung der physischen Höhenbegrenzung zur Verhinderung des illegalen Schleichverkehrs durch das Ortsgebiet von Lustenau (LKW, CampingVans, Reisebusse u.ä...). • Entweder an der Einfahrt Zellgasse und/oder Einfahrt Senderstraße und/oder auf der neu errichteten Senderbrücke. • Abstimmung mit ÖPNV / Landbus Unterland notwendig. 4.) Die Gemeinde unterstützt wie bisher die Umsetzung von „Radeln durchs Ried“ und fordert gleichzeitig die Weiterführung in der Zellgasse. 5.) Gut sichtbare Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger auf Höhe Ausfahrt Scheibenstraße. Begründung: Es handelt sich hier um eine wichtige Verbindung zum Alltagsrad-/Fußweg parallel zur Zellgasse. Die schlechten Sichtverhältnisse in Kombination mit hohem Geschwindigkeitsniveau führen laufend zu gefährlichen Situationen. Die Marktgemeinde Lustenau forciert auch weiterhin den Ausbau der Sicherheit und der Lebensqualität für alle Verkehrsteilnehmer:innen und AnrainerInnen entlang aller im Ortsgebiet befindlichen Landesstraßen.“ Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1500, gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 43 / 24 21

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