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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 44 | Freitag, 1. November 2024

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Handel Alles für den

Handel Alles für den Sport: Outlet Point in Lustenau eröffnet In der Kirchstraße 2 eröffnete vergangenen Donnerstag der Pop-Up-Store „Outlet Point“. Die beiden Tiroler Alexander Schranz und Christian Stecher bieten Sportbekleidung und Accessoires für Damen und Herren zu Outlet-Preisen. Von der Idee zum Geschäft Alexander Schranz, Inhaber vom Pinoccio Kinderparadies, hatte die Idee des Sportbekleidungs-Pop-Ups schon länger. Nur die passende Immobilie hat noch gefehlt. „Ich wollte schon länger mit Christian gemeinsam temporär einen Outlet Point mit Sportbekleidung eröffnen. Alle Räumlichkeiten, die wir uns angesehen hatten, haben sich jedoch als nicht ideal herausgestellt. Als dann von Lustenau Marketing die Idee mit dem ehemaligen Wettbüro an mich herangetragen wurde, ging alles ganz schnell“, berichtet der 44-jährige Tiroler. Und wenn Alexander schnell sagt, dann meint er auch schnell. Vom ersten persönlichen Gespräch bis hin zur Eröffnung vergingen nur 30 Tage. 30 Tage voller Planung, Renovierung und Warenbestellungen. Bewährtes Konzept Dass der Handel weiterhin vor großen Herausforderungen steht, ist den beiden Geschäftsmännern durchaus bewusst. Nichts tun und keine neuen Wege zu gehen, ist für beide jedoch keine Sportbekleidung hochwertiger Marken gibt es im neuen Outlet Point. (Fotos Lukas Hämmerle) am Brenner und seit 19 Jahren einen in Lienz und seit 24. Oktober nun auch in Lustenau. Vorerst öffnet das Sportbekleidungsgeschäft bis Ende April 2025. „Wie es danach weitergeht, hängt natürlich maßgeblich von den Kundinnen und Kunden ab“, sagen die beiden schmunzelnd. Top-Marken zu Top-Preisen Im Sortiment finden sich hochwertige Marken wie Ziener, Peak Performance, Odlo, Black Diamond oder Under Armour. Zudem dürfen sich die Kundinnen und Kunden bis Weihnachten auf wöchentlich neue Waren freuen. Vorerst findet man im Store hauptsächlich winterliche Sportbekleidung. Im Frühjahr wird neben der Bergsportbekleidung auch Radbekleidung angeboten. Geöffnet hat der Outlet Point Donnerstag und Freitag von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr. Bald kann auch die beliebte JUHU Gutscheinkarte im Store eingelöst werden. Bürgermeister Kurt Fischer und Lustenau Marketing Geschäftsführerin Nathalie Heinisch gratulieren Alexander Schranz und Christian Stecher zur Eröffnung. Option. Und das Konzept des Outlet Point ist bewährt. Der 48-jährige Brixner Christian hat reichlich Erfahrung im Sportbekleidungsbusiness. Er betreibt bereits seit 20 Jahren einen Store 18 Nr. 44 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Soziales Heizkostenzuschuss 2024 / 2025 Anträge können bis 21. Februar 2025 eingereicht werden Anträge können bis 21. Februar 2025 im Sozialreferat (Zimmer E2 und E3) des Rathauses gestellt werden. Voraussetzung: Der Zuschuss wird gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: Bei Alleinstehenden Bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften Bei 3-Personen-Haushalten Bei 4-Personen-Haushalten Bei 5-Personen-Haushalten Bei 6-Personen-Haushalten Bei 7-Personen-Haushalten Bei größeren Haushalten € 1.660 ,– (netto) € 2.170 ,– (netto) € 2.610 ,– (netto) € 3.050 ,– (netto) € 3.490 ,– (netto) € 3.930 ,– (netto) € 4.370 ,– (netto) auf Anfrage Für Bezieher einer Sozialhilfe gelten andere Kriterien (nähere Auskünfte im Sozialreferat). Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nicht selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden). Zum Einkommen zählen somit insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, weiter Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigungen. Ebenso stellen Zivildienstentschädigungen und Grundwehrdienerentgelt Einkommen dar. Nicht als Einkommen gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden- Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz, Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz. Unberücksichtigt zu bleiben haben auch allfällige Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) sowie Spesen, Diäten und Kilometergelder. Personen, die unterhaltspflichtig sind und tatsächlich Unterhalt leisten, können pro Unterhalt empfangender Person einen Betrag in Höhe von Euro 200,- in Abzug bringen. Höhe des Zuschusses pro Haushalt: € 80,- bis max. € 330,- (einmalig) Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensunterlagen (Gehalt, Pension, AMS-Bestätigung, Wohnbeihilfebestätigung, Unterhaltsnachweise etc.) vorzulegen. Der Heizkostenzuschuss wird nicht bar ausbezahlt, sondern auf ein Bankkonto angewiesen. Daher ist auch der Nachweis einer Bankverbindung (Kontokarte / Bankbestätigung) unbedingt erforderlich Weitere Auskünfte erhalten Sie im Sozialreferat, Tel. 05577 / 8181 DW 3000 Rathausstraße 1, 6890 Lustenau , T +43 5577 8181 3000, soziales@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 44 / 24 19

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