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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 44 | Freitag, 1. November 2024

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

i Soziales i Rathaus

i Soziales i Rathaus 61. Fest der älteren Mitbürger:innen Samstag, 14.12., 16 Uhr, für die Jahrgänge 1939 und älter Voranzeige: Alle Mitbürger:innen der angeführten Jahrgänge erhalten Anfang November eine Einladung zum Fest welches am Samstag, 16.12. stattfindet. Die Anmeldekarte ist bis spätestens 22.11. an das Rathaus zu senden. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 3003, yvonne.ulrich@lustenau.at Kundmachung Sitzung der GVE, Do., 7.11., 19 Uhr Am Donnerstag, den 7.11., findet im Rathaussaal des Lustenauer Rathauses um 19 Uhr die 35. Sitzung der Gemeindevertretung statt. Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte der digitalen Amtstafel unter: www. lustenau.at/veroeffentlichungsportal. Beschlüsse und Debatten können via Livestream mitverfolgt werden. Den Link dazu finden Sie auf unserer Homepage, www.lustenau.at. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1200, gemeindeamt@lustenau.at Aktiv im Alter! Tolle Bewegungsangebote für Seniorinnen und Senioren. Folder erhältlich im Rathaus, Abteilung Soziales und Gesundheit, oder auf www.lustenau.at/senioren 20 Nr. 44 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Umwelt Sperriger Baumund Strauchschnitt Abholung ab dem ersten Freitag im April, Mai, Juni, September, Oktober und November Jeweils ab dem ersten Freitag im April, Mai, Juni, September, Oktober und November wird sperriger Baum- und Strauchschnitt vor Ort vom Bauhof-Team abgeholt. Jährlich nutzen rund 350 Lustenauerinnen und Lustenauer dieses Angebot. So können jedes Jahr über 60 LKW-Fuhren gesammelt und einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden, ohne zusätzliche Verkehrsbelastung. Übrigens: Ein Teil des gesammelten Materials wird als Brennmaterial für die Biomasse-Nahwärmeanlage im Rathaus verwendet. Obstbaum- und Strauchschnitt mit Verdacht auf Feuerbrand bitte unbedingt separat halten! Folgendes ist zu beachten: Das abzuführende Material ist gut sichtbar am Einfahrtsbereich des Grundstückes zu deponieren. Das Schnittgut soll geordnet bereitgestellt werden. Die Abholung erfolgt mit LKW und Kran, eine Lagerung unter Bäumen ist daher nicht zulässig. Laub an Baum- und Strauchmaterial stellt kein Problem dar. Achtung: Es darf nur sperriger Baum- und Strauchschnitt zur Abfuhr bereitgestellt werden, kein Laub oder sonstige Gartenabfälle! Für Laub, krautige und andere Gartenabfälle können die dafür vorgesehenen 40-l oder 80-l-Gartenabfallsäcke verwendet werden. Diese sind im Weltladen, Jahnstraße 5, erhältlich. Wir ersuchen um Verständnis, dass aufgrund des maschinellen Abtransportes Kleinteile wie feines Reisig oder Bruchstücke nicht mitgenommen werden können. Baumstämme und große Äste aus Baumfällungen sowie zu spät bereitgestelltes Material können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Die Abholung findet nur im Siedlungsgebiet statt, Riedgrundstücke und Schrebergärten können nicht angefahren werden. Anmeldung: www.lustenau.at/formulare Anmeldeschluss: jeweils 16 Uhr am Vortag des 1. Abholtages im Monat. Für jeden angefangenen m³ werden € 12,– nach der Abholung in Rechnung gestellt. Bitte haben Sie Verständnis, wenn das abzuführende Material nicht gleich am ersten Abfuhrtag abgeholt wird. Aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen kann sich die Abholung einige Tage verzögern. Eine weitere Abgabemöglichkeit besteht beim ASZ (Altstoffsammelzentrum) Königswiesen, Lustenau. Annahmezeiten: November bis Februar Mo. bis Fr.: 7 - 11.45 Uhr | 13 - 16.45 Uhr Jeden Sa.: 8.30 - 11.45 Uhr März bis Oktober Mo. : 7 - 11.45 Uhr | 13 - 17.45 Uhr Di. bis Fr.: 7 - 11.45 Uhr | 13 - 16.45 Uhr Jeden Sa.: 8.30 - 11.45 Uhr Diese und weitere Informationen über Abfallentsorgungsmöglichkeiten entnehmen Sie dem Gemeindeblatt oder der Website unter www.lustenau.at/abfall. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1200, 5202, gemeindeamt@lustenau.at guenter.boesch@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 44 / 24 21

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