iUmweltSperriger BaumundStrauchschnittAbholung ab demersten Freitag imApril, Mai, Juni,September,Oktober undNovemberJeweils ab dem ersten Freitag im April,Mai, Juni, September, Oktober undNovember wird sperriger Baum- undStrauchschnitt vor Ort vom Bauhof-Teamabgeholt. Jährlich nutzen rund 400Lustenauerinnen und Lustenauer diesesAngebot. So können jedes Jahr über 60LKW-Fuhren gesammelt und einersinnvollen Verwertung zugeführt werden,ohne zusätzliche Verkehrsbelastung.Übrigens: Ein Teil des gesammeltenMaterials wird als Brennmaterial für dieBiomasse-Nahwärmeanlage im Rathausverwendet.Obstbaum- und Strauchschnitt mitVerdacht auf Feuerbrand bitte unbedingtseparat halten!Folgendes ist zu beachten:Das abzuführende Material ist gut sichtbaram Einfahrtsbereich des Grundstückes zudeponieren. Das Schnittgut soll geordnetbereitgestellt werden. Die Abholungerfolgt mit LKW und Kran, eine Lagerungunter Bäumen ist daher nicht zulässig.Laub an Baum- und Strauchmaterial stelltkein Problem dar.Achtung:Es darf nur sperriger Baum- und Strauchschnittzur Abfuhr bereitgestellt werden,kein Laub oder sonstige Gartenabfälle!Für Laub, krautige und andere Gartenabfällekönnen die dafür vorgesehenen 40-loder 80-l-Gartenabfallsäcke verwendetwerden. Diese sind im Weltladen, Jahnstraße5, erhältlich.Die Abholung findet nur im Siedlungsgebietstatt, Riedgrundstücke und Schrebergärtenkönnen nicht angefahren werden.Anmeldung: www.lustenau.at/formulareAnmeldeschluss: jeweils 16 Uhr am Vortagdes 1. Abholtages im Monat. Für jedenangefangenen m³ werden € 13,– nach derAbholung in Rechnung gestellt.Bitte haben Sie Verständnis, wenn dasabzuführende Material nicht gleich amersten Abfuhrtag abgeholt wird. Aufgrundder Vielzahl an Anmeldungen kann sichdie Abholung einige Tage verzögern.Eine weitere Abgabemöglichkeit bestehtbeim ASZ (Altstoffsammelzentrum)Königswiesen, Lustenau.Annahmezeiten:Mo. bis Fr.: 7–11.45 Uhr | 13 –16.45 UhrJeden Sa.: 8.30 –11.45 UhrDiese und weitere Informationen über AbfallentsorgungsmöglichkeitenentnehmenSie dem Gemeindeblatt oder der Websiteunter www.lustenau.at/abfall.Wir ersuchen um Verständnis, dass aufgrunddes maschinellen AbtransportesKleinteile wie feines Reisig oder Bruchstückenicht mitgenommen werdenkönnen. Baumstämme und große Ästeaus Baumfällungen sowie zu spät bereitgestelltesMaterial können ebenfalls nichtberücksichtigt werden.Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5202, guenter.boesch@lustenau.at20Nr. 44 / 25 | Lustenauer Gemeindeblatt
iSozialesHeizkostenzuschuss2025 / 2026Anträge bisspätestens13. Februar 2026stellenAnträge können vormittags (nachmittags nur mit Terminvereinbarung) oder online bisspätestens 13. Februar 2026 im Sozialreferat des Rathauses eingebracht werden.Voraussetzung:Der Zuschuss wird gewährt, wenn folgende Einkommens-Höchstgrenzen nichtüberschritten werden:Bei 1-Personen-HaushaltenBei 2-Personen-HaushaltenBei 3-Personen-HaushaltenBei 4-Personen-HaushaltenBei 5-Personen-HaushaltenBei 6-Personen-HaushaltenBei 7-Personen-HaushaltenBei größeren Haushalten€ 1.610 ,– (netto)€ 2.120 ,– (netto)€ 2.560 ,– (netto)€ 3.000 ,– (netto)€ 3.440 ,– (netto)€ 3.880 ,– (netto)€ 4.320 ,– (netto)auf AnfrageFür Bezieher einer Sozialhilfe gelten andere Kriterien (nähere Auskünfte im Sozialreferat).Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nicht selbständigerArbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtungsowie aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden). Zum Einkommen zählensomit insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen-und der Krankenversicherung, weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungenjeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigungen. Ebensostellen Zivildienstentschädigungen und Grundwehrdienerentgelt Einkommen dar.Nicht als Einkommen gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus,Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse imRahmen der Unterstützung der 24-Stunden- Betreuung oder bei sonstiger ambulanterPflege, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz, Grundrenten für Beschädigtenach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz. Unberücksichtigtzu bleiben haben auch allfällige Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) sowieSpesen, Diäten und Kilometergelder. Personen, die unterhaltspflichtig sind und tatsächlichUnterhalt leisten, können pro Unterhalt empfangender Person einen Betragin Höhe von max. € 200,– in Abzug bringen.Höhe des Zuschusses pro Haushalt: € 50,– bis max. € 250,– (einmalig)Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensunterlagen (Gehalt, Pension,AMS- Bestätigung, Wohnbeihilfebestätigung, Unterhaltsnachweise etc.) vorzulegen.Der Heizkostenzuschuss wird nicht bar ausbezahlt, sondern auf ein Bankkonto angewiesen.Daher ist auch der Nachweis einer Bankverbindung (Kontokarte / Bankbestätigung)unbedingt erforderlich.Terminvereinbarung: https://www.lustenau.at/de/buergerservice/digitalesamt/termin-buchen-1oder telefonisch: Tel. 05577 / 8181 – 3000Weitere Auskünfte erhalten Sie im Sozialreferat.Rathausstraße 1, 6890 Lustenau , T +43 5577 8181 3000, soziales@lustenau.atLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 44 / 25 21
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