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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 46 | Freitag, 17. November 2023

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Handel JUHU - ein Jahr

Handel JUHU - ein Jahr Gutscheinkarte! Am 2. November jährte sich die Einführung der JUHU-Gutscheinkarte zum ersten Mal. Nach der erfolgreichen Umstellung des Gutscheinsystems zieht Lustenau Marketing eine positive Bilanz der vergangenen Monate. Die Karte erfreut sich großer Beliebtheit und kann mittlerweile bei 76 Geschäften, Gastrobetrieben, Dienstleisterinnen und Dienstleistern eingelöst werden. Entwicklung im ersten Jahr „Die JUHU-Karte wird von den Kundinnen und Kunden sehr gut angenommen“, freut sich Lustenau Marketing-Geschäftsführerin Nathalie Heinisch. „65 Partnerinnen und Partner sowie fünf Ausgabestellen starteten im November 2022. Ein Jahr später kann die JUHU-Gutscheinkarte bereits bei 76 Geschäften, Gastrobetrieben und Dienstleister:innen eingelöst werden. Die Verkaufsstellen haben sich erfreulicherweise von fünf auf neun erweitert.“ Die JUHU-Karte gibt es in den Lustenauer Banken, im BOTTA, aber auch beim Sutterlüty und allen Sparmärkten. So profitieren Kundinnen und Kunden auch von deren längeren Öffnungszeiten. Die noch vorhandenen Papiergutscheine können selbstverständlich weiterhin in den Geschäften eingelöst werden und behalten ihre Gültigkeit. Zudem werden auf Wunsch die Papiergutscheine kostenlos im BOTTA auf eine JUHU-Gutscheinkarte geladen. Die JUHU-Partnerinnen Chiara Kopf und Stefanie Grabher mit Nathalie Heinisch und Vizebürgermeister Daniel Steinhofer. Feierlicher Abend Mit einem Festabend im Foyer des Reichshofsaales wurde das einjährige Bestehen der JUHU-Gutscheinkarte gefeiert. Lustenau Marketing bedankte sich bei allen Partner:innen, die diesen Weg mitgegangen sind und betonte die Vielfalt, die Lustenaus Handel und Gastronomie zu bieten haben. Auch Bürgermeister Kurt Fischer und Vizebürgermeister Daniel Steinhofer feierten mit und freuten sich über den Austausch und die Vernetzung der Partnerinnen und Partner in entspannter Atmosphäre. „Lustenau hat eine buntere Handelslandschaft, als man denkt. Man muss sie nur bewusst wahrnehmen und nutzen“, so Vizebürgermeister Daniel Steinhofer. Das Schmugglar-Team rund um Marcel Lerch verwöhnte die Gäste mit einem feinen Menü, während die Chilimangaros mit klassischem Jazz, Swing, Latin und Blues für die musikalische Untermalung sorgten. Ein gelungener Abend, mit dem das erfolgreiche erste Jahr der JUHU-Gutscheinkarte gebührend gefeiert wurde. Caroline und Sebastian Mathis vom Höratelier genossen den Abend. Auch Nurten Kardag von nu.ma das Haar folgte mit Liriane Both der Einladung. 20 Nr. 46 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Mobilität Förderung Klimaticket GVO-Beschluss vom 12.10.2023 A. Allgemeines und Ziele Die MG Lustenau unterstützt ihre Bürger:innen seit langem aktiv dabei, menschen-, klima- und umweltfreundlich unterwegs zu sein. Ziel der Förderung ist es, Lustenauer Schüler:innen und Studierenden, die außerhalb von Vorarlberg eine mehrsemestrige Bildungsreinrichtung besuchen, klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen und damit die Verbundenheit zur Heimatgemeinde aufrechtzuerhalten. Die Marktgemeinde Lustenau fördert daher den Kauf des KlimaTicket Österreich Jugend für Schüler:innen und Studierende unter 26 Jahren mit 50 % der Kosten. B. Förderungsberechtigte Die Förderung kann beantragt werden von: 1. Studierenden einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagogsche Hochschule) oder Universität im In- und Ausland sowie von weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen aus dem tertiären Bildungsbereich, die außerhalb von Vorarlberg liegen. 2. Schüler:innen von mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen (bspw. fachspezifische Berufsschulen), die außerhalb von Vorarlberg liegen. 3. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Das Ticket darf nicht vorzeitig storniert werden. C. Förderungsvoraussetzungen 1. Anspruchsberechtigt sind Schüler:innen und Studierende mit einem Hauptwohnsitz in Lustenau. 2. Mit der Inanspruchnahme der Förderung verpflichtet sich der/die Förderwerber:in, den Wohnsitz für die Gültigkeit des KlimaTickets Österreich Jugend in Lustenau zu belassen und nicht ab- oder umzumelden. 3. Der/die Förderwerber:in erklärt sich einverstanden, dass die Marktgemeinde Lustenau jederzeit Einsicht auf die Meldedaten zwecks Überprüfung der Förderbestimmungen hat. 4. Der/die Förderwerber:in erklärt für das von der MG Lustenau geförderte KlimaTicket Österreich Jugend keinen Fahrtkostenzuschuss der öffentlichen Hand (Schülerfreifahrt) oder des eigenen Unternehmens zu beziehen. 5. Schüler:innen und Studierende dürfen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Förderung des KlimaTickets Österreich Jugend das 26. Lebensjahr nicht überschreiten. 6. Der Nachweis über den Besuch der förderfähigen Bildungseinrichtung (siehe Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 46 / 23 21

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