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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 46 | Freitag, 17. November 2023

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Punkt B

Punkt B „Förderungsberechtigte“) muss in Form einer Studien- oder Schulbesuchsbestätigung bzw. Inskriptionsbestätigung erbracht werden. 7. Die Bestätigung des Kaufs des KlimaTickets Österreich Jugend muss in Form der Kopie des Tickets und des Zahlungsnachweises erbracht werden. 8. Im Falle einer monatsweisen Zahlung der Jahreskarte ist ein Nachweis über bereits bezahlte Raten in Höhe von mindestens 500 Euro ab Stichtag Kaufdatum bzw. ab dem Tag der Erneuerung zu übermitteln. Das Ticket darf nicht vorzeitig (Ablauf von 12 Monaten ab Kauf- bzw. Erneuerungsdatum) storniert werden. 9. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich: www.lustenau.at/mobil 10. Bei einem Verstoß gegen die oben angeführten Bedingungen, behält sich die MG Lustenau vor, die Förderung zurückzuverlangen. In weiterer Folge wird der/ die Förderwerber:in für diese Förderung gesperrt. D. Förderungszeitraum und Evaluierung 1. Die Förderung für das KlimaTicket Österreich Jugend kann, bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen laut Punkt C, pro Student:in/Schüler:in einmal jährlich beantragt werden. 2. Die Förderung gilt für KlimaTickets Österreich Jugend die im Zeitraum 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2025 erworben werden. E. Inkrafttreten Die Förderungsrichtlinie tritt mit Beschlussfassung am 12.10.2023 in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5004, carina.niedermair@lustenau.at Gella und Lacha siend i uom Häfili bacho. Lustenauer Mundart Weinen und Lachen liegen nahe beieinander. 22 Nr. 46 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Rathaus Teilnahme Volksbefragung Teilnahme auch ohne Abstimmungsausweis Wie kann ich teilnehmen? 1. persönlich im Wahllokal Ihres Sprengels am Sonntag, den 19. November 2023, von 8 bis 12 Uhr Die Wahllokale haben bis 12 Uhr geöffnet, bitte bringen Sie Ihren Abstimmungsausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Amtlichen Abstimmungsausweis nicht erhalten? Falls Sie keinen Abstimmungsausweis zugesendet bekommen haben, können Sie trotzdem bei der Volksbefragung teilnehmen! Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. 2. per Briefwahl Stimmkarten für die Briefwahl können noch bis Freitag, den 17. November, 12 Uhr, persönlich im Rathaus beantragt werden – nicht telefonisch. Verschlossene Stimmkarten können am Abstimmungstag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden – nur im Rathaus. Die Stimmkarte muss bis spätestens Sonntag, 19. November 2023, 12 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde Lustenau (Rathaus) eingelangt sein. Informationen auf www.lustenau.at/volksbefragung Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:Innen des Bürgerservice zur Verfügung. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau , T +43 5577 8181 0, wahlservice@lustenau.at ‚ Luschnouar Entwedr heät ma ‘s odr ma heät ‘s nö! dLuschnouar Sprôôch Lustenauer Mundart-App iOS Android www.lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 46 / 23 23

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