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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 46 | Freitag, 17. November 2023

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

i Musik i Feuerwehr

i Musik i Feuerwehr Rheintalische Musikschule Klassenabend Klaus Nerdinger - Violine Freitag, 24. 11. | 18 Uhr Saal der Musikschule Lustenau 1. Hausmusikabend in Lustenau Gemischte Klassen Montag, 27. 11. | 19 Uhr Saal der Musikschule Lustenau 1. Hausmusikabend in Höchst Gemischte Klassen Dienstag, 28. 11. | 19 Uhr Alte Schule Höchst, Alemannensaal Direktion: Dir. Mag. Dietmar Nigsch Maria-Theresien-Straße 61, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 4700, musikschule@lustenau.at, www.lustenau.at/musikschule Mistelzweigverkauf am Stand beim Luschnouar Markt Samstag, 25. November 8 bis 12 Uhr Luschnouar Markt auf dem Kirchplatz Kennen Sie den Weihnachtsbrauch, sich unter einem Mistelzweig zu küssen? Damit auch Sie zu Ihrem Kuss kommen oder auch einfach zur Dekoration, haben wir für Sie wieder frische Mistelzweige geerntet und verarbeitet. Diese können an unserem Stand erworben werden. Neudorfstraße 122, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1800, www. feuerwehr.lustenau.at 24 Nr. 46 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Soziales i Rathaus Fest der älteren Mitbürger:innen Erinnerung – Anmeldung bis spätestens 22.11. möglich Am Samstag, den 16. Dezember 2023 um 16 Uhr findet im Reichshofsaal das 60. Fest der älteren Mitbürger:innen für die Jahrgänge 1939 und älter statt. Alle Mitbürger:innen der oben angeführten Jahrgänge, haben eine Einladung erhalten. Die Anmeldekarte ist bis spätestens 22.11.2023 an das Rathaus zu senden. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 3003, yvonne.ulrich@lustenau.at Kundmachung Erlassung Gesamtbebauungsplan „Gewässerraum“ Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau über die Erlassung des Gesamtbebauungsplanes „Gewässerraum“ Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 09.11.2023 den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des Gesamtbebauungsplanes „Gewässerraum“ gemäß § 28 Abs 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen. Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wird vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde (https://www. lustenau.at/kundmachungen; BBP-Gewässerraum) von 17.11.2023 bis 15.12.2023 veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin und jeder Gemeindebürger oder Eigentümer:in von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 3000, bauamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 46 / 23 25

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