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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 46 | Freitag, 17. November 2023

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

i Soziales

i Soziales Heizkostenzuschuss 2023 / 2024 Anträge können bis 16. Februar 2024 eingereicht werden Anträge können bis 16. Februar 2024 im Sozialreferat (Zimmer E2 und E3) des Rathauses gestellt werden. Voraussetzung: Der Zuschuss wird gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: Bei Alleinstehenden Bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften Bei 3-Personen-Haushalten Bei 4-Personen-Haushalten Bei 5-Personen-Haushalten Bei 6-Personen-Haushalten Bei größeren Haushalten € 2.300,– (netto) € 3.200,– (netto) € 3.650,– (netto) € 4.050,– (netto) € 4.500,– (netto) € 4.900,– (netto) auf Anfrage Für Bezieher einer Sozialhilfe gelten andere Kriterien (nähere Auskünfte im Sozialreferat). Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nicht selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung. Zum Einkommen zählen somit insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigungen. Ebenso stellen Zivildienstentschädigungen und Grundwehrdienerentgelt Einkommen dar. Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen können vom Einkommen bis zu einem Betrag von € 200,– pro Unterhalt abgezogen werden. Nicht als Einkommen gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz, Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz sowie div. Einmalzahlungen zur Bekämpfung der Folgen der Covid-19 Pandemie und zur Entlastung der Teuerung. Unberücksichtigt zu bleiben haben auch allfällige Sonderzahlungen (13. und/oder 14. Monatsgehalt) sowie Spesenersätze, Diäten und Kilometergelder. Höhe des Zuschusses pro Haushalt: € 100.- bis max. € 500,- (einmalig) Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensunterlagen (Gehalt, Pension, AMS- Bestätigung, Wohnbeihilfebestätigung, Unterhaltsnachweise etc.) vorzulegen. Der Heizkostenzuschuss wird nicht bar ausbezahlt, sondern auf ein Bankkonto überwiesen. Daher ist auch der Nachweis einer Bankverbindung (Kontokarte) unbedingt erforderlich. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Sozialreferat, Tel. 05577 / 8181 DW 3002 oder 3003 Rathausstraße 1, 6890 Lustenau , T +43 5577 8181 3002, soziales@lustenau.at 26 Nr. 46 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Bibliothek i Polizei Bibliothek geschlossen 17.11., nachmittags geschlossen Bitte beachten Sie, dass die Bibliothek am Freitag Nachmittag, 17.11., aufgrund einer internen Veranstaltung im dô geschlossen bleibt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie zu unseren gewohnten Öffnungszeiten wiederzusehen. Dornbirner Straße 19, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 4800, bibliothek@lustenau.at Verordnung neuer Schutzweg am Schlatt Betrifft: Gemeindestraße "Am Schlatt" - Schutzweg L120.2F2-19/2023 Verordnung: über die Anlegung eines Schutzweges auf der Gemeindestraße „Am Schlatt“, Höhe Kreuzung mit dem Birkenweg. § 1 Gem. § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 iVm § 56 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF und § 94c Abs. 1 StVO iVm § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit der Fußgänger auf der Gemeindestraße „Am Schlatt“, Höhe Kreuzung mit dem Birkenweg (siehe beiliegende Planskizze), die Anlegung eines Schutzweges angeordnet. § 2 Diese Verordnung tritt durch die Markierung des Schutzweges und die Anbringung der Hinweiszeichen „Kennzeichnung eines Schutzweges“ gemäß § 53 Abs. 1 Z. 2a StVO in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 46 / 23 27

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