iMusikRheintalischeMusikschuleVorbereitungskonzert für den Förderpreis-wettbewerb,Klassen BernhardSchaunigFreitag, 31. 1. | 15.50 UhrJugendtreff dô, LustenauVorbereitungskonzerte für den Förderpreis-wettbewerb,gemischte KlassenFreitag, 31. 1. | 16 und 18 UhrSaal der Musikschule, LustenauKlassenabendCamilo Sánchez-Gómez – ViolineFreitag, 31. 1. | 19 UhrAlte Schule Höchst, AlemannensaalFörderpreiswettbewerb der RaiffeisenbankIm Rheintal, der MarktgemeindeLustenau und der RheintalischenMusikschule – WertungsspieleSamstag, 1. 2.ab 9 Uhr, im Musiksaalab 14.25 Uhr, im Jugendtreff dô, LustenauKlassenabendCaroline Fort-Sohm – QuerflöteDienstag, 4. 2. | 19 UhrAlte Schule Höchst, AlemannensaalKlassenabendPetra Aichmann – GitarreMittwoch, 5. 2. | 19 UhrSaal der Musikschule LustenauFachbereichskonzert SchlagwerkLeitung: Ronald FischerFreitag, 7. 2. | 18 UhrProbelokal der Bürgermusik HöchstDirektorMag. Dietmar NigschFörderpreiswettbewerb der RaiffeisenbankIm Rheintal, der MarktgemeindeLustenau und der Rheintalischen Musikschule– Preisträger:innenkonzertSonntag, 2. 2. | 10.30 UhrReichshofsaal LustenauMaria-Theresien-Straße 61, 6890 LustenauT +43 5577 8181 4700, musikschule@lustenau.atwww.lustenau.at/musikschule14Nr. 05 / 25 | Lustenauer Gemeindeblatt
iPolizeiVerordnungSchützengartenstraße,temp.Fahrverbot,3.2. - 7.2.Betrifft:Schützengartenstraße - Verkehrsbeschränkung(temp. Fahrverbot [in beidenRichtungen])L612.6110.1-11/2025-3Verordnung:Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindungmit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung1960 idgF (StVO) und unter Hinweisauf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandesvom 08. Juni 2006 wirdauf Grund von Tiefbauarbeiten (AnschlussStromversorgung des Reichshofstadions)auf der Schützengartenstraße (vorgesehenerZeitraum: 3. Februar 2025, 08.00Uhr bis 7. Februar 2025, 13.00 Uhr) imInteresse der Sicherheit, Leichtigkeit oderFlüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheitder mit den Arbeiten beschäftigtenPersonen verordnet:Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführunggelten auf der angeführten Straße fürdie Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen:§ 2Der Verkehr wird über Gemeindestraßenumgeleitet.§ 3Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichennach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot(in beiden Richtungen)“, den Zusatztafelnnach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommenAnrainer- und Baustellenverkehr“ sowieden Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 bStVO „Umleitung“ kundzumachen; sie trittgemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringungdieser Zeichen in Kraft.Der Bürgermeister:i.A. Kdt. Schreiber René§ 1Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2Z 19 StVO ist das Befahren der Schützengar-tenstraßeim Bereich HaupteingangReichshofstadion – siehe Skizze – verboten.Von diesem Verbot ist der Anrainer- undBaustellenverkehr ausgenommen.Rathausstraße 1, 6890 LustenauT +43 5577 8181 1500sicherheitswache@lustenau.atLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 05 / 25 15
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