iRathausKundmachungüber die in der35. Sitzungder Gemeindevertretungam7.11.2024gefasstenBeschlüsse1. MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNGFÜR DIE JAHRE 2025 BIS 2028Die Mittelfristige Finanzplanung in dervorliegenden Form der MarktgemeindeLustenau für die Jahre 2025 bis 2028 wirdeinstimmig mit 36:0 Stimmen zur Kenntnisgenommen.Die Gemeindevertretung fasst weiterseinstimmig mit 36:0 Stimmen folgendenBeschluss:„Priorisierung Bildung/Chancen für Kinder:Das Kernziel der Marke Vorarlberg, chancenreichsterLebensraum für Kinder zuwerden, ist auch für unsere Gemeindeentwicklungein zentrales Ziel. Die in dermittelfristigen Finanzplanung enthaltenenBildungsprojekte und alle weiteren für dieseZielerreichung relevanten Maßnahmenhaben höchste Priorität. Durch eine klarePriorisierung in den kommenden Budgetssind dafür entsprechende finanzielleGrundlagen zu schaffen.“2. GEMEINDEABGABEN, -GEBÜHRENUND TARIFE FÜR DAS JAHR 2025Die Gemeindeabgaben, -gebühren undTarife für das Jahr 2025 werden gesondertkundgemacht.3. AUFNAHME EINES DARLEHENS INFORM EINER EINJÄHRIGEN ZWISCHEN-FINANZIERUNGDie Gemeindevertretung fasst einstimmigmit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss:„Die Marktgemeinde Lustenau nimmtbei der Dornbirner Sparkasse Bank AG,Maria-Theresien-Straße 8, Lustenau,ein Darlehen mit einer Laufzeit von 12Monaten auf. Die Darlehenshöhe beträgt€ 8.000.000,-. Der Zinssatz errechnet sichaus dem 3-Monats-Euribor zuzüglicheines Aufschlags von 0,39% ohne weitereSpesen.“4. VERGABE SOFORTMAßNAHMENKANAL - AUFGRABUNGENDie Gemeindevertretung fasst einstimmigmit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss:„Die Gemeindevertretung beschließt fürBaumeisterarbeiten für die Kanal-Sofortmaßnahmenzum Nettopreis von maximal€ 150.000,00,- im Jahr 2024 an die FirmaMadlener Bau GmbH, Bobletten 40, 6850Dornbirn zu vergeben.Sollte das Budget für das Jahr 2025 beschlossenwerden, soll der Gemeindevorstandden restlichen Nettobetrag von€ 411.216,40,- freigeben können.“5. FÖRDERUNG VON VEREINEN INLUSTENAUDie Gemeindevertretung fasst einstimmigmit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss:„Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppesoll die Angleichung und Vereinheitlichungvon Pauschalförderungen anVereine, die ohne Vorlage von Zahlungsnachweisengewährt werden, prüfen. Diesbetrifft sowohl eine einheitliche Antragstellungvon Seiten der Vereine, einen einheitlichenModus von Zu- oder Absagenvon Seiten der Gemeinde, den Förderbetragselbst und dessen Indexierung inHöhe vom Intervall. Dieser Arbeitsgruppesollen Vertreter:innen aller Pauschalförderungenausschüttenden Abteilungen,zuständige Gemeinderät:innen undjeweils ein:e Vertreter:in der dadurch nichtohnehin schon vertretenen Fraktionenangehören.Für den Voranschlag 2025 ist die Frage,ob und wenn ja, in welcher Höhe, indexiertwird, für sämtliche geförderten Vereineeinheitlich zu regeln.“20Nr. 50 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
6. REGIONALES LANDSCHAFTSENTWICKLUNGSKON-ZEPT RIEDDie Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmenfolgenden Beschluss:„Das in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hohenems,der Marktgemeinde Lustenau, der Stadt Dornbirn undder ARGE stadtland/Rosinak&Partner/UMG erarbeiteteLandschaftsentwicklungskonzept Ried wird zustimmendzur Kenntnis genommen und als Handlungsrahmen fürdie weitere Entwicklung des Riedgebietes beschlossen.“7. GST-NRN 4107/1 UA. - BEBAUUNGSPLAN „MILLEN-NIUMSPARK-SÜD” - ENTWURF AUFHEBUNGDiese Verordnung wird gesondert kundgemacht.8. GST-NRN 4107/1 UA. - MILLENNIUMPARK SÜD,MASS DER BAULICHEN NUTZUNG - ENTWURFDiese Verordnung wird gesondert kundgemacht.9. LUSTENAU MARKETING GMBH - ERGÄNZUNG DESUNTERNEHMENSGEGENSTANDES UND ÄNDERUNGDER ERRICHTUNGSERKLÄRUNG DER GESELLSCHAFTSOWIE ABSCHLUSS EINER ÜBERTRAGUNGSVEREIN-BARUNGDie Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmenfolgenden Beschluss:3. ÜbertragungsvereinbarungWeiters wird eine Übertragungsvereinbarung (Beilage 1)zwischen der Marktgemeinde Lustenau und der LustenauMarketing GmbH (FN 216837 d) abgeschlossen.“10. GST-NR 1309, VERMIETUNG VON GESCHÄFTS-RÄUMLICHKEITEN IM OBJEKT LERCHENFELDSTRASSE31Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 25:11Stimmen folgenden Beschluss:„Die Marktgemeinde Lustenau vermietet der WilhelmScheffknecht Stickerei – Fabrikation und Export Gesellschaftm.b.H. & Co KG, Lerchenfeldstraße 31, Lustenau,Büroräume (109,5 m²), Nebenräume (70,7 m²) und Lagerflächen(68,7 m²) im Objekt Lerchenfeldstraße 31, Lustenau,für den Zeitraum 01. Februar 2025 bis 31. Jänner 2035.Der monatliche Mietzins beträgt aktuell € 2.149,98,- inklusiveder gesetzlichen Umsatzsatzsteuer und wirdwertgesichert. Alle anfallenden Betriebskosten sinddurch die Mieterin zu bezahlen.“Der BürgermeisterDr. Kurt Fischer„Die Gemeindevertretung beschließt der Ergänzungdes Unternehmensgegenstandes und der Änderungder Errichtungserklärung der Gesellschaft der LustenauMarketing GmbH (FN 216837 d) sowie dem Abschlusseiner Übertragungsvereinbarung zwischen der MarktgemeindeLustenau und der Lustenau Marketing GmbH wiefolgt zuzustimmen:1. Ergänzung des Unternehmensgegenstandes:Der bisherige Unternehmensgegenstand der Gesellschaftwird um folgende Agenda ergänzt:„Organisation und Durchführung der in Lustenau gemäßder Marktordnung abgehaltenen Märkte“.2. Änderung der Errichtungserklärung der Gesellschaft:Aufgrund der Beschlussfassung zum ersten Punkt wirddie geltende Errichtungserklärung der Lustenau MarketingGmbH in deren Punkt Zweitens wie folgt abgeändert:• die bisherige Ziffer „8.“ erhält die Nummerierung „9.“.• es wird eine neue Ziffer „8.“ wie folgt eingefügt:„Organisation und Durchführung der in Lustenaugemäß Marktordnung abgehaltenen Märkte.“Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1200, gemeindeamt@lustenau.atLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 50 / 24 21
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