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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 50 | Freitag, 13. Dezember 2024

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

3.

3. Erwachsene:Einzelkarte 5,20Zehnerblock (bis Saison 2014/2015 Zwölferblock) 39,50Saisonkarte 70,00Kombi Saisonkarte Parkbad/Rheinhalle 107,004. Für Inhaber des Vorarlberger Familienpasses:Familiensaisonkarte 127,00Familiensaisonkarte Alleinerzieher 77,00Kombi Familiensaisonkarte Parkbad/Rheinhalle 190,00Kombi Alleinerziehersaisonkarte Parkbad/Rheinhalle 115,005. Besucher 3,206. Schlittschuhverleih:Leihschuhe 4,00Leihschuhe für Schulen und Kindergärten 2,00Schlittschuhe schleifen 7,007. Bearbeitungsgebühr für Ersatzkartenausstellungen 5,008. Miete pro Stunde: (ohne MwSt)Lustenauer Vereine 49,50Auswärtige Vereine 193,009. Eishockeyspiele: (ohne MwSt)Bundesligameisterschaftsspiele pro Spiel 1.500,002. Bundesliga pro Spiel 1.050,0010. Für die Benützung der Rheinhalle für außersportlicheVeranstaltungen wird der Tarif jeweils vom Gemeindevorstandfestgesetzt.g) Rheintalische Musikschule (320) MwSt.-frei (allePreise Pro Semester)1. Tarifea) Instrumental- und Vocalunterricht:aa) Einzelunterricht (50 Min) u n t e r 19 JahreSchüler aus Lustenau & Rheindelta-Gemeinden 389,00aus anderen Österreichischen Gemeinden 1.355,00aus dem Ausland 1.871,00ab) Einzelunterricht (50 Min) ü b e r 19 JahreSchüler aus Lustenau & Rheindelta-Gemeinden 669,00aus anderen Österreichischen Gemeinden 1.476,00aus dem Ausland 2.039,00ac) 2 Schüler pro 50 Min Unterricht u n t e r 19 JahreSchüler aus Lustenau & Rheindelta-Gemeinden 291,00aus anderen Österreichischen Gemeinden 1.019,00aus dem Ausland 1.406,00ad) 2 Schüler pro 50 Min Unterricht ü b e r 19 JahreSchüler aus Lustenau & Rheindelta-Gemeinden 508,00aus anderen Österreichischen Gemeinden 1.236,00aus dem Ausland 1.528,00ae) 3 Schüler pro 50 Min Unterricht u n t e r 19 JahreSchüler aus Lustenau & Rheindelta-Gemeinden 230,00aus anderen Österreichischen Gemeinden 791,00aus dem Ausland 1.089,00af) 3 Schüler pro 50 Min Unterricht ü b e r 19 JahreSchüler aus Lustenau & Rheindelta-Gemeinden 397,00aus anderen Österreichischen Gemeinden 958,00aus dem Ausland 1.188,00b) Instrumentale Früherziehungba) 2 Schüler pro 50 Min UnterrichtSchüler aus Lustenau & Rheindelta-Gemeinden 244,00aus anderen Österreichischen Gemeinden 908,00aus dem Ausland 1.089,00bb) In Gruppen von 3-5 Schülern (50 Min)Schüler aus Lustenau & Rheindelta-Gemeinden 196,00aus anderen Österreichischen Gemeinden 746,00aus dem Ausland 898,00c) Elementare Musikpädagogik (EMP) und SchülersingkreisSchüler aus Lustenau & Rheindelta-Gemeinden 130,00aus anderen Österreichischen Gemeinden 360,00aus dem Ausland 396,00d) Tanz für Kinder/Jugendliche (60 min)Schüler aus Lustenau & Rheindelta-Gemeinde 158,00aus anderen Österreichischen Gemeinden 432,00aus dem Ausland 478,00e) Jazzseminarea) Workshop (2 Std./Wo.) ab 3 Pers. (versch. Instr.)Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 344,00Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 560,00eb) Gruppenunterricht ab 4 Pers. (auch gleiche Instr.)Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 264,00Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 428,00ec) Gruppenunterricht ab 5 Pers. (auch gleiche Instr.)Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 228,00Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 363,00ed) Gruppenunterricht ab 6 Pers. (auch gleiche Instr.)Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 198,00Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 330,00ee) Gruppenunterricht ab 7 Pers. (auch gleiche Instr.)Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 184,00Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 298,00ef) Gruppenunterricht ab 8 Pers. (auch gleiche Instr.)Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 162,00Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 263,00f) Leihgebühr für schuleigene Instrumente 51,0024Nr. 50 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

2. Ermäßigungena) Ermäßigungen für Vereine, schuleigene Orchester undan der Rheintalischen Musikschule beschäftigte Lehreraa) Ermäßigungen unter diesem Titel können nur Schülerin Anspruch nehmen, die regelmäßig am Probenbetriebder Schulorchester der Rheintalischen Musikschuleteilnehmen. Ebenso können alle Mitglieder der LustenauerKulturvereine, die eine gesangliche oder instrumentaleAusbildung zur Ausübung ihrer Mitgliedschaft beimjeweiligen Verein absolvieren, eine Ermäßigung beantragen.Die Mitgliedschaft dieser Schüler ist vom jeweiligenVerein zu bestätigen. Ebenso fallen Gemeindeangestellteunter diese Bestimmung.ab) Personen, die zum Vorschreibungstermin das 19. Lebensjahrnoch nicht vollendet haben sowie Schüler, Studenten,Lehrlinge und Präsenzdiener (mit Nachweis), diezum Vorschreibungstermin das 19. Lebensjahr vollendethaben, und die die unter lit. a) angeführten Bedingungenerfüllen, erhalten auf die unter Punkt 1, lit aa) angeführtenTarife für Personen aus Lustenau eine Ermäßigung imAusmaß von 60 %.ac) Personen, die zum Vorschreibungstermin das 19.Lebensjahr vollendet haben und keine Schüler, Studenten,Lehrlinge oder Präsenzdiener sind, und die die unterlit a) angeführten Bedingungen erfüllen, erhalten auf dieunter Punkt 1, lit ab) angeführten Tarife für Personen ausLustenau eine Ermäßigung im Ausmaß von 30 %.ad) Diese Ermäßigungen können mit keinen weiterenErmäßigungsarten kombiniert werden.b) Ermäßigungen für Familienba) Familien im Sinne dieser Bestimmungen sind Kinderund deren gesetzliche Vertre-ter, unabhängig davon, obsie im gemeinsamen Haushalt leben.bb) Das zweite Kind einer Familie, das die RheintalischeMusikschule Lustenau be-sucht, erhält 50 % Ermäßigungauf die unter Punkt 1 angeführten Tarife, jedes weitereKind erhält 75 %, wobei die Reihung in der Reihenfolgedes Alters erfolgt.bc) Besuchen aus einer Familie ein Elternteil und mindestensein Kind die Musikschule, so erhält das ersteKind 25 %, das zweite Kind 50% und das dritte bzw jedesweitere Kind 75 % Ermäßigung auf die unter Punkt 1angeführten Tarife.bd) Besuchen aus einer Familie beide Elternteile undmindestens ein Kind die Musikschule, so erhält derElternteil, der das teurere Fach belegt, 25 % Ermäßigungund das Kind 50 % Ermäßigung auf die unter Punkt 1angeführten Tarife.be) Diese Ermäßigungen können mit keinen weiterenErmäßigungsarten kombiniert werden.c) Ermäßigungen bei Mehrfachbelegungenca) Belegt eine Person mehrere Unterrichtsfächer, soerhält sie auf das Nebenfach (auf das zeitlich kleinere)eine Ermäßigung von 25 %.cb) Diese Ermäßigungen können mit keinen weiterenErmäßigungen kombiniert werden.d) Fällt ein Schüler sowohl unter die Ermäßigungen fürFamilien als auch unter die Ermäßigungen bei Mehrfachbelegungen,so wird jene Ermäßigung gewährt, die sichfür den Schüler als günstiger erweist.e) Diese Ermäßigungen gelten nicht für den Klassenunterricht(zB Musiktheorie) und nicht für die Leihgebührfür schuleigene Instrumente.f) Ansuchen um zusätzliche Schulgeldermäßigungensind möglich.3. Allgemeine Bestimmungena) Im Bereich "Elementare Musikpädagogik (EMP)"werden nur Kinder aufgenommen, die für das Wintersemesteram 1. September des Jahres und für das Sommersemesteram 1. Februar des Jahres ihr drittes Lebensjahrvollendet haben. Bei frei bleiben-den Plätzen können dieLehrer nach eigenem Ermessen auch jüngere Schüleraufnehmen.b) Anmeldungen sind ausschließlich in schriftlicher Formmöglich. Diese Anmeldungen gelten jeweils für dasganze Schuljahr. Abmeldungen während des Schuljahressind nur in begründeten Sonderfällen zum Semesterendemöglich.c) Mit der Leihgebühr für schuleigene Instrumente sindAbnützungen im gewöhnlichen Ausmaß abgedeckt. Fürdarüber hinausgehende Schäden haftet der Leihnehmer.h) DOCK20 (360) inkl. 10 % MwSt1. EintrittsgelderErwachsene 4,00Inhaber d. Lustenauer Seniorenkarte 3,00Schüler, Lehrlinge, Studentenfreii) Marktgebühren (828) +20 % MwSt1. Grundmietena) Wochenmarkt und Samstagmarkt je lfm 1,40b) Für alle anderen Anlässe 7,00Die Grundmieten für Veranstaltungen auf dem Kirchplatz,die nicht in den Bereich Märkte fallen (Ausstellungen,Feste, Konzerte etc) sind gesondert zu verhandeln undvorzuschreiben.Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 50 / 24 25

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