(Trainingsbetrieb) Lustenauer Vereine -Erwachsene/Senioren 28,80Auswärtige Vereine 63,00Kommerzielle Veranstalter 89,50Gesamte Halle pro Stunde Lustenauer Vereine –Nachwuchs 18,90(Wettkampf, Veranstaltung) Lustenauer Vereine -Erwachsene/Senioren 44,70Auswärtige Vereine 89,50Kommerzielle Veranstalter 135,00Regie pro Tag Lustenauer Vereine – Nachwuchs 15,50(Wettkampf, Veranstaltung) Lustenauer Vereine -Erwachsene/Senioren 15,50Auswärtige Vereine 50,00Kommerzielle Veranstalter 75,00Buffet pro Tag Lustenauer Vereine – Nachwuchs 31,00(Wettkampf, Veranstaltung) Lustenauer Vereine -Erwachsene/Senioren 31,00Auswärtige Vereine 100,00Kommerzielle Veranstalter 150,00Zusatzleistungen Hallenpersonal pro Stunde 42,00Sonder-/GroßveranstaltungenFestlegung durch den Gemeindevor-standr) Carini Saal - Vermietung (3200) MwSt-freia) Mit Bühne, ohne Technik (Licht und Ton) u. ohne Aufbauten(z.B. Podeste)Für Lustenauer Vereine, Firmen u. Institutionen 260,00Für alle anderen Veranstalter 395,00b) Ein eventueller zusätzlicher technischer Aufwand(Bestuhlung, Aufbauten etc.) wird nach Arbeitsaufwandin Rechnung gestellt.c) Alle oben angeführten Gebühren sind für eine Benützungsdauervon 5 Stunden limitiert. Für jede weitereangefangene Stunde wird ein Zuschlag von 10 % derjeweiligen Saalmiete in Rechnung gestellt.d) Generalproben sind generell mit drei Stunden Probenzeitlimitiert. Für jede weitere angefangene Stunde wirddem Veranstalter in Rechnung gestellt: 110,00e) Für zusätzliche Proben an einem anderen Tag bis zu3 Stunden werden berechnet 395,00Für jede weitere angefangene Stunde wird dem Veranstalterin Rechnung gestellt 110,00f) Die einzelnen Proben dürfen eine Gesamtdauer von5 Stunden generell nicht überschreiten.g) Auf Zuschläge für Überziehungen der vorgesehenenBenutzungsdauer bei Veranstaltungen und Generalprobenwird keine Vereinssubvention gewährt.s) Pacht für Kleingartenanlagen (inkl. 20 % MwSt)Pro Ar 8,00Schrebergarten (Basis 6,5 Ar) mit Geräteschuppen(ca. 8 m²) pro Monat 42,00Schrebergarten (Basis 6,5 Ar) mit Geräteschuppen(ca. 4 m²) pro Monat 31,50Schrebergarten (Basis 6,5 Ar) mit Gerätekiste(ca. 2 m²) pro Monat 16,00t) Bibliothek (273) - Entlehnungstarife inkl. 10 % MwStJahreskarte (Erwachsene) 22,00Jahreskarte (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) 0,00Einzelentlehnung/Anmeldegebühr 1,50Einzelentlehnung/Medium 1,00Versäumnisgebühr (pro Medieneinheit /pro Tag) 0,10Reservierungsgebühr pro Medieneinheit 0,80u) Grundleistungen Betreutes Wohnen (4291) MwSt-freiTarif für eine betreute Person/Monat 110,00Tarif für zwei Personen gemeinsam in einerWohneinheit/Monat 145,00v) Sondergebrauch öffentlicher Verkehrsflächen (6129)MwSt-freia) Lademuldenbis zu einem Flächenausmaß der beanspruchten öffentlichenVerkehrsflächevon 10m² bis zur Dauer pro Woche 17,12von jedem weiteren m² und Woche 2,40b) Gerüstungena. wenn ein Gehen auf der öffentlichen Verkehrsflächeweiterhin möglich ist pro m² und Monat 4,53b. wenn die öffentliche Verkehrsfläche unbegehbar istpro m² und Monat des beanspruchten Grundes 6,35c. Baustellenmanipulationsfläche Pro m² und Wochebeanspruchte öffentliche Verkehrsfläche 3,63Mindestens pro Woche 38,86Der BürgermeisterDr. Kurt FischerRathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1200, gemeindeamt@lustenau.at28Nr. 50 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
iRathausKundmachungüber die in der35. Sitzungder Gemeindevertretungam7.11.2024gefasstenBeschlüsseVerordnungder Marktgemeinde Lustenau über dieGemeindeabgaben, -gebühren und Tarifefür das Jahr 2025Die Gemeindevertretung der MarktgemeindeLustenau hat mit Beschluss vom07.11.2024 aufgrund der Ermächtigungendes Finanzausgleichsgesetzes 2024 - FAG2024, BGBl I Nr. 168/2023 iVm § 50 Abs.1 lit. a Z 15 Gemeindegesetz, LGBl. Nr.40/1985 idF LGBl. Nr. 34/2018, die Ausschreibungvon Abgaben zur Deckung derGemeindebedürfnisse sowie die Festsetzungvon gesetzlichen Steuerhebesätzenund von Gebühren für die Benützung vonGemeindeeinrichtungen für das Jahr 2025wie folgt verordnet:I.) GRUNDSTEUER§ 1GegenstandGemäß § 17 Abs. 1 und 2 FAG 2024 BGBl. INr. 168/2023 iVm § 27 GrundsteuergesetzBGBl. Nr. 149/1955Grundsteuermessbetragper 01.01.2025 in €Hebesatza) Für land- u. forstwirtschaftlicheBetriebe 347.449,56 500b) für sonstige Grundstücke1.947,92 500II.) VERGNÜGUNGSSTEUERGemäß § 17 Abs. 3 Z1 FAG 2024, BGBl. Nr.168/2023 iVm § 1 Gemeindevergnügungssteuergesetz,LGBl. Nr. 49/1969 idF LGBl.Nr. 54/2000, und der Vergnügungssteuerverordnungder Marktgemeinde Lustenauvom 12.12.1996 mit einemHebesatz von 10%des Eintritts- oder Benützungsentgeltesa) aus dem Betrieb von Spielapparaten, dieim Sinne des Spielapparategesetzes, LGBlNr. 23/1981 idF LGBl. Nr. 12/1994 bewilligungspflichtigsind,b) aus dem Betrieb von Anlagen zurVolksbelustigung, wie z.B. Karussells,Riesenräder, Achterbahnen, Geisterbahnen,Schaukeln aller Art, Kraftmesser udgl.auf nicht ständigen Vergnügungsplätzen,insbesondere bei Jahrmärkten, Messenund Volksfesten,c) von Tanzveranstaltungen ohne lebendeMusik,d) von Striptease- und Varietévorführungenund diesen gleichzustellendenVeranstaltungen.III.) HUNDESTEUER €Gemäß § 17 Abs. 3 Z 2 FAG 2024 BGBl. INr. 168/2023 iVm § 2 Hundeabgabeverordnungder Marktgemeinde Lustenauvom 12.12.1996Für jeden Hund 75,00IV.) GÄSTETAXEGemäß § 16 Abs. 1 Z 6 FAG 2024 BGBl. INr. 168/2023 iVm § 13 Tourismusgesetz,LGBl. Nr. 86/1997 idF LGBl. Nr. 79/2017und § 4 der Verordnung über die Einhebungeiner Gästetaxe der MarktgemeindeLustenau vom 07.11.2019Pro Nächtigung pro Person 3,00V.) ZweitwohnungsabgabeGemäß § 16 Abs. 1 Z 4 FAG 2024 BGBl.I Nr. 168/2023 iVm § 1 Zweitwohnungsabgabegesetz(ZAG), LGBl. Nr. 59/2023und § 3 Abs. 2 der Verordnung über dieEinhebung einer Zweitwohnungsabgabevom 27.06.2024, VBl. Nr. 10/2024Zweitwohnungsabgabe je m2 9,59Je Wohnung höchstens 1.439,10Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 50 / 24 29
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