iUmweltiUmweltASZ-Betrieb undBauhofEingeschränkteÖffnungszeitenwährend derFeiertageBitte beachten Sie die Öffnungszeiten imAltstoffsammelzentrum ASZ Königswiesenund Bauhof.Bauhof Annahmezeiten für ÖliMO bis FR 8 bis 12 UhrGeschlossenWir haben vom 23.12. – 1.1. geschlossen.Am 2.1. und 3.1. nur am Vormittag geöffnet.ASZ Annahmezeiten für Altstoffe,sperrige Abfälle und ProblemstoffeMO. bis FR. 7 bis 11.45 Uhr und13 bis 16.45 Uhr, SA. 8.30 bis 11.45 UhrGeschlossenDi. 24.12., Mi. 25.12., Do. 26.12., Di. 31.12.,Mi. 1.1., Mo. 6.1.Außerhalb der Feiertage gelten wieder dienormalen Öffnungszeiten.www.asz-koenigswiesen.atRathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5202, guenter.boesch@lustenau.atGebrauchte 4-RadContainerGebrauchte,funktionstüchtigContainer fürGewerbetreibendeDie Marktgemeinde Lustenau bietet LustenauerGewerbetreibenden gebrauchte4-Rad Container (1.100 Liter) günstig zumVerkauf – solange der Vorrat reicht.Die Container sind gebraucht, funktionstüchtigund für die Sammlung von Abfällenbei Unternehmen vorgesehen.Eine Abgabe an Privatpersonen ist nichtmöglich!Pro Unternehmen werden maximal dreiStück der 1.100 Liter Container abgegeben.Die Kosten für einen Containerbetragen EURO 50,- und werden durchden Bauhof Lustenau zugestellt. DieEntleerung der Container ist eigenständigmit dem Entsorger zu vereinbaren. Es istkeine Entleerung über die haushaltsnaheAbholung möglich.Da die Container gebraucht sind, bestehtkein Anspruch auf Gewährleistung.Bestellung der Container:Eine Voranmeldung ist über dasSekretariat im Bauamt per Mail anbauamt@lustenau.at möglich.Ob ein Anspruch besteht, wird nacherfolgter Anmeldung geprüft.Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5000, bauamt@lustenau.at24Nr. 51-52/24 u. 01/25 | Lustenauer Gemeindeblatt
iRathausVerordnungPauschalierungder LeistungsprämieVerordnung:Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretungder Marktgemeinde Lustenauvom 12.12.2024 wird gemäß § 64 Abs. 8Gemeindeangestelltengesetz 2005 (GAG2005), LGBl.Nr. 19/2005 idF LGBl.Nr.37/2024, verordnet:§ 1Anspruch auf eine pauschale Leistungsprämie(1) Abweichend von § 64 Abs. 1 bis 7 GAG2005 erhalten alle Gemeindeangestelltenim Sinne des § 1 Abs. 2 erster Satz GAG2005 unter der Voraussetzung eines Anspruchsauf einen Monatsbezug eine monatlicheLeistungsprämie im Ausmaß von5 % des Monatsbezuges nach § 56 Abs.2 GAG 2005, abzüglich der Kinderzulageund der Leistungsprämie. Der Anspruchentsteht mit Beginn des Dienstverhältnisses.(2) Wurde der Arbeitserfolg mit „nicht aufgewiesen”im Sinne des § 63 Abs. 1 GAG2005 festgestellt, entfällt der Anspruchauf eine Leistungsprämie mit dem auf dieLeistungsbeurteilung folgenden Monatsersten.Die Leistungsprämie nach Abs. 1steht erst wieder mit Beginn des auf eineLeistungsbeurteilung, die den Arbeitserfolgals „aufgewiesen” oder „durch besondereLeistungen überschritten” feststellt,folgenden Kalendermonats zu.§ 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 01.01.2025in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnungtritt die Verordnung der Gemeindevertretungder Marktgemeinde Lustenauvom 13.12.2018 über die Regelung derLeistungsprämie für Gemeindeangestellteaußer Kraft.Der Bürgermeister:Dr. Kurt FischerRathausstraße 1, 6890 LustenauT +43 5577 8181 1200gemeindeamt@lustenau.atLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 51-52/24 u. 01/25 25
HaraldEgger_GBL_2024:HaraldEgger 13
Wir fahren in Lustenau und Umgebung
Ortsgruppe LustenauLOKAL.EINFACH.JU
Job für Baumakrobaten?Haben wir!Wi
Bewegung macht FreudeYOGAmit Medita
Inserate& KleinanzeigenRealitätenK
Hirn und SchmalzDes Rätsels Lösun
Letzten Samstag wurde das 61. Fest
LOKAL.EINFACH.JUHU!Tannenduft und L
NEUJAHRSKONZERTmit der Sinfonietta
Laden...
Laden...
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
© Marktgemeinde Lustenau 2023