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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 51-52-1 | Freitag, 19. Dezember 2024

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

iSozialesiBibliothekOrientierungsgesprächeDemenzFür Menschenmit Demenz undderen AngehörigeWie geht es jetzt weiter?Die Diagnose Demenz stellt Betroffeneund deren Angehörige vor viele Fragen.Ein Gespräch mit einer Expertin oder einemExperten kann Klarheit für die nächstenSchritte bringen, damit der Alltag zuHause besser gelingt oder Veränderungenmit einem guten Gefühl in die Wege geleitetwerden können.Nächste Schritte mit Gewissheit setzenNach der Anmeldung erhalten Sie innerhalbweniger Tage einen Anruf für eineTerminvereinbarung, bei Ihnen zu Hauseoder an einem geeigneten Ort. Auch Online-Gesprächeund telefonische Beratungensind möglich. Ein Angebot der „aktiondemenz“.Bei Interesse melden Sie sich bitte miteiner kurzen Situationsbeschreibung,Ihrer Adresse und Telefonnummer.Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 3005, verena.jussel@lustenau.atÖffnungszeitenBibliothekVom 9.12.24 –1.1.25 geschlossenLiebe Besucher:innen der Bibliothek!Die Bibliothek ist vom 9.12.2024 bis 1.1.2025 wegen Umzugesgeschlossen. Für die Schließzeit fallen keine Gebühren an und wirfreuen uns Sie ab dem 2.1.2025 in der neu renovierten Bibliothek inder Pontenstraße 20 begrüßen zu dürfen. Wir wünschen schöneWeihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.Das Team der Bibliothek.Pontenstraße 20, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 4800, bibliothek@lustenau.atAlli Theatr-, Musi- und Fuoßball-Termin!www.lustenau.at26Nr. 51-52/24 u. 01/25 | Lustenauer Gemeindeblatt

iSicherheitSilvester-Feuerwerk: Bitteso wenig wie möglich!Feuerwerk inLustenau nurzwischen 23 und1 Uhr erlaubtDas Feuerwerk zum Jahreswechsel hatjahrelange Tradition und ist ohne Zweifelschön anzusehen, doch leider auchbesonders schädlich für Menschen,Tiere und Umwelt. Lärm, Schadstoffe unddie erhöhte Unfallgefahr sind nur einigeder Schattenseiten eines Feuerwerks.Nachdem Feuerwerkskörper nach wie vorverkauft werden dürfen, haben sich dieStädte Dornbirn und Hohenems sowiedie Marktgemeinde Lustenau und dieGemeinde Altach auch heuer auf einegemeinsame Vorgangsweise geeinigt:Um die Lärm- und Umweltbelastungenmöglichst kurz und gering zu halten, istdas Abschießen von handelsüblichenKleinfeuerwerken in der Silvesternachtausnahmsweise zwischen 23 Uhr und 1Uhr erlaubt.Ausnahmen im Bezirk DornbirnAuf jeden Fall und überall im Bezirkverboten bleibt die Verwendung pyrotechnischerGegenstände innerhalb und in unmittelbarerNähe von Kirchen und anderenGotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-,Alters- und Erholungsheimen, Tierheimenund Tiergärten sowie in der Nähe vonleicht entzündlichen oder explosionsgefährdetenGegenständen, Anlagen undOrten, wie insbesondere Tankstellen.In Lustenau ist Feuerwerk in den Industriegebieten(Nord, Sägerstraße undMillennium Park) verboten, außerdem imSportpark.Weitere Infos zu den Verboten finden Sieauf der nächsten Seite des Gemeindeblatts.Ganz schön gefährlichIn der Silvesternacht steigen dieFeinstaubwerte in vielen Städten aufdie höchsten Werte des ganzen Jahres.Zudem ist die Knallerei insbesondere fürkleine Kinder und für Tiere mit sehr vielStress verbunden. Der dringende Appelllautet auch für den kommenden Jahreswechsel:Bitte nehmen Sie Rücksicht aufIhre Mitmenschen und Ihre Umgebungund schießen Sie so wenig Feuerwerk wiemöglich ab.Lust auf etwas Neues …?Als Alternative zum Feuerwerk gibt eszahlreiche Ideen, die nicht nur nachhaltiger,sondern auch billiger sind. EineLasershow, ein kleines Tischfeuerwerkmit Eisfontänen oder die klassischenWahrsagebräuche wie Wachsgießen oderGlückskekse eignen sich für drinnen unddraußen. Im Garten sind ein Lagerfeuerin der Grillschale, fertige Schwedenfeueroder Fackeln eine gute Alternative. FürKinder sind auch die selbstgebasteltenLaternen aus dem Kindergarten, Leuchtschwerteroder bunte und blinkendeLED-Taschenlampen eine tolle Abwechslung.Rathausstraße 1, 6890 Lustenau,T +43 5577 8181 1500,sicherheitswache@lustenau.atLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 51-52/24 u. 01/25 27

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