iSicherheitiRathausSchneeräumungBei Schneefalloder Eis:Gehsteige räumenund streuen istAnrainerpflichtBei winterlichen Straßenverhältnissen ist derSchneeräumdienst der Gemeinde Lustenauselbstverständlich darum bemüht, die Gehsteigezu räumen (freiwillig und unentgeltlich).Allerdings ist es nicht möglich, sämtlicheStrecken im Gemeindegebiet bereits frühmorgensvon Schnee oder Eis zu befreien.Die laufenden Bemühungen der Gemeindezur Räumung entbinden die Eigentümer derangrenzenden Grundstücke deshalb nichtvon der ihnen gesetzlich übertragenen RäumundStreupflicht. Aus diesem Grund erinnernwir alle Grundbesitzer an die einschlägigenBestimmungen der Straßenverkehrsordnung.§ 93 StVO, Pflichten der Anrainer – Räumenund streuenDie Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten,ausgenommen die Eigentümer vonunverbauten, land- und forstwirtschaftlichgenutzten Liegenschaften, haben dafür zusorgen, dass die entlang der Liegenschaft ineiner Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen,dem öffentlichen Verkehr dienendenGehsteige und Gehwege einschließlichder in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagenentlang der ganzen Liegenschaft in derZeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungengesäubert sowie bei Schneeund Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig(Gehweg) nicht vorhanden, so ist derStraßenrand in der Breite von 1 m zu säubernund zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtungtrifft die Eigentümer von Verkaufshütten.Die Hauseigentümer müssen auch dafür sorgen,dass Schneewechten und Eisbildungenrechtzeitig von den Dächern entfernt werden.Bei starkem Schneefall ist es möglich, dassder Pflug den Schnee von der Fahrbahn aufden Gehsteig räumt. Auch in diesem Fallsind die Grundbesitzer dazu verpflichtet, denSchnee dort wieder zu entfernen. Allerdingsist es nicht erlaubt, Schnee einfach wieder aufdie Fahrbahn zu schieben. Bei Unfällen, dieauf mangelhafte Räumung zurückzuführensind, kann der Grundbesitzer haftbar gemachtwerden.Schillerstraße 48, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5700, bauhof@lustenau.atÖffnungszeitenDi., 24.12. undFr., 27.12.geschlossenDas Rathaus bleibt am Dienstag, den 24.12., und am Freitag,den 27.12., geschlossen.Am 31.12. sind wir gerne bis 12 Uhr für Sie da!Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 0, gemeindeamt@lustenau.at32Nr. 51-52/24 u. 01/25 | Lustenauer Gemeindeblatt
So funktioniertdas PfandsystemWelche Verpackungen sind bepfandet?Ab 1.1.2025 werden Getränke in Kunststoffflaschen und Metalldosenmit einer Füllmenge von 0,1 Liter bis 3 Liter bepfandet.Von der Pfandverordnung ausgenommen sind:• Milch und Milchprodukte (Milchanteil mindestens 51%)• Sirupe• Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel (medizinische Zwecke)• Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pack)Das PfandsymbolAm österreichischen Pfandsymbol, welches sich immer oberhalb des Strichcodesam Flaschenetikett oder auf der Dose befindet, erkennst du schnell, ob es sich umein Pfandgebinde handelt.Im Jahr 2025 gibt es eine Übergangsfrist: Getränkeverpackungen mit undohne Pfand werden in den Regalen stehen.Pfand bezahlenBeim Einkauf werden 25 Cent pro Verpackung eingehoben.Der Pfandbetrag ist auf der Rechnung separat ersichtlich.Pfand zurückbekommenNach dem Genuss bringst du die leeren Kunststoffflaschen und Metalldosenwieder zurück und erhältst den Pfandbetrag retour.Da im Laufe des Jahres 2025 Getränke mit und ohne Pfand gleichzeitig verkauftwerden, ist es wichtig einen Blick auf das Etikett (Pfandsymbol) zu werfen, umfestzustellen, ob Pfand wieder retour ausbezahlt wird.Wo zurückgeben?Die leeren Getränkeverpackungen kannst du an allen Verkaufsstellen zurückgeben,an denen du sie kaufen kannst. In vielen Supermärkten wird es Rückgabeautomatengeben, wo du alle Pfandprodukte unbegrenzt zurückgeben kannst.Kleinere Verkaufsstellen nehmen die leeren Verpackungen persönlich entgegen undzahlen dir den Pfandbetrag direkt aus. Sie nehmen allerdings nur jene Verpackungsartund Füllmenge zurück, die sie auch im Sortiment haben und nur in der Menge,die sie durchschnittlich pro Kaufakt verkaufen.Wie zurückgeben?Voraussetzung für die Rückzahlung des Pfands ist, dass auf der Verpackung dasösterreichische Pfandlogo und der Strichcode ersichtlich sind. Das Etikett mussvollständig vorhanden und lesbar, die Verpackung leer und unzerdrückt sein. Kunststoffflaschenund Metalldosen kannst du mit oder ohne Verschluss zurückgeben.Wozu ein Pfandsystem?Kreislaufwirtschaft: Durch das Pfandsystem werden aus den zurückgegebenenGetränkeverpackungen immer wieder neue Kunststoffflaschen und Metalldosenhergestellt. Eine hohe Sammelquote führt dazu, dass weniger neues Materialbenötigt wird und die hochwertigen Rohstoffe für Getränkeverpackungen imKreislauf geführt werden können.Weniger Müll in der Natur: Durch den Pfandbetrag wird das achtlose Wegwerfenvon Getränkeverpackungen in der Natur deutlich verringert.Mehr Infos finden Sie auf www.recycling-pfand.atStand: Okt. 2024Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 51-52/24 u. 01/25 33
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