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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 51/52 | Freitag, 22. Dezember 2023

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Sicherheit

Sicherheit Silvester-Feuerwerk: Bitte so wenig wie möglich Das Feuerwerk zum Jahreswechsel hat jahrelange Tradition und ist ohne Zweifel schön anzusehen, doch leider auch besonders schädlich für Menschen, Tiere und Umwelt. Lärm, Schadstoffe und die erhöhte Unfallgefahr sind nur einige der Schattenseiten eines Feuerwerks. Nachdem Feuerwerkskörper nach wie vor verkauft werden dürfen, haben sich Dornbirn und Hohenems, Lustenau und Altach auf eine gemeinsame Vorgangsweise in der Region geeinigt: Um die Lärm- und Umweltbelastungen möglichst kurz und gering zu halten, ist das Abschießen von handelsüblichen Kleinfeuerwerken in der Silvesternacht ausnahmsweise erlaubt – in Lustenau von 23 bis 1 Uhr. In der Silvesternacht steigen die Feinstaubwerte in vielen Städten auf die höchsten Werte des ganzen Jahres. Zudem ist die Knallerei insbesondere für kleine Kinder und für Tiere mit sehr viel Stress verbunden. Der dringende Appell lautet auch für den kommenden Jahreswechsel: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und Ihre Umgebung und schießen Sie so wenig Feuerwerk wie möglich ab. Gänzlich verboten sind Feuerwerke und Knaller innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten sowie in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Orten, insbesondere Tankstellen. In Lustenau gilt das Verbot neben den beiden Seniorenhäusern zudem in den Betriebsgebieten Industrie Nord, Millennium Park und Vorachstraße/Sägerstraße sowie im Sportpark. Einzelheiten finden Sie im Plan auf Seite 21 dieses Gemeindeblattes und als Download auf lustenau.at Lust auf etwas Neues …? Als Alternative zum Feuerwerk gibt es zahlreiche Ideen, die nicht nur nachhaltiger, sondern auch billiger sind. Im Garten sind z.B. ein Lagerfeuer in der Grillschale, fertige Schwedenfeuer oder Fackeln eine gute Alternative. Für Kinder sind auch die selbstgebastelten Laternen aus dem Kindergarten, Leuchtschwerter oder LED-Taschenlampen eine tolle Abwechslung. So ist die Rechtslage Das Pyrotechnikgesetz gibt die Grundlagen vor, die aktuelle Verordnung der Gemeinden die Details. Grundsätzlich sind Feuerwerke ohne behördliche Genehmigung immer verboten. Für den Jahreswechsel erlassen deshalb die Bürgermeister:innen eine eigene Verordnung mit Ausnahmen. Zu beachten ist, dass das Feuerwerk in Lustenau nur zwischen 23.00 und 1.00 Uhr erlaubt ist. Sicherheit Feuerwerk Feuerwerk in Lustenau erlaubt von 23 – 1 Uhr gänzlich verboten nahe von Kirchen, Gotteshäusern, leicht entzündlichen und explosionsgefährdeten Orten (z.B. Tankstellen), im Sportpark, den Betriebsgebieten Vorachstraße, Millennium Park, Industrie Nord sowie rund um die Seniorenhäuser Bitte so wenig Feuerwerk wie möglich! (Foto Pixabay) 18 Nr. 51-52 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Rathaus i Historisches Archiv Verordnung Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Lustenau Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Lustenau Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 14.12.2023 den Entwurf einer Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Lustenau betreffend die Grundstücke Gst Nrn 7152/1 und 7152/2, KG Lustenau, gemäß § 23 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen. Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung werden vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal (https://www.lustenau.at/kundmachungen; FWP420-Veröffentlichung) von 22.12.2023 bis 19.01.2024 veröffentlicht (§ 32e des Gemeindegesetzes). Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5002, Franz.Wiesinger@lustenau.at Weihnachten und Neujahr 27.12. – 5.1.24 geschlossen In den Weihnachtsferien (27. Dezember bis 5. Jänner 2024) bleibt das Historische Archiv der Marktgemeinde Lustenau geschlossen. Ab Dienstag, den 9. Jänner, ist das Archiv wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten und nach Vereinbarung besetzt. Kaiser-Franz-Josef-Straße 4a, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 4230, archiv@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 51-52 / 23 19

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