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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 51/52 | Freitag, 22. Dezember 2023

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

i Rathaus i Bibliothek

i Rathaus i Bibliothek Verordnung Mindestmaß der baulichen Nutzung Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Gst Nr 7152/1, 7152/2, KG Lustenau Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 14.12.2023 den Entwurf einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Gst Nrn 7152/1 und 7152/2, KG Lustenau, gemäß § 31 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen. Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wird vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal (https:// www.lustenau.at/kundmachungen; MBN420-Veröffentlichung) von 22.12.2023 bis 19.01.2024 veröffentlicht (§ 32e des Gemeindegesetzes). Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5002, Franz.Wiesinger@lustenau.at Weihnachten und Silvester 27.12. – 1.1.24 geschlossen Die Bibliothek bleibt von Mittwoch, 27.12. bis Montag, 1.1. geschlossen. Ab Dienstag den 2.1. sind wir wieder zu den regulären Öffnungszeiten für euch da. Das Team der Bibliothek wünscht euch eine wundervolle Weihnachtszeit und erholsame Feiertage. Dornbirner Straße 19, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 4800, bibliothek@lustenau.at 22 Nr. 51-52 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Feuerwehr Weihnachtslicht aus Bethlehem Weihnachtslicht aus Bethlehem, So., 24.12. – Aktion der Feuerwehrjugend Auch dieses Jahr wird die Feuerwehrjugend das Weihnachtslicht aus der Geburtskirche in Bethlehem in Empfang nehmen und dieses Symbol des Friedens an die Bevölkerung von Lustenau weitergeben. Sie können das Licht aus Bethlehem am 24. Dezember, zwischen 13 und 16 Uhr im Feuerwehrhaus, Neudorfstraße 122 abholen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich im Feuerwehrhaus vorbei zu kommen, bringt Ihnen die Feuerwehrjugend das Friedenslicht sehr gerne nach Hause. Dazu bitten wir um telefonische Voranmeldung bei Feuerwehrjugend-Betreuer Tim Ritter (0680/132 31 70). Die freiwilligen Spenden kommen wieder einem karitativen Zweck und unserer Feuerwehrjugend zugute. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Neudorfstraße 122, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1800, www. feuerwehr.lustenau.at Terminvereinbarung i Bauamt Nachmittags Terminvereinbarung erbeten Gerade zu Beginn eines Bauvorhabens ist man als Bauherrin oder Bauherr mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts unterstützen Sie im persönlichen Gespräch gerne. Weil die Mitarbeiter:innen aber sehr oft im Außendienst, z.B. bei Bauverhandlungen, sind, möchten wir Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten ersparen. Wir bitten deshalb nachmittags um Terminvereinbarung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr, unter T 05577 8181-5000 oder per Mail an bauamt@lustenau.at. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5000, bauamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 51-52 / 23 23

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