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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 6 | Freitag, 10. Februar 2023

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

i Umwelt Information

i Umwelt Information für Reiter:innen Verhaltensregeln für Reiterinnen und Reiter im Gelände und Verkehr Aufgrund wiederholter Anfragen erlauben wir uns, Reiterinnen und Reiter auf einige wichtige Verhaltensregeln im Gelände und im Straßenverkehr aufmerksam zu machen. Insbesondere möchten wir auf die Einhaltung der bestehenden Reitwegebeschilderung im nördlichen Schweizer Ried, im Rheinvorland, am Alten Rhein sowie entlang des Rheintal-Binnenkanals („Kobler“) hinweisen. Folgende Reitverbote sind mit Rücksicht auf Landwirtschaft, Naturschutz und andere Erholungssuchende besonders zu beachten: • Uferweg entlang des Alten Rheins • Im Naturschutzgebiet „Gsieg – Obere Mähder“ z.B. Seelachendamm oder Stichweg südlich Vetterhof) • Radweg westlich des Koblers im Abschnitt zwischen L 45 (Schmitterstraße) und Glaserweg. Die Amtsorgane der Gemeinde sind angewiesen, diese Bestimmungen zu überprüfen. Wir ersuchen daher bei Ausritten um Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen sowie der nachstehenden Verhaltensregeln. Insbesondere in Tauperioden verursachen Reitpferde durch ihren Hufschlag schwerwiegende Schäden an Naturwegen (siehe Foto). Bei Tau- und Regenwetter sind daher Ausritte generell zu unterlassen. Verhaltensregeln für das Reiten im Gelände und im Straßenverkehr • Reiterin und Reiter dürfen nur die Fahrbahn oder beschilderte Reitwege benützen. Gehsteige oder Geh- und Radwege, die mit blauer Hinweistafel als solche gekennzeichnet sind, dürfen nicht zum Reiten benützt werden! • Im Gelände ist das Reiten nur auf öffentlichen Wegen gestattet, ansonsten bedarf es der Zustimmung des Grundeigentümers. • Das oberste Gebot für die Reiterin und den Reiter ist ein ruhiges und korrektes Verhalten im Gelände. • Auf Wegen reiten und nicht querfeldein. • Nach Regenperioden keine aufgeweichten Wege benützen. • In den Wintermonaten (Dezember – März) sollte während Tauperioden mit Rücksicht auf den durchweichten, trittempfindlichen Boden gänzlich auf Ausritte verzichtet werden. • Keine Hunde beim Ausritt mitnehmen und besonders im Frühjahr keine Jungtiere aufstöbern. • Um die Reitanlage zu verlassen, muss die Reiterin und der Reiter körperlich geeignet und des Reitens kundig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Als Nachweis gilt der Österreichische Reiterpass. Jüngere Personen dürfen nur in Begleitung Erwachsener reiten! Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5201, rudi.alge@lustenau.at 20 Nr. 6 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Kultur Lustenauer Konzerte 2023 „Der Zaunkönig“ mit Michael Köhlmeier und der Sinfonietta Vorarlberg Musik: Felix Bernhard Huber Klavier: Yunus Kaya Illustrationen: Anton Schmidt Gleich zwei neue Werke des jungen Komponisten Felix Bernhard Huber werden in Lustenau uraufgeführt. Dafür holt sich der Komponist mehrere Hochkaräter ins Boot, um seine Musik neu und aufregend zu präsentieren. „Der Zaunkönig“, ein Märchen aus der Feder der Gebrüder Grimm, welches erstmals 1840 in den Tier- und Hausmärchen auftaucht, wurde vom renommierten Schriftsteller Michael Köhlmeier aus dem Alt-Deutschen übersetzt und neu interpretiert. Anschließend wurde das Werk vom Künstler Anton Schmidt komplett illustriert. Für Streichorchester und Klavier im Stile des Jahres 1840. Tickets sind im BOTTA (T 05577 8181-1400) oder online unter www.lustenau.at erhältlich. Donnerstag, 2. März 2023, 20 Uhr, Reichshofsaal Lustenau Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 4200 kultur@lustenau.at zentral einfach stressfrei Tickets für Bus und Bahn im BOTTA erhältlich. www.botta.shop Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 6 / 23 21

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