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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 6 | Freitag, 7. Februar 2025

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iRathausKundmachungÄnderung desFlächenwidumgsplanesVeröffentlichung des Entwurfs einerVerordnung der Gemeindevertretung derMarktgemeinde Lustenauüber eine Änderung des Flächenwidmungsplanesder MarktgemeindeLustenauDie Gemeindevertretung der MarktgemeindeLustenau hat in ihrer Sitzung vom30.01.2025 den Entwurf einer Verordnungüber eine Änderung des Flächenwidmungsplanesder Marktgemeinde Lustenaubetreffend das Grundstück Gst Nr 1598,KG Lustenau, gemäß § 23 Abs. 1 Raumplanungsgesetz,LGBl.Nr. 39/1996 idgF,beschlossen.Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsberichtsamt dem Ergebnis derUmwelterheblichkeitsprüfung werdenvier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal(https://www.lustenau.at/kundmachungen;FWP427-Veröffentlichung) von03.02.2025 bis 03.03.2025 veröffentlicht(§ 32e des Gemeindegesetzes).Während der Zeit der Veröffentlichungkann jede Gemeindebürgerin/jederGemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf diesich der Verordnungsentwurf bezieht,zum Verordnungsentwurf schriftlichÄnderungsvorschläge erstatten.Der Bürgermeister:Dr. Kurt FischerRathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5002, Franz.Wiesinger@lustenau.ata Fläscho köpfoLustenauer Mundartnoch eine Flasche öffnen16Nr. 06 / 25 | Lustenauer Gemeindeblatt

iRathausiMusikKundmachungMindestmaßder baulichenNutzungVeröffentlichung des Entwurfs einerVerordnung der Gemeindevertretung derMarktgemeinde Lustenau über dasMindestmaß der baulichen Nutzung fürdas Grundstück Gst Nr 1598, KG LustenauDie Gemeindevertretung der MarktgemeindeLustenau hat in ihrer Sitzung vom30.01.2025 den Entwurf einer Verordnungüber das Mindestmaß der baulichenNutzung für das Grundstück Gst Nr 1598,KG Lustenau, gemäß § 31 Abs. 1 Raumplanungsgesetz,LGBl.Nr. 39/1996 idgF,beschlossen.Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsberichtwird vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal(https://www.lustenau.at/kundmachungen; MBN427-Veröffentlichung)von 03.02.2025 bis 03.03.2025 veröffentlicht(§ 32e des Gemeindegesetzes).Während der Zeit der Veröffentlichungkann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürgeroder Eigentümerin/Eigentümervon Grundstücken, auf die sich derVerordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurfschriftlich Änderungsvorschlägeerstatten.Der Bürgermeister:Dr. Kurt FischerRathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5002, Franz.Wiesinger@lustenau.atRheintalischeMusikschuleFachbereichskonzert SchlagwerkRonald Fischer und Florian SalzingerFreitag, 7. 2. | 18 UhrProbelokal der Bürgermusik HöchstDirektor:Mag. Dietmar NigschMaria-Theresien-Straße 61, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 4700, musikschule@lustenau.at, www.lustenau.at/musikschuleLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 06 / 25 17

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