Information fürReiter:inneniUmweltKVerhaltensregelnfür Reiterinnenund Reiterim Gelände undVerkehrAufgrund wiederholter Anfragen erlaubenwir uns, Reiterinnen und Reiter auf einigewichtige Verhaltensregeln im Geländeund im Straßenverkehr aufmerksam zumachen. Insbesondere möchten wir aufdie Einhaltung der bestehenden Reitwegebeschilderungim nördlichen SchweizerRied, im Rheinvorland, am Alten Rheinsowie entlang des Rheintal-Binnenkanals(„Kobler“) hinweisen.Folgende Reitverbote sind mit Rücksichtauf Landwirtschaft, Naturschutz undandere Erholungssuchende besonders zubeachten:• Uferweg entlang des Alten Rheins• Im Naturschutzgebiet „Gsieg – ObereMähder“ z.B. Seelachendamm oderStichweg südlich Vetterhof)• Radweg westlich des Koblers imAbschnitt zwischen L 45 (Schmitterstraße)und Glaserweg.Die Amtsorgane der Gemeinde sindangewiesen, diese Bestimmungen zuüberprüfen. Wir ersuchen daher beiAusritten um Einhaltung der gesetzlichenBedingungen sowie der nachstehendenVerhaltensregeln. Insbesondere in Tauperiodenverursachen Reitpferde durch ihrenHufschlag schwerwiegende Schäden anNaturwegen (siehe Foto). Bei Tau- undRegenwetter sind daher Ausritte generellzu unterlassen.Verhaltensregeln für das Reiten im Geländeund im Straßenverkehr• Reiterin und Reiter dürfen nur dieFahrbahn oder beschilderte Reitwegebenützen. Gehsteige oder Geh- undRadwege, die mit blauer Hinweistafelals solche gekennzeichnet sind, dürfennicht zum Reiten benützt werden!• Im Gelände ist das Reiten nur auföffentlichen Wegen gestattet, ansonstenbedarf es der Zustimmung desGrundeigentümers.• Das oberste Gebot für die Reiterin undden Reiter ist ein ruhiges und korrektesVerhalten im Gelände.• Auf Wegen reiten und nicht querfeldein.• Nach Regenperioden keine aufgeweichtenWege benützen.• In den Wintermonaten (Dezember –März) sollte während Tauperioden mitRücksicht auf den durchweichten,trittempfindlichen Boden gänzlich aufAusritte verzichtet werden.• Keine Hunde beim Ausritt mitnehmenund besonders im Frühjahr keine Jungtiereaufstöbern.• Um die Reitanlage zu verlassen, mussdie Reiterin und der Reiter körperlichgeeignet und des Reitens kundig seinund das 16. Lebensjahr vollendet haben.Als Nachweis gilt der ÖsterreichischeReiterpass. Jüngere Personendürfen nur in Begleitung Erwachsenerreiten!Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5201, rudi.alge@lustenau.at18Nr. 06 / 25 | Lustenauer Gemeindeblatt
IRCHENGottesdienstordnung der Lustenauer Pfarrgemeinden:Bitte die geänderten Gottesdienstzeiten beachten!ST. PETER UND PAULT 05577 822 18, Pfarrer Rosh JosephKalluveettil, www.pfarre-kirchdorf.atFr. 7.2. | 4. Woche im Jahreskreis8 UHRMessfeier in der Marienkapelle entfälltaufgrund einer BeerdigungSa. 8.2. | 4. Woche im JahreskreisHl. Hieronymus Ämiliani, Ordensgründer,Hl. Josefine Bakhita,Jungfrau17.30 – 18 UHRBeichtgelegenheit18.30 UHRMessfeier zum Vorabend, zugleichGedächtnisgottesdienst für dieVerstorbenen des Jahrganges 1942So. 9.2. | 5. Sonntag im Jahreskreis9.30 UHRMessfeier am Sonntagvormittag19 UHRTaizégebet in der Marienkapelle.Gebet und Gesänge aus Taizé, Stille,freie Bitten und Worte aus der Bibel;Herzliche Einladung an Alle!Di. 11.2. | Gedenktag unsererLieben Frau in LourdesWelttag der Kranken19 UHRJahrtagsgottesdienst für alle im FebruarVerstorbenen. Zugleich erster Jahrtagfür: Frau Lydia Müller, Kapellenstraße7/2; Herrn Klaus Fritsch, Reichshofstraße6a; Zweiter Jahrtag für: Frau MarianneHämmerle, Feldgasse 13; Herrn ArthurAlge, Roseggerstraße 1; Frau ResiKernbeiß, Spechtweg 9; Herrn KurtJussel, Grindelstraße 11a; Frau IngeborgWinkler, Fußach;Dritter Jahrtag für:Frau Grete Hämmerle, Teilenstraße 6;Herrn Peter Hagen, Vorachstraße 27und Frau Renate Pumpold, Dornbirn.Mi. 12.2. | 5. Woche im Jahreskreis8 UHRMessfeier in der Marienkapelle17 UHRRosenkranz für die Pfarrgemeinde(Marienkapelle)Fr. 14.2. | Hl. Cyrill (Konstantin),Mönch und Hl. Methodius,Bischof, Glaubensboten bei denSlawen Schutzpatrone Europas8 UHRMessfeier in der Marienkapelle*Sa. 15.2. | 5. Woche im Jahreskreis17.30 – 18 UHRBeichtgelegenheit18.30 UHRMessfeier zum VorabendSo. 16.2. | 6. Sonntag im Jahreskreis9.30 UHRMessfeier am SonntagvormittagAnmerkung:Das Pfarrbüro bleibt in den Semesterferien,von Mo., 10.2. - So.16.2., geschlossen.Danke für Ihr Verständnis!* außer bei einer BeerdigungERLÖSERKIRCHET 05577 824 04, Pfarrer Thomas Sauterwww.erloeserpfarre-lustenau.atFr. 7.2. | Herz-Jesu-Freitag0 – 24 UHREucharistische Anbetung8.30 UHR„Mütter beten“ in der Erlöserkirche17 – 19 UHRBeichtgelegenheit19 UHRMessfeier zum Herz-Jesu-Freitag,anschließend Eucharistische Anbetungdie ganze NachtSa. 8.2. | Hl. Hieronymus Ämiliani,hl. Josefine Bakhita0 – 21.30 UHREucharistische Anbetung7.15 UHRFrühmesse in der Erlöserkirche17 UHRBeichtgelegenheitSo. 9.2. | 5. Sonntag im Jahreskreis6 – 21.30 UHREucharistische Anbetung8 UHRFrühmesse10.30 UHRHauptgottesdienst(Musikalische Gestaltung: Kirchenchor.„Missa festiva“ von Robert Jones)19 UHRJugendmesseMo. 10.2. | Hl. Scholastika6 – 21.30 UHREucharistische AnbetungLustenauer Gemeindeblatt | Nr. 06 / 25 19
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