i Rathaus Kundmachung über die in der 22. Sitzung der Gemeindevertretung am 26.01.2023 gefassten Beschlüsse 1. TRANSPARENZREGELN FÜR DIE FRAKTIONEN DER LUSTENAUER GEMEINDEVERTRETUNG Dieser Beschluss wird gesondert kundgemacht. 2. SCHULE "AM SCHLATT" 2.1. GRUNDSATZBESCHLUSS Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Gemäß § 50 Abs. 1 lit. b Z 11 Gemeindegesetz wird beschlossen, die Ausweichschule „Schule am Schlatt“ auf dem Gemeindegrundstück 7554/2, Birkenweg 7 zu errichten. Der bestehende Gebäudekomplex kann vom Schulerhalterverband Hittisau käuflich übernommen werden und wird nach den Vorlageplänen des Architekten DI Matthias Bär, Dornbirn errichtet. Der Kostenrahmen wurde intern von der Hochbauabteilung gemäß ÖNorm B 1801-1 ermittelt und beläuft sich auf € 1.400.000, -- inkl. MwSt.“ 2.2. VERGABEANTRAG - ANKAUF CONTAINERSCHULE Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt für die Errichtung der Ausweichschule „Schule am Schlatt“, Birkenweg 7, den Ankauf der bestehenden Containerschule Hittisau zum Gesamtpreis von € 430.000,-- an den Schulerhalterverband Hittisau zu vergeben.“ 3. ANNAHMEERKLÄRUNG FÖRDER- VERTRAG Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt die vorbehaltslose Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Vertreterin des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft vom 29.11.2022, Antragsnummer B905620, betreffend die Gewährung von Förderungen – Fördersatz 15% der vorläufigen Nominale von € 465.000,– für die Erneuerung der Wasserversorgungsanlage Lustenau „Engelkreisverkehr-Flurstraße“ BA35. Die Förderung erfolgt in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen.“ 4. ABGABE EINER GARANTIE- ERKLÄRUNG FÜR DEN VEREIN S-MAK Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Der Verein „Stickerei – Museum. Archiv. Kommunikation (S-MAK)“ schließt mit der Johann Hagen Gesellschaft mbH & Co KG, Kirchstraße 40, Lustenau, einen Mietvertrag ab. Der Vertrag beginnt am 1. des Monats, welcher auf den Abschluss der Sanierungsarbeiten durch die Vermieterseite (Fenster sowie elektrische Anlagen sind zu erneuern und die Sanitäranlagen zu sanieren) folgt. Der Mietvertrag wird für die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen. Die Vertragsparteien haben das Recht, das gegenständliche Mietverhältnis nach Ablauf von 9 Jahren und einer Kündigungsfrist von 2 Jahren jederzeit zum Jahresende schriftlich zu kündigen. Die Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1200 gemeindeamt@lustenau.at 22 Nr. 7 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Rathaus Kundmachung Marktgemeinde Lustenau garantiert der Vermieterseite, dass sie, für den Fall, dass sich der Verein auflöst oder seinen Verpflichtungen aus welchen Gründen immer nicht nachkommt, in den laufenden Mietvertrag bis zum Vertragsende eintritt.“ 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Diese Verordnungen werden gesondert kundgemacht. 6. VERORDNUNG ÜBER DAS MINDESTMASS DER BAULICHEN NUTZUNG - GST-NR 9/2 - BIPA Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. f) Weiters soll an der Dornbirner Straße ein temporärer Info-Würfel errichtet werden dürfen (Bauantrag der MP EINS Investment GmbH, vom 23.12.2022);“ 8. GEMEINDEVERMITTLUNGSDIENST DER MARKT- GEMEINDE LUSTENAU Dieser Beschluss wird gesondert kundgemacht. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer 7. AUSNAHMEBEWILLIGUNG BEBAUUNGSPLAN MILLENNIUM PARK SÜD - GST-NRN 4107/1, 4107/2 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Gemäß § 35 des Raumplanungsgesetzes idgF wird für die Verlängerung der Ausnahmebewilligung für weitere 3 Jahre am aktuellen Standort des Kultur- und Veranstaltungszeltes „Freudenhaus Lustenau“ im Millennium Park, Gst-Nrn 4107/1, 4107/2, KG Lustenau, nach Maßgabe der vorgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen folgende Ausnahmebewilligung vom Bebauungsplan Millennium Park Süd erteilt: a) Die Traufhöhe soll für das Zelt 4,66 m und für die Container 2,6 m ab Geländeoberfläche betragen dürfen (lt. BBP TH 8-15m); b) Das Zelt und die Container sollen in eingeschoßiger Bauweise errichtet werden dürfen (lt. BBP MGZ 2G); c) Von der südl. Baulinie zur Landesstraßenparzelle Gst-Nr 6852/1 soll abgerückt werden dürfen (lt. BBP Anbau auf 10 m); d) Die Erschließung des Bauplatzes soll von Westen über die Gst-Nr 7470 erfolgen dürfen (lt. BBP mittige Erschließung über die Gst-Nr 7577); e) Die erforderlichen Stellplätze sollen oberirdisch errichtet werden dürfen; Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1200 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 7 / 23 23
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