i Rathaus Kundmachung über die in der 22. Sitzung der Gemeindevertretung am 26.01.2023 gefassten Beschlüsse 1. TRANSPARENZREGELN FÜR DIE FRAKTIONEN DER LUSTENAUER GEMEINDEVERTRETUNG Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „1. Die in der Lustenauer Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen beschließen, dass jeweils ein jährlicher Rechenschaftsbericht zu erstellen ist. a) Im jährlichen Rechenschaftsbericht ist das Vermögen der Fraktion und deren Erträge und Aufwendungen auszuweisen. Für die Gliederung ist § 10a Abs. 2 bis 6 PFG sinngemäß anzuwenden. Die Begriffsdefinitionen im § 1 PFG gelten sinngemäß. b) Dem Rechenschaftsbericht ist in einer Anlage eine Liste aller Gliederungen der Partei, aller nahestehenden Organisationen und aller Personenkomitees anzuschließen. c) Dem Rechenschaftsbericht ist in einer Anlage eine Liste jener Unternehmen anzuschließen, an denen die Partei, eine Gliederung der Partei oder eine nahestehende Organisation allein oder gemeinsam mindestens 5 % direkte Anteile oder 10 % indirekte Anteile oder Stimmrechte hält bzw. halten, wobei auch die Firmenbuchnummer und die Höhe der jeweiligen Beteiligung auszuweisen sind. Ebenso sind Stiftungen, deren Erträge der Partei, einer nahestehenden Organisation oder Personenkomitees zugutekommen, anzuführen. d) Der Rechenschaftsbericht ist, beginnend mit dem Jahr 2023, spätestens im 5. Monat des darauffolgenden Jahres auf der Homepage der Marktgemeinde Lustenau und im Amtsblatt (Gemeindeblatt) auf Kosten der Fraktion zu veröffentlichen. 2. Die Vorarlberger Landesregierung wird aufgefordert, in der Überarbeitung des Vorarlberger Parteienförderungsgesetzes Regelungen zur Transparenz (Rechenschaftsbericht), zur Wahlkampfkostenobergrenze und zum Wahlkampfbericht auf Gemeindeebene, sowie das entsprechende Verfahren dazu, zu schaffen. Dies sollte schnellstmöglich erfolgen, aber jedenfalls bis zur nächsten Bürgermeisterund Gemeindevertretungswahl im Jahr 2025 wirksam vorliegen.“ Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1200 gemeindeamt@lustenau.at 24 Nr. 7 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Rathaus Kundmachung über die in der 22. Sitzung der Gemeindevertretung am 26.01.2023 gefassten Beschlüsse 8. GEMEINDEVERMITTLUNGSDIENST DER MARKTGEMEINDE LUSTENAU Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „1. Gemäß § 80b Abs 1 Vorarlberger Gemeindegesetz idgF richtet die Gemeindevertretung einen Gemeindevermittlungsdienst für die Marktgemeinde Lustenau ein. 2.) Die Gemeindevertretung bestellt gemäß § 80b Abs 2 Vorarlberger Gemeindegesetzt idgF nachstehende Personen als Mitglieder des Gemeindevermittlungsdienstes: Mitglieder Gemeindevermittlungsdienst: Vorsitzende Mag. Rebecca Emberson- Borufka, geboren 21.11.1980, Gemeindeangestellte, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau Johann Anton Fitz, geboren 26.06.1948, Pensionist, Gänslestraße 10, 6890 Lustenau Wolfgang Johann Bösch, geboren 02.12.1952, Pensionist, Neudorfstraße 15, 6890 Lustenau Ersatz: Franz Reinbacher, geboren 01.12.1949, Pensionist, Bildgasse 27, 6890 Lustenau“ Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1200 gemeindeamt@lustenau.at Feuerwehr Lustenau Neudorfstraße 122 6890 Lustenau Notruf: 122 feuerwehr@lustenau.at feuerwehr.lustenau.at Notruf: Wer spricht? Was ist passiert? Wo ist der Einsatzort (Adresse)? Wie viele Verletzte gibt es? WARTEN auf Rückfragen! Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 7 / 23 25
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