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Gemeindeblatt Lustenau Nr. 9 | Freitag, 1. März 2024

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i Umwelt Abfallsack-

i Umwelt Abfallsack- Kontingente 2024 Zustellung der Abfallsack- Kontingente und Vorschreibung der Abfallgebühren In nächster Zeit werden die Abfallgebühren für 2024 vorgeschrieben. Zeitgleich startet die Zustellung der Abfallsack-Kontingente. Wichtig: Für eine problemlose Zustellung ist die Beschriftung der Wohnungs- bzw. Haustür mit Namen oder Top-Nummer erforderlich. Die Zustellung der Kontingente erfolgt in den Monaten März und April. Ist bis Ende April keine Zustellung erfolgt, melden Sie sich unter Angabe der Kundennummer (siehe Abfallgebührenbescheid) oder Name, Adresse und Telefonnummer unter 05577 8181-5000. Die Zustellung erfolgt durch die Pedal Piraten emissionsfrei in ganz Lustenau. Keine Ausgabe im Rathaus Die vorgeschriebenen Abfallsäcke werden Ihnen direkt vor die Haus- beziehungsweise Wohnungstür zugestellt. Im Rathaus werden keine Abfallsäcke mehr ausgegeben. Die Abfallgebührenvorschreibung beinhaltet: • eine personenbezogene Abfall-Grundgebühr von € 16,40 inkl. 10 % MwSt. Die Grundgebühr wird je Wohnung für höchstens 2 Personen unter 18 Jahre vorgeschrieben. • ein wohnungsbezogenes Basispaket an Restabfallsäcken für Wohnungen mit 1 Person (6 x 20 Liter) und Wohnungen mit 2 oder mehr Personen (6 x 40 Liter). • Wohnungen mit 4+ Personen 36 x 60 Liter (6 Rollen) Bioabfallsäcke werden nicht über die Gebühren vorgeschrieben, diese können über den Weltladen, Jahnstraße 5, sowie im Handel bezogen werden: Spar König, Hohenemser Straße 3a Eurospar Rheincenter, Kapellenstraße 1 Spar Feurstein, Reichsstraße 48b Sutterlüty, Kaiser-Franz-Josef-Straße 2 Adeg Neumann, Bahnhofstraße 34 Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist verpflichtend und ein wichtiger Beitrag zur Rückgewinnung von Energie und Kompost. Abfall-App Die Abfall-App bietet eine Vielzahl an Funktionen wie zum Beispiel die Erinnerung an sämtliche Abfallsammeltermine. Die App zum Download und weitere Informationen in Sachen Abfallentsorgung unter www.umweltv.at. Weitere Informationen: www.lustenau.at/ abfall • ein personenbezogenes Jahreskontingent an Gelben Säcken (gratis) bis 4 Personen je Wohneinheit. Wohnungen mit 1 Person 12 x 60 Liter (2 Rollen) • Wohnungen mit 2 Personen 18 x 60 Liter (3 Rollen) • Wohnungen mit 3 Personen 30 x 60 Liter (5 Rollen) Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5202, guenter.boesch@lustenau.at 20 Nr. 09 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Kindergärten i Rathaus Kindergartenjahr 2024/25 Bedarfserhebung KIGA Meldung bis 3.3. möglich Derzeit wird vom Familienservice der Marktgemeinde Lustenau die jährliche, verpflichtende Bedarfserhebung für das Kindergartenjahr 2024/25 durchgeführt. Die Bedarfserhebung ermöglicht der Gemeinde eine frühzeitige Planung für das kommende Jahr. Die Informationen zur Bedarfserhebung wurden allen betreffenden Eltern in den letzten Tagen zugesandt. Bitte beachten Sie, dass der Bedarf bis spätestens Sonntag, 3. März 2024 online (www.kindergarten.lustenau.at/anmeldung) eingelangt sein muss. Die Kindergartenzuteilung erfolgt bis spätestens Ende April und wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Am Engelbach, Am Schlatt, Augarten, Brändle, Hasenfeld, Rheindorf, Rosenlächer, Rotkreuz, Weiler, Wiesenrain, Riedkindergarten beim Vetterhof, Kindergarten Streueried Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 4106, sandra.hechenberger@lustenau.at Abfallgebühren 2024 mit „Gebührenbremse“ Heuer gibt es eine Gutschrift für die Bürgerinnen und Bürger Anfang März werden wieder die Abfallgebühren für 2024 vorgeschrieben, worauf auch die Zustellung der Abfallsack-Kontingente folgt. Heuer gewährt der Bund den Gemeinden eine sogenannte „Gebührenbremse“ als einmaligen Zweckzuschuss, um die Gebühren zum Beispiel für die Abfallbeseitigung zu senken. Deshalb erfolgt die Weitergabe dieses Zuschusses an die Bürger:innen in Form einer Gutschrift, die als Guthaben auf dem Abfallgebührenbescheid 2024 ausgewiesen wird. Das jeweilige Guthaben beträgt pro Person in einem Haushalt 16,– Euro und reduziert den Gesamtvorschreibungsbetrag für die Abfallgebühren 2024. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 2004, martin.riedmann@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 09 / 24 21

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