i Polizei Verordnung Lerchenfeldstraße Verkehrsbeschränkung Betrifft: Lerchenfeldstraße - Verkehrsbeschränkung (temporäres Fahrverbot (in beiden Richtungen) L120.2F3-7/2023 Verordnung: Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Tiefbau- und Straßengestaltungsarbeiten auf der Lerchenfeldstraße (vorgesehener Zeitraum: 27. Februar bis 28. Juli 2023) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 2 Der Verkehr wird über Landes- und Gemeindestraßen umgeleitet. § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainer- und Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: i.A. Kdt. Schreiber René § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren der Lerchenfeldstraße im Bereich zwischen Kreuzung mit der Quellenstraße und der Einmündung in die Blumenaustraße verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at 12 Nr. 9 / 23 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Umwelt Abfallsack- Kontingente 2023 Zustellung der Abfallsack- Kontingente und Vorschreibung der Abfallgebühren In nächster Zeit werden die Abfallgebühren für 2023 vorgeschrieben. Zeitgleich startet die Zustellung der Abfallsack-Kontingente. Wichtig: Für eine problemlose Zustellung ist die Beschriftung der Wohnungs- bzw. Haustür mit Namen oder Top-Nummer erforderlich. Die Zustellung der Kontingente erfolgt in den Monaten März und April. Ist bis Ende April keine Zustellung erfolgt, melden Sie sich unter Angabe der Kundennummer (siehe Abfallgebührenbescheid) oder Name, Adresse und Telefonnummer unter 05577 8181-5000. Die Zustellung erfolgt durch die Pedal Piraten emissionsfrei in ganz Lustenau. Keine Ausgabe im Rathaus Die vorgeschriebenen Abfallsäcke werden Ihnen direkt vor die Haus- beziehungsweise Wohnungstür zugestellt. Im Rathaus werden keine Abfallsäcke mehr ausgegeben. Die Abfallgebührenvorschreibung beinhaltet: • eine personenbezogene Abfall-Grundgebühr von € 15,90 inkl. 10 % MwSt. Die Grundgebühr wird je Wohnung für höchstens 2 Personen unter 18 Jahre vorgeschrieben. • ein wohnungsbezogenes Basispaket an Restabfallsäcken für Wohnungen mit 1 Person (6 x 20 Liter) und Wohnungen mit 2 oder mehr Personen (6 x 40 Liter). Wohnungen mit 3 Personen: 26 x 60 Lt. (2 Rollen) Wohnungen mit 4+ Personen: 39 x 60 Lt. (3 Rollen) Bioabfallsäcke werden nicht über die Gebühren vorgeschrieben, diese können über den Weltladen, Jahnstraße 5, sowie im Handel bezogen werden: Spar König, Hohenemser Straße 3a Eurospar Rheincenter, Kapellenstraße 1 Spar Feurstein, Reichsstraße 48b Sutterlüty, Kaiser-Franz-Josef-Straße 2 Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist verpflichtend und ein wichtiger Beitrag zur Rückgewinnung von Energie und Kompost. Abfall-App Die Abfall-App bietet eine Vielzahl an Funktionen wie zum Beispiel die Erinnerung an sämtliche Abfallsammeltermine. Die App zum Download und weitere Informationen in Sachen Abfallentsorgung unter www.umweltv.at. Weitere Informationen: www.lustenau.at/ abfall • ein personenbezogenes Jahreskontingent an Gelben Säcken (gratis) bis 4 Personen je Wohneinheit. Wohnungen mit 1 Person: 13 x 60 Lt. (1 Rolle) Wohnungen mit 2 Personen: 26 x 60 Lt. (2 Rollen) Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5202, guenter.boesch@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 9 / 23 13
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